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   BGH, 25.03.1992 - 1 StR 57/92   

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https://dejure.org/1992,5630
BGH, 25.03.1992 - 1 StR 57/92 (https://dejure.org/1992,5630)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1992 - 1 StR 57/92 (https://dejure.org/1992,5630)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92 (https://dejure.org/1992,5630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Vorsatz bei sexuellem Mißbrauch im häuslichen Bereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus BGH, 25.03.1992 - 1 StR 57/92
    Der Vorsatz des Angeklagten war nach den Feststellungen ausreichend auf einen Gesamterfolg gerichtet, wie ihn die Rechtsprechung im Rahmen eines Gesamtvorsatzes verlangt (vgl. BGHSt 36, 105, 110; BGHR StGB vor § 1 fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 24, 29).
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 25.03.1992 - 1 StR 57/92
    Was in diesem Sinne als Gesamterfolg anzusehen ist, kann nicht schematisch beurteilt werden, und auch die Tatdauer muß nicht vorherbestimmt sein (BGH, Urt. vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 536/91 = BGHSt 38 Nr. 33).
  • BGH, 24.03.1992 - 1 StR 594/91

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen - Beischlaf unter Verwandten -

    Auszug aus BGH, 25.03.1992 - 1 StR 57/92
    Daß in solchen Fällen ein Ortswechsel die Annahme eines "engen räumlichen Zusammenhanges" nicht hindert, hat der Senat im Urteil vom 24. März 1992 (1 StR 594/91) ausgesprochen.
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92

    Tateinheit - Gesamtvorsatz - Sexueller Mißbrauch - Sexuelle Handlungen an Kindern

    Dieses Erfordernis, daß die Tätervorstellung auf den Gesamtumfang der künftigen Tatbegehungen erstreckt sein muß, darf bei "Sexualstraftaten" wie hier selbst dann, wenn sie "im Rahmen eines Beziehungsgeflechts bei gleichbleibenden häuslichen oder familiären Verhältnissen" begangen sind (BGH, Beschluß vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92), nicht etwa deshalb abgeschwächt werden, weil es an einem "Gesamterfolg" mangelt, wie er bei Vermögensstraftaten im Gesamtschaden festzustellen ist.

    Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92, in dem der 1. Strafsenat zu erkennen gibt, daß er unter bestimmten Voraussetzungen bei "Sexualstraftaten" im Familienverband geringere Anforderungen an die Tätervorstellung vom Gesamtumfang der künftigen Einzelakte stellt (zustimmend: BGH, Beschluß vom 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92), hindert den Senat nicht, die dargelegte Auffassung zu vertreten.

  • BGH, 31.08.1993 - 1 StR 418/93

    Vergewaltigung - Gewaltandrohung - Schläge - Gefahr für Leib und Leben - Schwere

    Zwar führt bei der Fallgestaltung des sexuellen Mißbrauchs innerhalb einer Familie allein ein von der gesamten Familie vorgenommener Ortswechsel nicht zur Annahme, daß es deshalb an dem für eine fortgesetzte Tat erforderlichen engen räumlichen Zusammenhang fehlen würde (Senatsurteil vom 24. März 1992 - 1 StR 594/91; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 38).
  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

    v. 24. März 1992 - 1 StR 323/91 = Gesamtvorsatz 37 Beschl. v. 25. März 1992 - 1 StR 57/92 = Gesamtvorsatz 38 Urt. v. 16. März 1993 - 1 StR 42/93 Beschl. v. 6. November 1992 - 2 StR 519/92 = Gesamtvorsatz 47 Beschl. v. 19. November 1992 - 4 StR 522/92 = Gesamtvorsatz 48 Beschl. v. 16. März 1993- - 4 StR 81/93 Beschl. v. 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 = Gesamtvorsatz 50 Beschl. v. 10. November 1992 - 5 StR 545/92 = Gesamtvorsatz 51 Beschl. v. 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93.
  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    Der 1. Strafsenat (Beschluß vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92 = BGHR StGB vor § 1 fH Gesamtvorsatz 38) hat insoweit zur Frage der Voraussetzungen eines für eine fortgesetzte Handlung erforderlichen Gesamtvorsatzes entschieden: Was im Sinne eines Gesamtvorsatzes "als Gesamterfolg anzusehen ist, kann nicht schematisch beurteilt werden, und auch die Tatdauer muß nicht vorherbestimmt sein (BGH, Urteil vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 536/91 = BGHSt 38, 165).
  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte

    Zwar hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, daß bei jahrelangem sexuellem Mißbrauch desselben Kindes in einer Vielzahl von Einzelfällen in sich wiederholender gleichartiger oder ähnlicher Weise im Rahmen eines Beziehungsgeflechts bei gleichbleibenden häuslichen und familiären Verhältnissen auch ohne weitere Begrenzung der beabsichtigten Tatdauer die Voraussetzungen eines Gesamtvorsatzes erfüllt und damit die Annahme einer fortgesetzten Handlung gerechtfertigt sein können (Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1992 - 5 StR 302/92 -, BGHR StGB vor § 1/f.H. Gesamtvorsatz 50, und vom 10. November 1992 - 5 StR 545/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 51, unter Berufung auf den Beschluß des 1. Strafsenats vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 38; zustimmend der 2. Strafsenat, Beschluß vom 6. November 1992 - 2 StR 519/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 47, und der 4. Strafsenat, Beschlüsse vom 19. November 1992 - 4 StR 522/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 48, und vom 16. März 1993 - 4 StR 81/93 - enger der 3. Strafsenat, Beschluß vom 12. August 1992 - 3 StR 304/92 -, BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 44).
  • BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92

    Verwerfung der Revision - Einführung von Erkenntnissen über das frühere

    Dies gilt aber nicht im Bereich von Sexualdelikten der vorliegenden Art (vgl. BGH, Beschluß vom 25. März 1992 - 1 StR 57/92 - unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 10. Dezember 1991 - 5 StR 536/91 -, NStZ 1992, 189, 190, zur Veröffentlichung in BGHSt 38, 165 vorgesehen).
  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92

    Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß -

    v. 25. März 1992 - 1 StR 57/92 = Gesamtvorsatz 38.
  • BGH, 06.11.1992 - 2 StR 519/92

    Sexueller Mißbrauch - Zeitraum - Langzeitdelikt - Vorsatz - Gesamtumfang der Tat

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  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 522/92

    Verfolgungsverjährung bei sexuellem Missbrauch eines Kindes - Anforderungen an

    So muß sich die Tätervorstellung angesichts der Besonderheiten eines sich über längere Zeiträume erstreckenden sexuellen Mißbrauchs im Rahmen eines festen Beziehungsgeflechts weder auf eine konkrete Anzahl noch auf einen festen Endzeitpunkt der zu begehenden Teilakte erstrecken (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 38).
  • BGH, 16.03.1993 - 4 StR 81/93

    Voraussetzungen für die Annahme eines Gesamtvorsatzes bei fortgesetztem sexuellen

    So muß sich die Tätervorstellung angesichts der Besonderheiten eines sich über längere Zeiträume erstreckenden sexuellen Mißbrauchs im Rahmen eines festen Beziehungsgeflechts weder auf eine konkrete Anzahl noch auf einen festen Endzeitpunkt der zu begehenden Teilakte erstrecken (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 38).
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