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   BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63   

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https://dejure.org/1963,166
BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63 (https://dejure.org/1963,166)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1963 - 1 StR 6/63 (https://dejure.org/1963,166)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1963 - 1 StR 6/63 (https://dejure.org/1963,166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht durch Unterlassung - Beurteilung des Vorliegens von Tateinheit bei Unterlassungen - Vorliegen von Tateinheit bei gleichzeitiger Verletzung mehrerer gesetzlicher Unterhaltsansprüche - Gleichrangigkeit der verletzten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73, § 74, § 170 b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 18, 376
  • NJW 1963, 1627
  • MDR 1963, 859
  • JR 1963, 426
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 30.04.1942 - 3 D 11/42

    1. Auf dem Gebiete der Verbrauchsregelung ist der Begriff der "Notschlachtung"

    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63
    Auch für Unterlassungen ist die Frage, ob Tateinheit gegeben sei, nach § 73 StGB zu beurteilen (RGSt 76, 140, 143).

    Es wäre aber auch bei Unterhaltspflichtverletzungen durch bloße Unterlassung willkürlich, die Frage der Tateinheit oder Tatmehrheit nur nach dem Range der mehreren Ansprüche zu entscheiden, insbesondere allgemein anzunehmen, die Verletzung gleichrangiger Unterhaltsansprüche beruhe stets auf einem und demselben Willensentschluß, die Verletzung rangverschiedener Ansprüche setze dagegen stets mehrere Willensentschlüsse voraus, ganz abgesehen davon, daß ein einheitlicher Willensentschluß allein für die Annahme der Tateinheit nicht ausreicht (RGSt 76, 140, 144).

  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63
    Sie entspricht nicht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 1, 20, 22) [BGH 05.01.1951 - 2 StR 83/50].
  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63
    Die Ranggleichheit kann auch nicht dazu führen, die Verletzung mehrerer gesetzlicher Unterhaltspflichten durch Unterlassung als natürliche Handlungseinheit (vgl. RGSt 58, 113, 116; BGHSt 4, 219) anzusehen.
  • BGH, 08.03.1960 - 1 StR 57/60
    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63
    Seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht kann sich ein Verpflichteter sowohl durch positives Tun (so im Fall BGHSt 14, 165) als auch durch bloßes Unterlassen - durch Nichtentrichten der geschuldeten Unterhaltsrente, obwohl Zahlung möglich wäre - entziehen (vgl. Schönke-Schröder 10. Aufl. Anm. II 2 zu § 170 b StGB, Maurach, Deutsches Strafrecht Bes. Teil 3. Aufl. S. 371).
  • BayObLG, 19.01.1960 - RReg. 2 St 722/59

    Unterlassen der Unterhaltszahlungen an mehrere nicht zusammenlebende

    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63
    Sind umgekehrt mehrere Handlungen erforderlich, um mehreren - selbst gleichartigen - Pflichten nachzukommen, so sind in ihrer Nichtvornahme in aller Regel mehrere Unterlassungen zu finden, es ist also Tatmehrheit gegeben (so auch BayObLGSt 1960, 5).
  • RG, 18.03.1924 - I 50/24

    1. Genügt zur Annahme einer strafbaren Beihilfe (§ 49 StGB.) die bloße Absicht

    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63
    Die Ranggleichheit kann auch nicht dazu führen, die Verletzung mehrerer gesetzlicher Unterhaltspflichten durch Unterlassung als natürliche Handlungseinheit (vgl. RGSt 58, 113, 116; BGHSt 4, 219) anzusehen.
  • BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62
    Auszug aus BGH, 30.05.1963 - 1 StR 6/63
    Deshalb ist gemäß § 121 Abs. 2 GVG dem Bundesgerichtshof vorzulegen, dessen Entscheidung über die vorliegende Frage erst dafür maßgebend ist, ob das Urteil auch auf Grund jener Rechtsansicht aufgehoben werden muß (vgl. BGHSt 17, 205).
  • BGH, 06.07.1990 - 2 StR 549/89

