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Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05   

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https://dejure.org/2006,4406
BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05 (https://dejure.org/2006,4406)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2006 - 1 StR 579/05 (https://dejure.org/2006,4406)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05 (https://dejure.org/2006,4406)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 4 Satz 1 StPO; § 261 StPO
    Rechtsfehlerhafte Annahme der eigenen Sachkunde bezüglich die Glaubwürdigkeitsbeurteilung im Ausnahmefall (Ablehnung eines Beweisantrages auf die Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens); Überzeugungsbildung (Abweichung von ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens; Würdigung von Aussagen kindlicher oder jugendlicher Zeugen im Zusammenhang mit dem Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs und körperlicher Misshandlung von Schutzbefohlenen; ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 244 Abs. 4 Satz 1

  • ra.de
  • sokolowski.org

    Notwendigkeit der Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 4
    Eigene Sachkunde und Beweisantrag auf Erholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Notwendigkeit der Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 242
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 209/00

    Beweiswürdigung (Pflicht zur Hinzuziehung eines Glaubwürdigkeitsgutachten;

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05
    Die Würdigung von Aussagen nicht nur erwachsener, sondern auch kindlicher oder jugendlicher Zeugen gehört zum Wesen richterlicher Rechtsfindung und ist daher grundsätzlich dem Tatrichter anvertraut (BGHSt 8, 130; BGH NStZ 2001, 105).

    Vor dem Hintergrund all dieser Besonderheiten durfte die Kammer sich nicht für befugt halten, über die Glaubhaftigkeit der den Angeklagten belastenden Aussagen der Zeugen E. und M. G. aus eigener Sachkunde zu entscheiden; vielmehr hätte es der Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens bedurft (vgl. BGH NStZ 2001, 105).

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05
    Zu den Anforderungen an ein aussagepsychologisches Gutachten, welche von der herangezogenen Sachverständigen hier beachtet wurden, weist der Senat auf BGHSt 45, 164 hin.
  • BGH, 12.11.1993 - 2 StR 594/93

    Voraussetzungen für die Gebotenheit der Hinzuziehung eines Sachverständigen zur

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05
    Die Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens ist allerdings dann geboten, wenn der Sachverhalt oder die Person des Zeugen solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (st. Rspr.; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 2; BGH StV 1994, 173).
  • BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05
    Dem Revisionsgericht ist ansonsten keine Prüfung möglich, ob der Tatrichter das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat (st. Rspr.; BGH NStZ 2000, 550f.; BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1 und 5).
  • BGH, 24.10.1989 - 4 StR 527/89

    Heranziehung eines Sachverständigen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit eines

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05
    Die Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens ist allerdings dann geboten, wenn der Sachverhalt oder die Person des Zeugen solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (st. Rspr.; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Glaubwürdigkeitsgutachten 2; BGH StV 1994, 173).
  • BGH, 02.10.1986 - 1 StR 238/86

    Heranziehung eines Sachverständigengutachtens bei Geltendmachung angeblicher

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05
    Dem Revisionsgericht ist ansonsten keine Prüfung möglich, ob der Tatrichter das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat (st. Rspr.; BGH NStZ 2000, 550f.; BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1 und 5).
  • BGH, 20.06.2000 - 5 StR 173/00

    Vergewaltigung; (Rechtsfehlerhafte) Beweiswürdigung bei Freispruch

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05
    Dem Revisionsgericht ist ansonsten keine Prüfung möglich, ob der Tatrichter das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat (st. Rspr.; BGH NStZ 2000, 550f.; BGHR StPO § 261 Sachverständiger 1 und 5).
  • BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.04.2006 - 1 StR 579/05
    Die Würdigung von Aussagen nicht nur erwachsener, sondern auch kindlicher oder jugendlicher Zeugen gehört zum Wesen richterlicher Rechtsfindung und ist daher grundsätzlich dem Tatrichter anvertraut (BGHSt 8, 130; BGH NStZ 2001, 105).
  • BGH, 04.10.2017 - 2 StR 219/15

