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   BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15   

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BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15 (https://dejure.org/2016,21914)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2016 - 1 StR 597/15 (https://dejure.org/2016,21914)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2016 - 1 StR 597/15 (https://dejure.org/2016,21914)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 32 Abs. 2 StGB; § 261 StPO
    Notwehr (Gebotenheit: Notwehrprovokation, gestuftes Notwehrrecht, persönliches Näheverhältnis); tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung; Anforderung an die tatrichterliche Gewissheit; keine isolierte Anwendung des Zweifelsgrundsatzes auf einzelne ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 1 StGB
    Einschränkungen des Notwehrrechts: Sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten; enges familiäres und persönliches Näheverhältnis zwischen Täter und Angreifer

  • IWW

    § 32 StGB, § 33 StGB, § 32 Abs. 1 StGB, § 123 Abs. 1 Alt. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Freispruchs vom Vorwurf des Totschlags; Beschränkung der revisionsgerichtlichen Prüfung auf Rechtsfehler des Tatgerichts; Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich des Tatvorwurfs des Totschlags; Überzeugung des Tatrichters von ...

  • rewis.io

    Einschränkungen des Notwehrrechts: Sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten; enges familiäres und persönliches Näheverhältnis zwischen Täter und Angreifer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Überprüfung des Freispruchs vom Vorwurf des Totschlags; Beschränkung der revisionsgerichtlichen Prüfung auf Rechtsfehler des Tatgerichts; Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich des Tatvorwurfs des Totschlags; Überzeugung des Tatrichters von ...

  • rechtsportal.de

    StGB § 32 Abs. 1 ; StGB § 123 Abs. 1 2. Alt.
    Revisionsrechtliche Überprüfung des Freispruchs vom Vorwurf des Totschlags; Beschränkung der revisionsgerichtlichen Prüfung auf Rechtsfehler des Tatgerichts; Anforderungen an die Beweiswürdigung hinsichtlich des Tatvorwurfs des Totschlags; Überzeugung des Tatrichters von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwehr - und die Notwehrprovokation

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    In dubio pro reo - und die Gesamtwürdigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notwehr - und ihre sozialethische Einschränkung aufgrund eines sozialen Näheverhältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 272
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 29.10.2009 - 4 StR 368/09

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch vom Vorwurf der Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15
    Vielmehr genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige Zweifel nicht aufkommen lässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 368/09, NStZ 2010, 292).

    cc) Die Feststellung des Landgerichts, es "könne unter besonderer Berücksichtigung der ganz außergewöhnlichen Charakterstruktur des Tatopfers nicht ausschließen, dass der Angeklagte, wie von ihm geschildert, die Messerstiche aus einer Notwehrsituation heraus' gesetzt habe (UA S. 18), lässt zudem besorgen, das Landgericht habe nicht beachtet, dass für die Überzeugung des Tatrichters von einem bestimmten Sachverhalt eine absolute, das Gegenteil ausschließende Gewissheit nicht erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 368/09, NStZ 2010, 292).

  • BGH, 25.03.2014 - 1 StR 630/13

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit;

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15
    Er muss vielmehr dem Angriff nach Möglichkeit ausweichen und darf zur Trutzwehr mit einer lebensgefährlichen Waffe erst übergehen, nachdem er alle Möglichkeiten zur Schutzwehr ausgenutzt hat; nur wenn sich ihm diese Möglichkeit verschließt, ist er zu entsprechend weitreichender Verteidigung befugt (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2014 - 1 StR 630/13, NStZ 2014, 451, 452).

    Bei einer solchen engen familiären und persönlichen Beziehung, wie sie hier zwischen den beiden Brüdern bestand, dürfen lebensgefährliche Verteidigungsmittel nicht ohne Weiteres angewendet werden, wenn der Angreifer unbewaffnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2014 - 1 StR 630/13, NStZ 2014, 451, 452 mwN) und statt einer Trutzwehr auch eine Schutzwehr möglich ist (vgl. Erb in Müko-StGB, 2. Aufl., § 32 Rn. 219; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Februar 1969 - 3 StR 322/68, NJW 1969, 802).

  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, wistra 2016, 78, vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 und vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, wistra 2008, 398; jeweils mwN).

    Dabei muss sich aus den Urteilsgründen auch ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, wistra 2008, 398 mwN).

  • BGH, 11.11.2015 - 1 StR 235/15

    Steuerhinterziehung (Anforderungen an die Darstellung eines freisprechenden

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15
    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, wistra 2016, 78, vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 und vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, wistra 2008, 398; jeweils mwN).

    Auch wenn keine der Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln können (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15 Rn. 43, wistra 2016, 78, vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238 und vom 6. August 2003 - 2 StR 180/03, NStZ-RR 2003, 369, 370 mwN).

  • BGH, 12.02.2015 - 4 StR 420/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung in einem

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15
    Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein, es genügt, dass sie möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).

    Das Tatgericht ist gehalten, sich mit den von ihm festgestellten Tatsachen unter allen für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkten auseinanderzusetzen, wenn sie geeignet sind, das Beweisergebnis zu beeinflussen (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148 mwN).

  • BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95

    Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15
    Dabei erfordert das Merkmal der Gebotenheit im Einzelfall sozialethisch begründete Einschränkungen an sich erforderlicher Verteidigungshandlungen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97).

    Gegen einen unbewaffneten Gegner kommt der Gebrauch einer lebensgefährlichen Waffe nur in Ausnahmefällen in Betracht; er darf nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (BGH aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96, NStZ-RR 1997, 65 mwN; zur Rechtsprechung zur Notwehrprovokation vgl. auch BGH, Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13, Rn. 28, NStZ 2014, 147 mwN und vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100 f.; zur Notwehreinschränkung bei Angriffsprovokation umfassend Fasten, Die Grenzen der Notwehr im Wandel der Zeit, 2011, 151 ff. mwN).

  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 327/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Anwendbarkeit von in

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15
    Auf einzelne Elemente der Beweiswürdigung ist er grundsätzlich nicht anzuwenden (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14 Rn. 44, NStZ-RR 2015, 83 mwN).

    bb) Indem das Landgericht unter mehrfacher isolierter Anwendung des Zweifelssatzes den für den Angeklagten günstigsten Geschehensablauf annimmt, der nicht einmal mit der Einlassung des Angeklagten in Einklang zu bringen ist, hat das Landgericht zudem verkannt, dass es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten ist, zugunsten des Angeklagten Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen außer nicht widerlegbaren und durch nichts gestützten Angaben des Angeklagten keine Anhaltspunkte bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14 Rn. 37, NStZ-RR 2015, 83 mwN).

  • BGH, 30.05.1996 - 4 StR 109/96

    Vorsätzliche gefährliche Körperverletzung oder Notwehr bzw. Notwehrexzess -

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15
    Gegen einen unbewaffneten Gegner kommt der Gebrauch einer lebensgefährlichen Waffe nur in Ausnahmefällen in Betracht; er darf nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (BGH aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96, NStZ-RR 1997, 65 mwN; zur Rechtsprechung zur Notwehrprovokation vgl. auch BGH, Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13, Rn. 28, NStZ 2014, 147 mwN und vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100 f.; zur Notwehreinschränkung bei Angriffsprovokation umfassend Fasten, Die Grenzen der Notwehr im Wandel der Zeit, 2011, 151 ff. mwN).
  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 347/13

    Beteiligung an einer Schlägerei (Begriff der wechselseitigen Tätlichkeiten:

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15
    Gegen einen unbewaffneten Gegner kommt der Gebrauch einer lebensgefährlichen Waffe nur in Ausnahmefällen in Betracht; er darf nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (BGH aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 30. Mai 1996 - 4 StR 109/96, NStZ-RR 1997, 65 mwN; zur Rechtsprechung zur Notwehrprovokation vgl. auch BGH, Urteile vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13, Rn. 28, NStZ 2014, 147 mwN und vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100 f.; zur Notwehreinschränkung bei Angriffsprovokation umfassend Fasten, Die Grenzen der Notwehr im Wandel der Zeit, 2011, 151 ff. mwN).
  • BGH, 26.02.1969 - 3 StR 322/68

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge von Verfahrensfehlern

    Auszug aus BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15
    Bei einer solchen engen familiären und persönlichen Beziehung, wie sie hier zwischen den beiden Brüdern bestand, dürfen lebensgefährliche Verteidigungsmittel nicht ohne Weiteres angewendet werden, wenn der Angreifer unbewaffnet ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 2014 - 1 StR 630/13, NStZ 2014, 451, 452 mwN) und statt einer Trutzwehr auch eine Schutzwehr möglich ist (vgl. Erb in Müko-StGB, 2. Aufl., § 32 Rn. 219; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Februar 1969 - 3 StR 322/68, NJW 1969, 802).
  • BGH, 24.03.2015 - 5 StR 521/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

  • BGH, 06.08.2003 - 2 StR 180/03

    Beweiswürdigung (Freispruch; Überzeugungsbildung; Umfang der

  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

  • BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des Totschlags

  • BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R

    Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher

  • BGH, 07.12.2017 - 2 StR 252/17

    Notwehr (Erforderlichkeit: lebensbedrohlicher Einsatz eines Messers, Pflicht zur

    b) Eine Verteidigung ist nicht im Sinne des § 32 Abs. 1 StGB geboten, wenn von dem Angegriffenen aus Rechtsgründen die Hinnahme der Rechtsgutsverletzung oder eine eingeschränkte und risikoreichere Verteidigung zu fordern ist (BGH, Urteil vom 1. Juni 2016 - 1 StR 597/15, NStZ-RR 2016, 272, 273; vgl. Fischer, StGB, 65. Aufl., § 32 Rn. 36).
  • BGH, 01.02.2017 - 2 StR 78/16

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil:

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2016 - 1 StR 597/15, Rn. 27, zit. nach juris, mwN (insoweit in NStZ-RR 2016, 272 nicht abgedruckt)).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 291/18

