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   BGH, 06.10.1988 - 1 StR 569/88   

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BGH, 06.10.1988 - 1 StR 569/88 (https://dejure.org/1988,7291)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1988 - 1 StR 569/88 (https://dejure.org/1988,7291)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1988 - 1 StR 569/88 (https://dejure.org/1988,7291)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.09.2011 - 1 StR 367/11

    Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung eines ärztlichen Attests anstatt der

    b) Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen, dass - über den Wortlaut von § 256 Abs. 1 Nr. 2 StPO hinaus (BGH, Urteil vom 27. November 1985 - 3 StR 438/85, BGHSt 33, 389, 391) - eine Einschränkung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes (§ 250 StPO) durch Verlesung eines Attestes nicht zulässig ist, wenn sich die Bedeutung der aus dem Attest ersichtlichen Verletzungen nicht in der Feststellung ihres Vorliegens erschöpft (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1988 - 1 StR 569/88, BGHR, StPO, § 256 Abs. 1 Körperverletzung 2).
  • BGH, 11.07.1996 - 1 StR 392/96

    Ärztliches Attest - Verlesung

    "Ein ärztliches Attest darf nach § 256 StPO nur verlesen werden, wenn die Verlesung ausschließlich dem Nachweis einer (nicht schweren) Körperverletzung oder des sie betreffenden Schuldumfangs dient (BGHSt 33, 389, 393 [BGH 27.11.1985 - 3 StR 438/85]; BGHR StPO § 256 Abs. 1 Körperverletzung 1, 2).
  • BGH, 02.09.1998 - 2 StR 369/98

    Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall

    Diese Vorschrift ist kein den Landfriedensbruch qualifizierender Tatbestand, sondern eine Strafzumessungsregel (BGHR StGB § 125 a Waffe 1; BGHR StPO § 256 Abs. 1 Körperverletzung 2; zur Urteilsformel vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 1998 - 4 StR 88/98 und vom 11. März 1998 - 3 StR 591/97 - vgl. auch BGHSt 23, 254, 256; 27, 287, 289).
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