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   BGH, 14.11.1996 - 1 StR 598/96   

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https://dejure.org/1996,2235
BGH, 14.11.1996 - 1 StR 598/96 (https://dejure.org/1996,2235)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1996 - 1 StR 598/96 (https://dejure.org/1996,2235)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1996 - 1 StR 598/96 (https://dejure.org/1996,2235)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 31 Abs. 2 JGG
    Jugendstrafe (Einbeziehung eines erledigten Rechtsfolgenausspruchs in ein neues Verfahren)

  • Wolters Kluwer

    Erledigung der Rechtsfolgen - Einbeziehung - Tenor

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 31

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 299
  • NJW 1997, 472
  • MDR 1997, 184
  • NStZ 1998, 355
  • NJ 1997, 111
  • StV 1998, 344
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.10.1991 - 2 StR 457/91

    Verlieren der Wirkung eines in ein anderes Urteil einbezogenen Urteils im

    Auszug aus BGH, 14.11.1996 - 1 StR 598/96
    Der zur Verhängung einer einheitlichen Rechtsfolge berufene Richter muß diese daher vollständig neu und losgelöst vom früheren Rechtsfolgenausspruch bestimmen (BGHSt 37, 34, 39; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 5, 7).
  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 14.11.1996 - 1 StR 598/96
    Der zur Verhängung einer einheitlichen Rechtsfolge berufene Richter muß diese daher vollständig neu und losgelöst vom früheren Rechtsfolgenausspruch bestimmen (BGHSt 37, 34, 39; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 5, 7).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Auszug aus BGH, 14.11.1996 - 1 StR 598/96
    Der zur Verhängung einer einheitlichen Rechtsfolge berufene Richter muß diese daher vollständig neu und losgelöst vom früheren Rechtsfolgenausspruch bestimmen (BGHSt 37, 34, 39; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 5, 7).
  • BGH, 01.12.1987 - 4 StR 577/87

    Zulässigkeit einer Verfahrensrüge - Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 14.11.1996 - 1 StR 598/96
    Der zur Verhängung einer einheitlichen Rechtsfolge berufene Richter muß diese daher vollständig neu und losgelöst vom früheren Rechtsfolgenausspruch bestimmen (BGHSt 37, 34, 39; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 5, 7).
  • OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12

    Anforderungen an die Entscheidungsbegründung bei der Anwendung von Jugendrecht

    Denn hier sind die früher begangenen Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zusammen mit der neuen Straftat zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGH StV 1998, 344; BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 II Einbeziehung 2 und 3, Strafzumessung 1).

    Das bedeutet, dass die früheren Taten kurz dargestellt und die Strafzumessungserwägungen kurz mitgeteilt werden müssen (BGH NStZ 2009, 43; StV 1998, 344; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 3).

  • OLG Celle, 26.02.2020 - 3 Ws 32/20

    Anwendbarkeit der Regelungen zur Vermögensabschätzung nach StGB im

    Vielmehr sind ihre Voraussetzungen vollständig neu und losgelöst vom früheren Rechtsfolgenausspruch zu prüfen und gegebenenfalls neu anzuordnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18, StV 2019, 469; vom 14. November 1996 - 1 StR 598/96, BGHSt 42, 299; Brunner/Dölling aaO; Eisenberg aaO; jew. mwN).

    Trifft dies nur auf einzelne Rechtsfolgen zu, so werden nur diese nicht erledigten von der Einbeziehung erfasst, auch wenn sich die Einbeziehung auf das gesamte frühere Urteil erstreckt (BGH, Beschluss vom 14. November 1996 - 1 StR 598/96, BGHSt 42, 299; Brunner/Dölling aaO Rn. 7; Eisenberg aaO Rn. 17; jew. mwN).

  • BGH, 21.04.2005 - 3 StR 112/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubter Besitz von

    Im Tenor des neuen Urteils kann lediglich klar gestellt werden, daß das frühere Urteil insoweit erledigt ist (vgl. BGHSt 42, 299).
  • OLG Celle, 26.02.2021 - 3 Ws 327/20

    Einziehung, Verfallanordnung nach altem Recht, Einbeziehung, ausdrückliche

    Vielmehr sind ihre Voraussetzungen vollständig neu und losgelöst vom früheren Rechtsfolgenausspruch zu prüfen und gegebenenfalls neu anzuordnen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. September 2018 - 3 StR 65/18, StV 2019, 469; vom 14. November 1996 - 1 StR 598/96, BGHSt 42, 299; Brunner/Dölling aaO; Eisenberg aaO; jew. mwN).

    Trifft dies nur auf einzelne Rechtsfolgen zu, so werden nur diese nicht erledigten von der Einbeziehung erfasst, auch wenn sich die Einbeziehung auf das gesamte frühere Urteil erstreckt (BGH, Beschluss vom 14. November 1996 - 1 StR 598/96, BGHSt 42, 299; Brunner/Dölling aaO Rn. 7; Eisenberg aaO Rn. 17; jew. mwN).

  • BGH, 08.04.1997 - 4 StR 31/97

    Rechtsfolge hinsichtlich der Ahndung von Straftaten eines Heranwachsenden nach

    Da die durch das Urteil des Amtsgerichts Warburg verhängte Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bereits abgelaufen war, ist eine Einbeziehung dieser erledigten Rechtsfolge nicht mehr möglich (BGH NJW 1997, 472, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2011 - 3 (7) Ss 381/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung einer Jugendstrafe wegen

    Für die neue Entscheidung weist der Senat darauf hin, dass es bei der Bemessung einer Einheitsjugendstrafe nicht um das Maß der Erhöhung der einzubeziehenden Jugendstrafe geht (siehe auch Eisenberg, JGG , 14. Aufl., Rdn. 42 zu § 31 m. w. N.), sondern die früher begangenen Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung neu zu bewerten und zusammen mit der neuen Straftat zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen sind (BGH, StV 1998, 344 ).
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