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   BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50   

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https://dejure.org/1952,48
BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50 (https://dejure.org/1952,48)
BGH, Entscheidung vom 12.02.1952 - 1 StR 59/50 (https://dejure.org/1952,48)
BGH, Entscheidung vom 12. Februar 1952 - 1 StR 59/50 (https://dejure.org/1952,48)
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Ehemann in der Schlinge

Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine strafbare Tötung bei Nichtverhinderung einer Selbsttötung - Selbsttötung als Unglücksfall - Rechtspflicht zur Verhinderung der Selsbsttötung eines Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 212, 22, 47, 49; StGB § 330 c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 150
  • NJW 1952, 552
  • MDR 1952, 308
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.06.1951 - 4 StR 270/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50
    Der § 330 c StGB ist gültig, BGHSt 1, 266, hier aber unanwendbar.
  • RG, 27.10.1938 - 5 D 673/38

    Inwiefern kann die Mutter Teilnehmerin sein, wenn ihre minderjährige, in ihrem

    Auszug aus BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50
    Das Reichsgericht gründete eine solche Rechtspflicht auch auf enge, vom Treuegebot beherrschte Lebensgemeinschaften, vor allem die Familie (RGSt 66, 71; 64, 316; 64, 278; 69, 321; 72, 373).
  • RG, 04.01.1932 - II 1389/31

    Unter welchen Voraussetzungen kann der Vater wegen einer an seinem unehelichen

    Auszug aus BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50
    Das Reichsgericht gründete eine solche Rechtspflicht auch auf enge, vom Treuegebot beherrschte Lebensgemeinschaften, vor allem die Familie (RGSt 66, 71; 64, 316; 64, 278; 69, 321; 72, 373).
  • RG, 10.09.1935 - 1 D 626/35

    Unter welchen Voraussetzungen sind Angehörige einer häuslichen oder einer

    Auszug aus BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50
    Das Reichsgericht gründete eine solche Rechtspflicht auch auf enge, vom Treuegebot beherrschte Lebensgemeinschaften, vor allem die Familie (RGSt 66, 71; 64, 316; 64, 278; 69, 321; 72, 373).
  • RG, 16.04.1937 - 4 D 222/37

    Beihilfe zum Morde durch Verletzung der Nothilfepflicht.

    Auszug aus BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50
    Dazu gehört in der Regel die Rechtspflicht, einander in Lebensgefahr nach Kräften zu schützen und zu helfen, mindestens solange, wie kein Seil das Recht zum Getrenntleben hat und beide Teile, wie hier, in Hausgemeinschaft leben (vgl RGSt 71, 187/189).
  • RG, 19.12.1940 - 2 D 445/40

    1. Eine schwere Krankheit ist nicht ohne weiteres ein "Unglücksfall" i. S. des §

    Auszug aus BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50
    Ein Unglücksfall ist ein plötzliches äusseres Ereignis, das erheblichen Schäden an Personen oder Sachen anrichtet und weiteren Schaden zu verursachen droht, RGSt 75, 68, 162; 77, 303. Dieses äussere Ereignis ist vom Willen des Verunglückten unabhängig; er kann nur versuchen, es abzuwenden.
  • RG, 02.10.1930 - II 673/30

    1. Fahrlässige Tötung eines Kindes durch ungenügende Betreuung der

    Auszug aus BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50
    Das Reichsgericht gründete eine solche Rechtspflicht auch auf enge, vom Treuegebot beherrschte Lebensgemeinschaften, vor allem die Familie (RGSt 66, 71; 64, 316; 64, 278; 69, 321; 72, 373).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Beide schlugen in Reaktion auf Entwicklungen in der damaligen Rechtsprechung (vgl. dazu BGHSt 2, 150; 6, 147; 7, 268; 13, 162; 32, 367) und im Bestreben um eine Stärkung der Selbstbestimmung jeweils eine strafgesetzliche Regelung zur Beschränkung der Strafbarkeit der "Nichthinderung einer Selbsttötung' vor (vgl. Baumann et al., Alternativ-Entwurf eines Strafgesetzbuches, Besonderer Teil, Straftaten gegen die Person, Erster Halbband, 1970, S. 7, 21 sowie Baumann et al., Alternativentwurf eines Gesetzes über die Sterbehilfe - Entwurf eines Arbeitskreises von Professoren des Strafrechts und der Medizin sowie ihrer Mitarbeiter, 1986, S. 25-33).

    Deshalb ist auch die Suizidhilfe als nicht tatherrschaftliche Beteiligung an einer eigenverantwortlichen Selbsttötung grundsätzlich straffrei (vgl. BGHSt 2, 150 ; 6, 147 ; 32, 262 ; 32, 367 ; 53, 288 ; Schneider, in: Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd. 4, 3. Aufl. 2017, Vorbem. zu § 211 Rn. 32 m.w.N.).

  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    a) Entgegen den im angefochtenen Urteil insoweit geäußerten Zweifeln hält der Senat daran fest, dass die durch einen Selbstmordversuch herbeigeführte Gefahrenlage einen Unglücksfall im Sinne des § 323c Abs. 1 StGB darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 1954 - GSSt 4/53, BGHSt 6, 147, 152; Urteil vom 15. Mai 1959 - 4 StR 475/58, BGHSt 13, 162, 169; anders noch Urteil vom 12. Februar 1952 - 1 StR 59/50, BGHSt 2, 150).
  • BGH, 28.06.2022 - 6 StR 68/21

    Tötung auf Verlangen (Abgrenzung von strafloser Beihilfe zum Suizid nach

    a) Zwar erwuchs der Angeklagten aus § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB die Stellung als Garantin für Leib und Leben ihres Ehemannes (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1952 - 1 StR 59/50, BGHSt 2, 150, 153; Schönke/Schröder/Bosch, StGB, aaO, § 13 Rn. 18; Ceffinato, NStZ 2021, 65 mwN; Herzberg, NJW 1986, 1635, 1638).

    ee) Das Urteil des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 12. Februar 1952 (1 StR 59/50, BGHSt 2, 150) steht dieser Beurteilung nicht in einer ein Anfrageverfahren nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG erfordernden Weise entgegen.

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