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   BGH, 29.11.1988 - 1 StR 585/88   

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https://dejure.org/1988,12683
BGH, 29.11.1988 - 1 StR 585/88 (https://dejure.org/1988,12683)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1988 - 1 StR 585/88 (https://dejure.org/1988,12683)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1988 - 1 StR 585/88 (https://dejure.org/1988,12683)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafrahmenwahl als Teil der Strafzumessung und Sache des Tatrichters - Möglichkeit der Überprüfung der Strafrahmenwahl durch das Revisionsgericht - Voraussetzungen für die Vornahme einer Strafrahmenverschiebung wegen Versuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.03.1986 - 1 StR 95/86

    Fehlgeschlagener Versuch - Zufälligkeit - Strafmilderung - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 29.11.1988 - 1 StR 585/88
    Der Tatrichter hat über die Frage, ob eine Strafrahmenverschiebung wegen Versuchs vorzunehmen ist, aufgrund einer Gesamtbeurteilung aller wesentlichen Tatumstände und der Täterpersönlichkeit zu entscheiden (BGHSt 16, 351, 353; BGH MDR 1962, 748; BGH StV 1981, 514; BGH StV 1986, 378, 379).

    Bei der Frage, ob eine Strafmilderung wegen Versuchs zu gewähren ist, kommt den versuchsspezifischen Umständen besonderes Gewicht zu, insbesondere der Nähe zur Tatvollendung, der Gefährlichkeit des Versuchs und der aufgewandten kriminellen Energie (BGH StV 1986, 378, 379).

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61

    Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit -

    Auszug aus BGH, 29.11.1988 - 1 StR 585/88
    Der Tatrichter hat über die Frage, ob eine Strafrahmenverschiebung wegen Versuchs vorzunehmen ist, aufgrund einer Gesamtbeurteilung aller wesentlichen Tatumstände und der Täterpersönlichkeit zu entscheiden (BGHSt 16, 351, 353; BGH MDR 1962, 748; BGH StV 1981, 514; BGH StV 1986, 378, 379).
  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 29.11.1988 - 1 StR 585/88
    Die Strafzumessung, zu der im weiteren Sinne auch die Strafrahmenwahl gehört (BGH MDR 1962, 748; vgl. auch BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 10) ist grundsätzlich Sache des Tatrichters.
  • BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80

    Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines

    Auszug aus BGH, 29.11.1988 - 1 StR 585/88
    Für die Überprüfung durch das Revisionsgericht gelten hinsichtlich der Strafrahmenwahl die gleichen Grundsätze (vgl. BGHSt 29, 319, 320) wie für die Strafzumessung im engeren Sinne.
  • BGH, 09.07.1981 - 4 StR 307/81

    Versuch einer Straftat - Entscheidung über Strafmilderung - Gesamtschau der

    Auszug aus BGH, 29.11.1988 - 1 StR 585/88
    Der Tatrichter hat über die Frage, ob eine Strafrahmenverschiebung wegen Versuchs vorzunehmen ist, aufgrund einer Gesamtbeurteilung aller wesentlichen Tatumstände und der Täterpersönlichkeit zu entscheiden (BGHSt 16, 351, 353; BGH MDR 1962, 748; BGH StV 1981, 514; BGH StV 1986, 378, 379).
  • BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89

    Doppelverwertung bei Versuchsmilderung

    Die Entscheidung, ob von der Möglichkeit der Strafrahmenmilderung wegen Versuchs Gebrauch gemacht werden soll, ist auf Grund einer Gesamtschau der Tatumstände im weitesten Sinne sowie der Persönlichkeit des Täters zu treffen; besonderes Gewicht kommt dabei den versuchsbezogenen Umständen zu, insbesondere der Nähe zur Tatvollendung, der Gefährlichkeit des Versuchs und der aufgewandten kriminellen Energie (ständige Rechtsprechung, BGH StV 1985, 411; 1986, 378 f.; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1, 2 und 4; BGHSt 35, 347, 355 [BGH 15.09.1988 - 4 StR 352/88]; 36, 1, 18; BGH, Urteil vom 29. November 1988 - 1 StR 585/88).
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