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   BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92   

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https://dejure.org/1992,2135
BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92 (https://dejure.org/1992,2135)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1992 - 1 StR 575/92 (https://dejure.org/1992,2135)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1992 - 1 StR 575/92 (https://dejure.org/1992,2135)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung - Ablehnungsantrag gegen Berufsrichter wegen Besorgnis der Befangenheit - Unverzügliche Geltendmachung eines Ablehnungsgesuches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 25 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 141
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92
    Bei gleichbleibender Angriffsrichtung hat sich das Tatbild nicht wesentlich verändert (vgl. hierzu BGHSt 32, 215, 218 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; Hürxthal in KK 2. Aufl. § 264 Rdn. 16).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92
    Was in den Urteilsgründen über das Ergebnis der Aussage eines Zeugen oder des Angeklagten wie überhaupt über das Ergebnis der Beweisaufnahme festgestellt ist, bindet das Revisionsgericht; darüber ist kein Gegenbeweis zulässig (BGHSt 21, 149, 151; Hürxthal a.a.O. § 261 Rdn. 51).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92
    Ob ein Ablehnungsgesuch rechtzeitig ("ohne schuldhaftes Zögern", BGHSt 21, 334, 339) angebracht wurde, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
  • BGH, 28.09.1990 - 2 StR 289/90

    Zur Rechtzeitigkeit des Ablehnungsgesuchs als Voraussetzung des

    Auszug aus BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92
    Dabei ist eine gewisse Zeit zum Überlegen und zum Abfassen des Gesuchs einzuräumen (BGH NStZ 1982, 291, 292; BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 1).
  • BGH, 22.07.1970 - 3 StR 237/69

    Wirksamkeit des Eröffnungsbeschlusses - Andere rechtliche Würdigung der Tat als

    Auszug aus BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92
    Zutreffend weist sie zwar darauf hin, daß die Hinweise möglichst frühzeitig erfolgen sollen, damit sich die Verteidigung auf die veränderte Sachlage einstellen kann (BGHSt 23, 304).
  • BGH, 29.10.1980 - 1 StE 4/78

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen abgelehnten Antrag

    Auszug aus BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92
    Fertiggestellt ist es erst nach Unterzeichnung der ganzen Niederschrift durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und den Vorsitzenden (BGHSt 29, 394, 395) [BGH 29.10.1980 - StB 43/80].
  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 182/82
    Auszug aus BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92
    Hier scheitert die Revision bereits daran, daß in der Hauptverhandlung kein Aussetzungsantrag nach § 265 Abs. 3 StPO gestellt wurde (BGH, Beschluß vom 2. Juni 1982 - 2 StR 182/82; vgl. auch Hürxthal a.a.O. § 265 Rdn. 18).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81

    Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer

    Auszug aus BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92
    Dabei ist eine gewisse Zeit zum Überlegen und zum Abfassen des Gesuchs einzuräumen (BGH NStZ 1982, 291, 292; BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 1).
  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

    Da das Landgericht die Verhandlungsfähigkeit sorgfältig geprüft, daran keinen Zweifel hatte, und da hierbei keine Rechtsfehler erkennbar sind, kann auch das Revisionsgericht ohne Bedenken von der Verhandlungsfähigkeit ausgehen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Verhandlungsfähigkeit 1; BGH, Urteil vom 22. Oktober 1992 - 1 StR 575/92; BGH, Beschlüsse vom 9. November 1993 - 1 StR 697/93 -, vom 17. Januar 1995 - 1 StR 804/94 und vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00 -).
  • BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94

    Ablehnung - Ablehnungsgesuch - Frist - Fristversäumnis - Prüfung des Einzelfalls

    Die Prüfung der zulässig erhobenen Verfahrensrügen nach Beschwerdegrundsätzen (BGH NStZ 1992, 290; NStZ 1993, 141; BGH Urteil vom 12. Oktober 1994 - 3 StR 341/94 -) ergibt folgendes:.

    Vom Erfordernis der Unverzüglichkeit ist der Antragsteller auch bei Verhandlungsunterbrechung nicht freigestellt (vgl. BGH NStZ 1993, 141 [BGH 22.10.1992 - 1 StR 575/92] m.w.N.).

  • BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete

    An die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" im Sinne des § 26 a Abs. 1 Nr. 2 StPO ist im Interesse einer zügigen Durchführung des Verfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGHSt 21, 334, 339; BGH NStZ 1993, 141; BGH StV 1995, 396).
  • BVerfG, 02.08.2006 - 2 BvR 1518/06

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung der Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs als

    Deshalb seien Ablehnungsgesuche bei unterbrochener Hauptverhandlung mitunter außerhalb der Termine zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären (vgl. BGH NStZ 1993, S. 141; 1996, S. 47, 48).
  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 630/19

    Regelmäßig keine Besorgnis der Befangenheit bei Festhalten an einer Einschätzung

    Denn der Zeitraum, der für eine "unverzügliche' Ablehnung zur Verfügung steht, kann nicht zu dem Zweck ausgedehnt werden, zunächst Stellungnahmen von Verfahrensbeteiligten einzuholen, wenn der Ablehnende bereits Kenntnis vom Ablehnungsgrund hat; zur Glaubhaftmachung kann es genügen, auf zukünftige Stellungnahmen der Beteiligten Bezug zu nehmen (BGH, Urteil vom 22. Oktober 1992 - 1 StR 575/92, NStZ 1993, 141).
  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 313/99

    Befangenheit wegen fehlerhafter Strafmaßzusage

    Durch die Sachlage begründet ist aber eine Verzögerung, die dadurch entsteht, daß der Antragsteller, nachdem er Kenntnis vom Ablehnungsgrund erlangt hat, eine gewisse Zeit zum Überlegen und zum Abfassen des Gesuchs benötigt (BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 2 m.w.N.).
  • BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96

    Hauptverhandlung - Richter abgelehnt - Ablehnungsverfahren - Grundsatz der

    Die materielle Abschichtung des Ablehnungsgesuchs von der Hauptverhandlung und seine Zugehörigkeit zum eigenständigen, vom Öffentlichkeitsprinzip befreiten Ablehnungsverfahren finden nicht zuletzt darin ihren Ausdruck, daß das Ablehnungsgesuch zur Wahrung des Unverzüglichkeitsgebots in § 25 Abs. 2 Nr. 2 StPO bei längeren Hauptverhandlungsunterbrechungen außerhalb der Hauptverhandlung und damit unabhängig von ihr gestellt werden muß (vgl. BGH NStZ 1982, 291, 292; 1991, 50 [BGH 12.09.1990 - 2 StR 359/90]; 1993, 141) [BGH 22.10.1992 - 1 StR 575/92].
  • BGH, 03.05.1995 - 2 StR 19/95

    Unterbrechung der Verhandlung - Ablehnungsgesuch - Ablehnung - Hauptverhandlung

    Dem zur Ablehnung Berechtigten ist aber eine gewisse Zeit zum Überlegen und Abfassen des Gesuches zu bewilligen (BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 1 und 2 jeweils m.w.N.; BGH NStZ 1992, 290).

    Bei einer längeren Unterbrechung muß daher das Gesuch außerhalb der Hauptverhandlung unverzüglich schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden (BGH NStZ 1993, 141 [BGH 22.10.1992 - 1 StR 575/92]; 1982, 291, 292).

  • BGH, 10.06.2008 - 5 StR 24/08

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig (unverzügliche Anbringung;

    Erforderlichenfalls hat er jedoch das Ablehnungsgesuch außerhalb der Hauptverhandlung anzubringen, insbesondere dann, wenn mehrere Werktage zwischen den Hauptverhandlungsterminen liegen (st. Rspr.; BVerfG NStZ-RR 2006, 379, 380; BGH NStZ 1996, 47, 48; 1993, 141; 1982, 291).
  • BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08

    Strafklageverbrauch (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; unerlaubtes

    An die Auslegung des Begriffs "unverzüglich" ist im Interesse einer zügigen Durchführung des Verfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BGHSt 21, 334, 339; BGH NStZ 1993, 141; StV 1995, 396).
  • OLG Celle, 09.03.2017 - 2 Ss 23/17

    Darstellung früherer Aussageinhalte bei Abstellen auf Konstanz dieser Aussagen

  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00

    Verhandlungsfähigkeit; Freibeweis; Beschlagnahme (Beschlagnahmefreie

  • BGH, 13.09.2016 - 4 StR 251/16

    Feststellung der Verhandlungsfähigkeit eines Angeklagten im Freibeweisverfahren;

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