Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2016 - 1 StR 590/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,51628
BGH, 20.12.2016 - 1 StR 590/16 (https://dejure.org/2016,51628)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2016 - 1 StR 590/16 (https://dejure.org/2016,51628)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 590/16 (https://dejure.org/2016,51628)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,51628) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 354 Abs. 1 StPO; § 27 Abs. 2 Satz 2 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Eigene Entscheidung in der Sache (unzulässige Urteilsberichtigung; Schuldspruchberichtigung); Strafrahmenwahl (besondere gesetzliche Milderungsgründe; Einbeziehung der Umstände des Einzelfalls)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 29a Abs. 1 BtMG, § 27 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 29a Abs. 2 BtMG, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a Abs. 1 ; StPO § 265 Abs. 1
    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Minder schwerer Fall - und der gleichzeitig gegebene gesetzlich vertypte Milderungsgrund

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.08.2016 - 1 StR 331/16

    Verhältnis von minderschwerem Fall und gesetzlich vertypten

    Auszug aus BGH, 20.12.2016 - 1 StR 590/16
    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 9. August 2016 - 1 StR 331/16 mwN).
  • LG München II, 15.01.2021 - 2 KLs 380 Js 108323/19

    Zur Strafbarkeit eines Mediziners wegen Blutdopings

    Sieht das Gesetz einen minder schweren Fall vor und ist - wie hier gemäß §§ 27 Absatz 2 Satz 2, 49 Absatz 1 StGB (siehe unten E.II.1.e)) - auch ein gesetzlich vertypter Milderungsgrund gegeben, muss bei der Strafrahmenwahl im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst geprüft werden, ob die allgemeinen Milderungsgründe die Annahme eines minder schweren Falls tragen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 20.12.2016 - 1 StR 590/16, Urteil vom 07.03.2017 - 2 StR 567/16).

    Sieht das Gesetz einen minder schweren Fall vor und ist - wie hier gemäß §§ 27 Absatz 2 Satz 2, 49 Absatz 1 StGB (siehe unten E.III.1.e)) oder gemäß §§ 46b, 49 Absatz 1 StGB (siehe unten E.III.1.f)) - auch ein gesetzlich vertypter Milderungsgrund gegeben, muss bei der Strafrahmenwahl im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst geprüft werden, ob die allgemeinen Milderungsgründe die Annahme eines minder schweren Falls tragen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 20.12.2016 - 1 StR 590/16, Urteil vom 07.03.2017 - 2 StR 567/16).

    Sieht das Gesetz einen minder schweren Fall vor und ist - wie hier gemäß §§ 27 Absatz 2 Satz 2, 49 Absatz 1 StGB (siehe unten E.V.1.e)) - auch ein gesetzlich vertypter Milderungsgrund gegeben, muss bei der Strafrahmenwahl im Rahmen einer Gesamtwürdigung zunächst geprüft werden, ob die allgemeinen Milderungsgründe die Annahme eines minder schweren Falls tragen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 20.12.2016 - 1 StR 590/16, Urteil vom 07.03.2017 - 2 StR 567/16).

  • BGH, 17.08.2023 - 5 StR 349/23

    Schuldspruch wegen veruntreuender Unterschlagung

    Insbesondere hat das Landgericht vollständige und tragfähige Urteilsfeststellungen getroffen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 590/16; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 354 Rn.15).
  • BayObLG, 19.03.2024 - 205 StRR 8/24

    Ein medizinisches Instrument, geführt von einem approbierten Arzt im Rahmen eines

    Die Voraussetzungen hierfür liegen vor (vgl. MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl. 2023, § 354 Rn 13 ff. m.w.N; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 590/16 -, juris): Die vollständigen und tragfähigen Urteilsfeststellungen belegen den tatmehrheitlichen Schuldspruch von elf Fällen der gefährlichen Körperverletzung.
  • BGH, 07.03.2017 - 2 StR 567/16

    Besondere gesetzliche Milderungsgründe (Strafbarkeit des Gehilfen); Handeltreiben

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 590/16 mwN; Senat, Beschluss vom 19. November 2013 - 2 StR 494/13, StV 2015, 549).
  • OLG Dresden, 02.09.2022 - 1 OLG 26 Ss 40/22

    Zur Auslegung des Begriffs des tätlichen Angriffs.

    Die Vorschrift des § 265 Abs. 1 StPO steht der Schuldspruchänderung nicht entgegen, da nicht erkennbar ist, dass sich der Angeklagte anders als geschehen hätte verteidigen können, zumal er durch das Amtsgericht in gleicher Weise verurteilt worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016, Az.: 1 StR 590/16, Rdnr. 3 - juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 354 Rdnrn. 12 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht