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   BGH, 03.12.2013 - 1 StR 579/13   

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https://dejure.org/2013,42835
BGH, 03.12.2013 - 1 StR 579/13 (https://dejure.org/2013,42835)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2013 - 1 StR 579/13 (https://dejure.org/2013,42835)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 1 StR 579/13 (https://dejure.org/2013,42835)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG; § 14c Abs. 2 UStG; § 15 UstG; § 267 Abs. 5 StPO
    Umsatzsteuerhinterziehung (Steuerhinterziehung bei unberechtigtem Steuernachweis; Vorsteuerabzug); Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Feststellungen zur Bewertung der Tat unter allen rechtlichen Gesichtspunkten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 AO, § 27 StGB, § 14c Abs 2 S 2 UStG
    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung durch Einreichung einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung nach Geschäften mit Altgold

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung durch Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung durch Einreichung einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung nach Geschäften mit Altgold

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 -2
    Voraussetzungen einer Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung durch Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.01.2008 - 5 StR 200/07

    Unzureichende Tatsachengrundlage für eine Körperverletzung (bloße Vermutung;

    Auszug aus BGH, 03.12.2013 - 1 StR 579/13
    Ein Freispruch darf nur erfolgen, wenn vollständige und fehlerfrei getroffene Feststellungen ergeben, dass sich der Angeklagte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 1 StR 106/00; BGHSt 46, 53, 61; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 StR 200/07, NStZ-RR 2008, 273).
  • BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

    Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 03.12.2013 - 1 StR 579/13
    Ein Freispruch darf nur erfolgen, wenn vollständige und fehlerfrei getroffene Feststellungen ergeben, dass sich der Angeklagte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 1 StR 106/00; BGHSt 46, 53, 61; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 StR 200/07, NStZ-RR 2008, 273).
  • BGH, 09.04.2013 - 1 StR 586/12

    Pflichtwidrigkeit und Täterschaft bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen

    Auszug aus BGH, 03.12.2013 - 1 StR 579/13
    Nach den Urteilsfeststellungen hatte die G. in den Monaten September bis Dezember 2010 gegenüber zwei Scheideanstalten Lieferungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) von Altgold vorgenommen (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12, BGHSt 58, 218).
  • FG Niedersachsen, 09.10.2013 - 5 K 319/12

    Anfallen einer Steuerschuld für den unberechtigten Ausweis von Umsatzsteuer in

    Auszug aus BGH, 03.12.2013 - 1 StR 579/13
    Damit mag der Angeklagte in der Umsatzsteuervoranmeldung zwar über den Rechtsgrund der Steuerschuld getäuscht haben, indem er "steuerpflichtige Umsätze" (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) angemeldet hat, obwohl "andere Steuerbeträge" gemäß § 14c UStG zu erklären waren (vgl. auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 5 K 319/12).
  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14

    Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des

    cc) Der Umstand, dass für diese Steuerbeträge in den Umsatzsteuervoranmeldungen ein falscher Rechtsgrund angegeben wurde, nämlich "steuerpflichtige Umsätze' i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG anstatt "andere Umsätze' gemäß § 14c UStG, führt zu keinem anderen Ergebnis (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 579/13, wistra 2014, 144).
  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 648/13

    Umsatzsteuerhinterziehung (Scheinrechnungen: Zeitpunkt der Voranmeldepflicht bei

    aa) Nachdem der Angeklagte für angebliche Lieferungen von Altgold, die er nicht ausgeführt hatte, zum Schein mit gesondertem Umsatzsteuerausweis ausgestellte Rechnungen unterschrieben oder entsprechende Gutschriften (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG) quittiert hatte, war er gemäß § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG i.V.m. § 18 Abs. 4a, 4b UStG verpflichtet, die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt anzumelden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1998 - 5 StR 624/97, wistra 1998, 225; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 579/13 mwN).
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