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   BGH, 29.01.2014 - 1 StR 589/13   

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https://dejure.org/2014,8639
BGH, 29.01.2014 - 1 StR 589/13 (https://dejure.org/2014,8639)
BGH, Entscheidung vom 29.01.2014 - 1 StR 589/13 (https://dejure.org/2014,8639)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13 (https://dejure.org/2014,8639)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB
    Strafzumessung: Bewertung des Leugnens der Tatbeteiligung sowie des Fehlens von Mitgefühl und Schuldeinsicht

  • Wolters Kluwer

    Wertung des Bestreitens der Tatbeteiligung oder Tatveranlassung zum Nachteil eines Täters i.R.d. Strafzumessung

  • rewis.io

    Strafzumessung: Bewertung des Leugnens der Tatbeteiligung sowie des Fehlens von Mitgefühl und Schuldeinsicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 10 Abs. 1 S. 3 Nr. 7; StGB § 46a Nr. 1
    Wertung des Bestreitens der Tatbeteiligung oder Tatveranlassung zum Nachteil eines Täters i.R.d. Strafzumessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Uneinsichtig = Strafschärfung?

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Bestreiten darf dem Angeklagten nicht zum Nachteil gereichen…

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Mangelnde Einsicht = schärfere Strafe?

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Dass ein Angeklagter die Begehung einer ihm vorgeworfenen Tat bestritten und keine Schuldeinsicht gezeigt hat, darf im Falle seiner Verurteilung nicht straferschwerend gewertet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 396
  • NStZ-RR 2014, 205
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.09.1988 - 2 StR 124/88

    Umfang der Würdigung des Verhaltens des Angeklagten in der Hauptverhandlung bei

    Auszug aus BGH, 29.01.2014 - 1 StR 589/13
    Zum Nachteil eines bestreitenden Angeklagten darf bspw. nicht verwertet werden, dass er kein Mitgefühl und keine Schuldeinsicht gezeigt hat (BGH, Beschluss vom 16. September 1988 - 2 StR 124/88, StV 1989, 199) oder nach Rechtskraft eines Schuldspruchs auch noch weiterhin die Tat leugnet (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12).
  • BGH, 15.05.2012 - 3 StR 121/12

    Betrug zum Nachteil einer Versicherung (Bestreiten der Tat in einem

    Auszug aus BGH, 29.01.2014 - 1 StR 589/13
    Zum Nachteil eines bestreitenden Angeklagten darf bspw. nicht verwertet werden, dass er kein Mitgefühl und keine Schuldeinsicht gezeigt hat (BGH, Beschluss vom 16. September 1988 - 2 StR 124/88, StV 1989, 199) oder nach Rechtskraft eines Schuldspruchs auch noch weiterhin die Tat leugnet (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - 3 StR 121/12).
  • BGH, 04.11.1993 - 1 StR 655/93

    Straferschwerende Berücksichtigung eines Verteidigungsvorbringens

    Auszug aus BGH, 29.01.2014 - 1 StR 589/13
    Eine andere Bewertung ist nur zulässig, wenn ein Angeklagter bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag legt, das im Hinblick auf die Art der Tat und die Persönlichkeit des Täters auf besondere Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit schließen lässt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 4. November 1993 - 1 StR 655/93, StV 1994, 125).
  • BGH, 07.11.1986 - 2 StR 563/86

    Bestreiten - Tat - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 29.01.2014 - 1 StR 589/13
    Eine andere Bewertung ist nur zulässig, wenn ein Angeklagter bei seiner Verteidigung ein Verhalten an den Tag legt, das im Hinblick auf die Art der Tat und die Persönlichkeit des Täters auf besondere Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit schließen lässt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 4. November 1993 - 1 StR 655/93, StV 1994, 125).
  • BGH, 07.08.2014 - 3 StR 105/14

    Schwerer Bandendiebstahl (Fehlen einer die Annahme der Bandenabrede tragenden

    Soweit die Strafkammer den bestimmenden Einfluss des Angeklagten V. auf die Mitangeklagten daneben aus dessen Verhalten in der Hauptverhandlung gefolgert hat, lassen die pauschal gehaltenen Ausführungen besorgen, dass sie zulässiges Verteidigungsverhalten strafschärfend berücksichtigt hat (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 7. November 1986 - 2 StR 563/86, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Nachtatverhalten 4; vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13, NStZ 2014, 396, 397).
  • BGH, 09.05.2017 - 1 StR 626/16

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Unbelehrbarkeit eines

    Das lässt eine zu Unrecht erfolgte strafschärfende Berücksichtigung von (noch) zulässigem Verteidigungsverhalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2007 - 1 StR 199/07; vom 4. August 2010 - 3 StR 192/10; vom 7. September 2011 - 1 StR 343/11, NStZ-RR 2011, 373, 374 und vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13, NStZ 2014, 396, 397) besorgen.

    Grundsätzlich darf als Nachtatverhalten nicht zu Lasten eines Angeklagten gewertet werden, dass er - selbst nach Rechtskraft des Schuldspruchs - die Tatbegehung weiterhin leugnet (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13, NStZ 2014, 396, 397 mwN).

    Zulässiges Verteidigungsverhalten darf aber lediglich dann strafschärfend berücksichtigt werden, wenn es im Hinblick auf die Art der Tat und die Persönlichkeit des Täters auf besondere Rechtsfeindlichkeit und Gefährlichkeit schließen lässt (st. Rspr.; siehe nur BGH aaO NStZ 2014, 396, 397).

  • BGH, 10.01.2017 - 4 StR 521/16

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Nachtatverhalten)

    Dass die die Tat bestreitende Angeklagte keine Reue und Unrechtseinsicht zeigte, durfte nicht zu ihrem Nachteil gewertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Januar 2016 - 4 StR 521/15; vom 8. Januar 2015 - 3 StR 543/14; vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13, NStZ 2014, 396, 397).
  • BGH, 28.07.2021 - 6 StR 324/21

    Strafschärfende Berücksichtigung von Uneinsichtigkeit und mangelnder Reue des

    Denn das Landgericht hat sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der Festsetzung der Einzelstrafen und der Gesamtstrafe in unzulässiger Weise zu Ungunsten des die Taten teilweise bestreitenden Angeklagten berücksichtigt, er habe sich "uneinsichtig" gezeigt und "keine Reue" erkennen lassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2017 - 4 StR 521/16, NStZ-RR 2017, 71; vom 19. Januar 2016 - 4 StR 521/16; vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13, StraFo 2014, 394).
  • BGH, 08.01.2015 - 3 StR 543/14

    Fehlende Auseinandersetzung mit der möglicherweise eingeschränkten oder

    Für den Fall, dass er erneut zur Annahme von (eingeschränkter) Schuldfähigkeit gelangt, macht der Senat darauf aufmerksam, dass die Strafrahmenbestimmung bei § 223 StGB im angegriffenen Urteil (UA S. 16 und 17) ebenso rechtsfehlerhaft ist wie die strafschärfende Würdigung fehlender Reue (UA S. 18) bei einer die Taten bestreitenden Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 1 StR 589/13, NStZ 2014, 396, 397).
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