    Führung des Urkundenbeweises durch Verlesung (Feststellungen rechtskräftiger

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2016 - 1 StR 597/15, juris Rn. 27).
  • KG, 18.03.2021 - 121 Ss 14/21

    Versuchte Nötigung eines Polizeibeamten

    Rechtsfehlerhaft ist die Beweiswürdigung unter anderem dann, wenn sie unklar oder lückenhaft ist oder gegen gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2016 - 1 StR 597/15 -, juris).
  • BGH, 20.11.2019 - 2 StR 554/18

    Notwehr (Gebotenheit: sozialethisch begründete Einschränkung im Einzelfall,

    Die Verteidigung ist dann nicht geboten, wenn von dem Angegriffenen aus Rechtsgründen die Hinnahme der Rechtsgutsverletzung oder eine eingeschränkte risikoreichere Verteidigung zu verlangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1996 - 5 StR 432/95, BGHSt 42, 97, 100; Urteil vom 1. Juni 2016 - 1 StR 597/15, NStZ-RR 2016, 272, 273).

    Gegen einen unbewaffneten Gegner kommt der Gebrauch einer lebensgefährlichen Waffe nur in Ausnahmefällen in Betracht; es darf nur das letzte Mittel zur Verteidigung sein (BGH, Urteile vom 25. März 2014 - 1 StR 630/13, NStZ 2014, 451, 452, und vom 1. Juni 2016 - 1 StR 597/15, NStZ-RR 2016, 272, 273; für den Nothelfer vgl. auch Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 2 StR 252/17).

  • OLG Karlsruhe, 22.06.2022 - 1 Rb 34 Ss 122/22

    Geldwäschegesetz: Pflicht des Notars zur Überprüfung der Identität des

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 1.6. 2016 - 1 StR 597/15,- juris, mwN).
  • BGH, 16.06.2021 - 1 StR 126/21

    Notwehr (Erforderlichkeit: Verweis auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel

    Danach ist die Verteidigung dann nicht geboten, wenn von dem Angegriffenen aus Rechtsgründen die Hinnahme der Rechtsgutsverletzung oder eine weniger risikoreiche Verteidigung zu verlangen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 20. November 2019 - 2 StR 554/18 Rn. 13 mwN und vom 1. Juni 2016 - 1 StR 597/15 Rn. 36).
  • BGH, 30.03.2022 - 2 StR 292/21

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Gesamtschau); sexueller Übergriff

    Die auf die Sachrüge gebotene revisionsgerichtliche Prüfung beschränkt sich allein darauf, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind, weil die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Urteil vom 23. Juni 2021 - 2 StR 337/20 Rn. 6; BGH, Urteil vom 1. Juni 2016 ? 1 StR 597/15, Rn. 27 je mwN).
  • BGH, 10.05.2017 - 2 StR 258/16

    Freisprechendes Urteil (Erforderlichkeit von Feststellungen zur Person des

    Dies ist in sachlichrechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 2016 - 1 StR 597/15, Rn. 27, zit. nach juris, mwN (insoweit in NStZ-RR 2016, 272 nicht abgedruckt)).
  • BGH, 07.09.2022 - 6 StR 225/22

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Erforderlichkeit der Wiedergabe der Einlassung des

    bb) Soweit das Landgericht annimmt, der Angeklagte habe "tatsachengestützt" auf ein Hilfeleisten der Zeugin G. vertraut, hat es überdies verkannt, dass es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten ist, zugunsten des Angeklagten Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen keine Anhaltspunkte bestehen (vgl. BGH, Urteile vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14 Rn. 37, NStZ-RR 2015, 83, 85; vom 1. Juni 2016 - 1 StR 597/15, Rn. 33; vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221, 222).
  • BGH, 25.04.2017 - 5 StR 433/16

    Sukzessive Mittäterschaft beim besonders schweren Raub (Kenntnis und Billigung

  • BGH, 02.03.2023 - 2 StR 119/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität: Entfernung von einer festen

  • OLG Hamm, 23.01.2024 - 4 ORs 162/23

    Urkundeneigenschaft, Coronatestzertifikat, Urkundenfälschung

  • BGH, 21.11.2017 - 1 StR 261/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit vorherigen, widerlegten Einlassungen

  • BGH, 26.10.2016 - 2 StR 275/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Revisibilität des Freispruchs; erforderliche

  • BGH, 08.06.2022 - 2 StR 503/21

    Beweiswürdigung (begrenzte Revisibilität; Totschlag; Mittäterschaft); Veränderung

  • BGH, 07.07.2022 - 4 StR 28/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung: Maßstab,

  • BGH, 30.08.2022 - 2 StR 39/22

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung; Würdigung

  • BGH, 12.10.2021 - 5 StR 271/21

    Anwendungsbereich des Grundsatzes in dubio pro reo

  • OLG Zweibrücken, 22.08.2023 - 1 ORbs 4 SsRs 25/23
  • OLG Zweibrücken, 14.01.2021 - 1 OLG 2 Ss 54/20

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei

  • OLG Zweibrücken, 31.05.2021 - 1 OLG 2 Ss 81/20

    Anforderungen an den Nachweis des Hehlereivorsatzes

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