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzumessung: zeitlicher Abstand zwischen Tat

    Die Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens ist nur dann geboten, wenn der Sachverhalt oder die Person des Zeugen solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242 f.).
  • BGH, 08.01.2013 - 1 StR 602/12

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfahrensrüge (notwendige Angaben bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Hinzuziehung eines psychologischen Sachverständigen lediglich dann geboten, wenn der Sachverhalt Besonderheiten aufweist, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob die eigene Sachkunde des Tatgerichts zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den konkret gegebenen Umständen ausreicht (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93, StV 1994, 173; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242, 243).
  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 287/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Zustand der

    Zwar darf das Landgericht von der Einschätzung des Sachverständigen abweichen, doch hätte es sich dafür erschöpfend mit dessen Ausführungen auseinandersetzen und diese im Einzelnen darlegen müssen, da andernfalls dem Revisionsgericht eine Prüfung nicht möglich ist, ob der Tatrichter das Gutachten zutreffend gewürdigt und aus ihm rechtlich zulässige Schlüsse gezogen hat sowie woher sich sein besseres Fachwissen ergibt, nachdem er zuvor glaubte, sachverständiger Beratung zu bedürfen (BGH, Urteile vom 12. Juni 2001 - 1 StR 190/01 und vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 435/09, NStZ-RR 2010, 105, 106; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242, 243).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.02.2015 - L 6 VG 1832/12

    Soziales Entschädigungsrecht - Schläge der Eltern - elterliches Züchtigungsrecht

    Die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens kann nur geboten sein, wenn der Sachverhalt oder die Aussageperson solche Besonderheiten aufweist, die eine Sachkunde erfordern, die ein Richter normalerweise nicht hat (st.Rspr.; BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - 1 StR 579/05 und BGH, Beschluss vom 22.06.2000 - 5 StR 209/00; zuletzt Saarländisches OLG, Urteil vom 13.07.2011 - 1 U 32/08 - jeweils zit. nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2011 - L 6 VG 584/11

    Gewaltopferentschädigung - vorsätzlicher, rechtswidriger tätlicher Angriff -

    Die Einholung eines Glaubhaftigkeitsgutachtens kann nur geboten sein, wenn der Sachverhalt oder die Aussageperson solche Besonderheiten aufweist, die eine Sachkunde erfordern, die ein Richter normalerweise nicht hat (st.Rspr.; BGH, Beschluss vom 25.04.2006 - 1 StR 579/05 und BGH, Beschluss vom 22.06.2000 - 5 StR 209/00; zuletzt Saarländisches OLG, Urteil vom 13.07.2011 - 1 U 32/08 - jeweils zit. nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 6 VG 1927/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG

    Dies kann der Fall sein, wenn der Sachverhalt oder die Aussageperson solche Besonderheiten aufweist, die eine Sachkunde erfordern, die ein Richter normalerweise nicht hat (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05 - und vom 22. Juni 2000 - 5 StR 209/00 - zuletzt Saarländisches OLG, Urteil vom 13. Juli 2011 - 1 U 32/08 -, jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 26.05.2009 - 1 StR 597/08

    Revisibilität der Beweiswürdigung bei einer Vergewaltigung (Beweiswert einer

    Dann muss es aber die Argumente des Sachverständigen, dessen Rat es bei der Beauftragung für erforderlich hielt, so weit erörtern und mit eigenen Gründen so widerlegen, dass ersichtlich wird, dass es das von ihm nunmehr beanspruchte bessere Sachwissen auf dem zur Erörterung stehenden Teilbereich des fremden Wissensgebietes zu Recht für sich in Anspruch nimmt (vgl. BGH NStZ-RR 2006 242, 243; BGH, Urt. vom 20. März 2008 - 4 StR 5/08).
  • BGH, 14.12.2021 - 1 StR 234/21

