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   BGH, 03.02.2016 - 1 StR 578/15   

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https://dejure.org/2016,3873
BGH, 03.02.2016 - 1 StR 578/15 (https://dejure.org/2016,3873)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2016 - 1 StR 578/15 (https://dejure.org/2016,3873)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - 1 StR 578/15 (https://dejure.org/2016,3873)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 4 Satz 1 GewSchG
    Verstoß gegen eine vollstreckbare Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (vollstreckbare Anordnung: bloße Kenntnis des Angeklagten genügt nicht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 S 1 GewSchG, § 267 StPO
    Strafbare Zuwiderhandlung gegen ein Kontaktverbot in einer Gewaltschutzsache: Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen im Strafurteil

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 4 Satz 1 GewSchG, § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 211 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Schuldspruchs wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz (GewSchG); Beschränkung der Strafverfolgung auf den Vorwurf des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Abänderung des Schuldspruchs auf die ...

  • rewis.io

    Strafbare Zuwiderhandlung gegen ein Kontaktverbot in einer Gewaltschutzsache: Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen im Strafurteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Schuldspruchs wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz ( GewSchG ); Beschränkung der Strafverfolgung auf den Vorwurf des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Abänderung des Schuldspruchs auf die ...

  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Schuldspruchs wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz ( GewSchG ); Beschränkung der Strafverfolgung auf den Vorwurf des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Abänderung des Schuldspruchs auf die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewaltschutz - und der Verstoß gegen die nicht zugestellte Anordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 155
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.10.2010 - 1 StR 404/10

    Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz (Zuwiderhandlung gegen eine vollstreckbare

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 1 StR 578/15
    Das Tatbestandsmerkmal einer "vollstreckbaren Anordnung' setzt voraus, dass der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 24. Juli 2014 mit dem - verkürzt formuliert - Kontaktverbot dem Angeklagten entweder wirksam zugestellt (BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 5 StR 536/06, BGHSt 51, 257, 259 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109; siehe auch BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 1 StR 404/10 Rn. 2; zu den Voraussetzungen wirksamer Zustellung Cirullies FamRZ 2012, 1854 ff.) oder die Vollstreckbarkeit der ergangenen einstweiligen Anordnung angeordnet worden ist (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109); bloße Kenntnis des Antragsgegners vom Inhalt der Anordnung genügt nicht (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 5 StR 536/06, BGHSt 51, 257, 261 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109).
  • BGH, 10.05.2012 - 4 StR 122/12

    Zuwiderhandlung gegen eine bestimmte vollstreckbare Anordnung nach § 1 Abs. 1 S.

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 1 StR 578/15
    Das Tatbestandsmerkmal einer "vollstreckbaren Anordnung' setzt voraus, dass der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 24. Juli 2014 mit dem - verkürzt formuliert - Kontaktverbot dem Angeklagten entweder wirksam zugestellt (BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 5 StR 536/06, BGHSt 51, 257, 259 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109; siehe auch BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 1 StR 404/10 Rn. 2; zu den Voraussetzungen wirksamer Zustellung Cirullies FamRZ 2012, 1854 ff.) oder die Vollstreckbarkeit der ergangenen einstweiligen Anordnung angeordnet worden ist (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109); bloße Kenntnis des Antragsgegners vom Inhalt der Anordnung genügt nicht (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 5 StR 536/06, BGHSt 51, 257, 261 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109).
  • BGH, 15.03.2007 - 5 StR 536/06

    Wirksame Zustellung einer im Beschlusswege ergangenen einstweiligen Verfügung als

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 1 StR 578/15
    Das Tatbestandsmerkmal einer "vollstreckbaren Anordnung' setzt voraus, dass der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 24. Juli 2014 mit dem - verkürzt formuliert - Kontaktverbot dem Angeklagten entweder wirksam zugestellt (BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 5 StR 536/06, BGHSt 51, 257, 259 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109; siehe auch BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - 1 StR 404/10 Rn. 2; zu den Voraussetzungen wirksamer Zustellung Cirullies FamRZ 2012, 1854 ff.) oder die Vollstreckbarkeit der ergangenen einstweiligen Anordnung angeordnet worden ist (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109); bloße Kenntnis des Antragsgegners vom Inhalt der Anordnung genügt nicht (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2007 - 5 StR 536/06, BGHSt 51, 257, 261 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109).
  • OLG Zweibrücken, 10.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 78/18

    Jugendstrafsache: Feststellungen bei Verurteilung wegen Verstoß gegen eine

    Diese setzt voraus, dass das durch Beschluss erlassene Kontaktverbot dem Angeklagten entweder wirksam zugestellt oder die Vollstreckbarkeit der ergangenen einstweiligen Anordnung angeordnet worden ist; die schlichte Kenntnis des Angeklagten vom Inhalt der Anordnung genügt hierbei nicht (BGH, Urteil vom 15.03.2007 - 5 StR 536/06, NJW 2007, 1605; Beschluss vom 10.05.2012 - 4 StR 122/12, NStZ 2013, 108, 109; Beschluss vom 03.02.2016 - 1 StR 578/15, NStZ-RR 2016, 155).
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