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BGH, 15.12.1970 - 1 StR 573/70 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Absicht zur Täuschung im Rechtsverkehr - Betrugsmerkmal der Vermögensbeschädigung bei Entgegennahme von Hotelleistungen trotz Zahlungsunfähigkeit - Relevanz nachträglicher Zahlung für den Eintritt eines Vermögensschadens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 23.07.1957 - RReg. 2 St 423/57
Vermögensbeschädigung
Auszug aus BGH, 15.12.1970 - 1 StR 573/70
Einen Vermögensschaden erleidet der Gastwirt in solchen Fällen nur dann nicht, wenn er die geschuldete Leistung aus dem für ihn erreichbaren Vermögen des Schuldners mit Sicherheit erzwingen kann (vgl. RGSt 43, 171; BayObLGSt 1957, 146), etwa weil er weiß, wie der Schuldner heißt und wo er beschäftigt ist (BGH, Urteil vom 8. Januar 1965 - 4 StR 471/64). - BGH, 08.01.1965 - 4 StR 471/64
Vermögensschaden durch fehlende Bereitschaft zur sofortigen Bezahlung nach einer …
Auszug aus BGH, 15.12.1970 - 1 StR 573/70
Einen Vermögensschaden erleidet der Gastwirt in solchen Fällen nur dann nicht, wenn er die geschuldete Leistung aus dem für ihn erreichbaren Vermögen des Schuldners mit Sicherheit erzwingen kann (vgl. RGSt 43, 171; BayObLGSt 1957, 146), etwa weil er weiß, wie der Schuldner heißt und wo er beschäftigt ist (BGH, Urteil vom 8. Januar 1965 - 4 StR 471/64). - RG, 05.01.1910 - III 731/09
Kann nach § 263 St.G.B.'s trotz vorhandener Zahlungsfähigkeit des Täters eine …
Auszug aus BGH, 15.12.1970 - 1 StR 573/70
Einen Vermögensschaden erleidet der Gastwirt in solchen Fällen nur dann nicht, wenn er die geschuldete Leistung aus dem für ihn erreichbaren Vermögen des Schuldners mit Sicherheit erzwingen kann (vgl. RGSt 43, 171; BayObLGSt 1957, 146), etwa weil er weiß, wie der Schuldner heißt und wo er beschäftigt ist (BGH, Urteil vom 8. Januar 1965 - 4 StR 471/64).
- BGH, 07.05.2020 - 4 StR 586/19
Mord (Verdeckungsabsicht); Betrug (Eingehungsbetrug; Vermögensschaden: …
An einem wirtschaftlichen Minderwert des Entgeltanspruchs infolge der abredewidrig unterbleibenden Barzahlung kann es allenfalls dann fehlen, wenn aus der Perspektive des für die Gesamtsaldierung maßgeblichen Zeitpunkts der Vermögensverfügung die zeitnahe Erfüllung der Entgeltforderung mit Sicherheit zu erwarten steht (vgl. BGH, Urteile vom 15. Dezember 1970 - 1 StR 573/70, GA 1972, 209; vom 8. Januar 1965 - 4 StR 471/64; BayObLGSt 1957, 146).