    Vorbereitung eines Sachverständigengutachtens (keine Sachaufklärung über

    (b) Überdies hat das Landgericht nicht rechtsfehlerfrei gewürdigt, ob der Inhalt der Angaben der Nebenklägerin im Zusammenhang mit den von der Strafkammer angesprochenen Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen dem Angeklagten und der Zeugin M. um den gemeinsamen Sohn A. (UA S. 50 f.) und möglichen innerfamiliären Beeinflussungen stehen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2015 - 2 StR 455/14 Rn. 23; Beschluss vom 25. April 2006 - 1 StR 579/05 Rn. 11).
  • BGH, 20.05.2015 - 2 StR 455/14

    Lückenhafte Beweiswürdigung bei der Gefahr von Scheinerinnerungen

    Darin könnten Anzeichen für eine wechselseitige innerfamiliäre Beeinflussung der Zeugen zu sehen sein, die eine besonders vorsichtige Beweiswürdigung gebieten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2006 1 StR 579/05, NStZ-RR 2006, 242, 243).
  • OLG Saarbrücken, 13.07.2011 - 1 U 32/08

    Zivilprozess: Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens

    Die Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens wird von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs allerdings dann als geboten gesehen, wenn der Sachverhalt oder die Person des Zeugen solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (st.Rspr.; BGH, Beschluss vom 25.4. 2006 - 1 StR 579/05 und BGH, Beschluss vom 22.6.2000 - 5 StR 209/00; beide zitiert nach Juris).

    Denn diese grundsätzlich zutreffende Erwägung gilt auch für den Strafprozess (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 18.8.2009 - 1 StR 155/09, zitiert nach Juris); gleichwohl ist die Einholung von Glaubhaftigkeitsgutachten nach der oben angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geboten, wenn der Sachverhalt oder die Person des Zeugen solche Besonderheiten aufweist, dass Zweifel daran aufkommen können, ob die Sachkunde des Gerichts auch zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit unter den gegebenen besonderen Umständen ausreicht (BGH, Beschluss vom 25.4.2006 - 1 StR 579/05 und BGH, Beschluss vom 22.6.2000 - 5 StR 209/00; beide zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 04.03.2021 - 2 WD 11.20

    "Deal"; "ne bis in idem"; Anschuldigungsschrift; Aussetzung des

  • BGH, 29.09.2016 - 4 StR 320/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

  • BGH, 12.07.2017 - 1 StR 408/16

    Ablehnung von Beweisanträgen (gebotene Hinzuziehung eines psychologischen

  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 6 VG 3286/16

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG

  • VGH Bayern, 19.09.2019 - 15 ZB 19.33171

    Keine prozessordnungswidrige Ablehnung von Beweisanträgen

  • BGH, 10.12.2009 - 4 StR 435/09

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Unterbringung der Beschuldigten in einem

  • BGH, 05.07.2022 - 5 StR 12/22

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeugen als Aufgabe des Tatgerichts

  • BGH, 27.07.2021 - 1 StR 201/21

    Würdigung von Zeugenaussagen (Erforderlichkeit eines aussagepsychologischen

  • LG Neuruppin, 27.05.2010 - 16 KLs 6/10

    Vergewaltigung: Gleichrangigkeit der Tatbestandsalternative des Ausnutzens einer

  • LG Detmold, 24.09.2020 - 21 KL2 17/20
  • LG Detmold, 24.09.2020 - 21 KLs 17/20
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2012 - L 6 VG 3852/10
  • LSG Baden-Württemberg, 19.01.2018 - L 6 VG 4071/17
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Rechtsprechung
   BGH, 02.04.2007 - 1 StR 579/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12110
BGH, 02.04.2007 - 1 StR 579/05 (1) (https://dejure.org/2007,12110)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2007 - 1 StR 579/05 (1) (https://dejure.org/2007,12110)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2007 - 1 StR 579/05 (1) (https://dejure.org/2007,12110)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,12110) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 20.06.2007 - 5 StR 461/06

    Unbegründeter Antrag auf eine Pauschgebühr für das Revisionsverfahren

    Dabei bestimmt sich die Zumutbarkeit der gesetzlich vorgesehenen Gebühren vor allem nach der vom Antragsteller selbst entfalteten Tätigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2007 - 1 StR 579/05).
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