    Strafrechtliche Produkthaftung: Lederspray

    Wann der Eintritt mehrerer Schadensfälle auf derselben Unterlassung beruht (vgl. BGH, Beschl. v. 14. August 1970 - 2 StR 299/70; Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. vor § 52 Rdn. 6), beurteilt sich nach Maßgabe des zur Pflichterfüllung und damit zur Schadensabwendung gebotenen Tuns; stellt sich dies Tun als nur eine, pflichtwidrig unterlassene Handlung dar, so liegt auch nur eine Unterlassungstat vor (BGHSt 18, 376, 379; Lackner, StGB 18. Aufl. § 52 Anm. 3 c; Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. Vorbem. §§ 52ff Rdn. 28; Samson in SK 5. Aufl. § 52 Rdn. 8; ähnlich: Vogler in LK 10. Aufl. vor § 52 Rdn. 40).
  • LG Stuttgart, 24.10.2018 - 22 O 101/16

    Schadensersatzverpflichtung der Porsche Holding SE gegenüber Investoren

    Sind mehrere Handlungen erforderlich, um mehreren Pflichten nachzukommen, so liegt regelmäßig bei Nichtvornahme der gebotenen Handlungen Tatmehrheit vor (BGH, Beschl. v. 30. Mai 1963 - 1 StR 6/63, BGHSt 18, 376 [379]), auch dann, wenn die Pflichten gleichartig sind.
  • BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67

    1. Auschwitz-Prozess

    Die Revision kommt auf dem Umweg über den Begriff der natürlichen Handlungseinheit zu der Annahme eines Massenverbrechens, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer abgelehnt worden ist (BGHSt 1, 219; BGH NJW 1951, 666; Urteil vom 27.Januar 1953 - 2 StR 20/50 ; vom 14.Oktober 1952 - 1 StR 791/51 ; vom 17.Oktober 1958 - 5 StR 296/58; zur Sammelstraftat vgl. BGHSt 1, 41, 42; 18, 376; BGH NJW 1953, 955 und Urteil vom 20.Dezember 1951 - 4 StR 880/51; zur natürlichen Handlungseinheit vgl. BGHSt 2, 46; 4, 219; 10, 129; 10, 230; 16, 397).
  • BGH, 15.03.2012 - 5 StR 288/11

    Vorlageverfahren; Unterschreiten von Mindestlöhnen; Strafklageverbrauch;

    Sind hingegen mehrere Handlungen erforderlich, um mehreren - selbst gleichartigen - Pflichten nachzukommen, so sind in ihrer Nichtvornahme in aller Regel mehrere Unterlassungen zu finden; es ist also Tatmehrheit gegeben (BGH, Beschluss vom 30. Mai 1963 - 1 StR 6/63, BGHSt 18, 376, 379 mwN).

    Die Betroffene war damit jedem Gläubiger gegenüber zu unabhängig voneinander vorzunehmenden Zahlungen verpflichtet, die lediglich in ihrer Höhe durch gesetzliche Vorgaben beeinflusst waren (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 1963 - 1 StR 6/63, BGHSt 18, 376, 379 f.).

  • BGH, 28.10.2004 - 5 StR 276/04

    Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung; Bestimmtheitsgrundsatz; besonders schwerer

    Allein ein einheitlicher Tatentschluß, seinen steuerlichen Pflichten für mehrere Steuerarten und mehrere Besteuerungszeiträume künftig nicht nachzukommen, begründet noch keine Tateinheit zwischen den einzelnen Steuerhinterziehungen durch Unterlassen (vgl. BGHSt 18, 376).
  • OLG Hamburg, 28.02.2023 - 1 ORbs 1/23

    Zulassung der Rechtsbescherde; Voraussetzungen einer leichtfertigen

    (a) Auch bei Unterlassungen ist die Frage, ob Tateinheit besteht, nach § 19 OWiG zu beurteilen (vgl. BGHSt 18, 376, 379; BGH, Urteil vom 28. November 1984 - 2 StR 309/84 -, juris, Rn. 4).

    Denn ob es sich im Sinne des § 19 Abs. 1 OWiG um "dieselbe" Unterlassung handelt, ist im Hinblick auf die Handlungspflichten zu beurteilen, die durch Unterlassung verletzt worden sind (BGHSt 18, 376, 379).

  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein

    Der Vorlagepflicht steht nicht entgegen, daß das Oberlandesgericht Karlsruhe das angefochtene Urteil auf die Sachrüge ohnehin aufheben will, weil das Landgericht die Anwendung der §§ 240, 43 StGB nicht erörtert hat, Denn es muß auf die Verfahrensrüge der Staatsanwaltschaft auch darüber entscheiden, ob das Geständnis des Angeklagten im Vorverfahren zu seiner Überführung wegen versuchter Notzucht herangezogen werden darf (BGHSt 17, 205, 208 [BGH 13.04.1962 - 1 StR 41/62]; 18, 376, 378) [BGH 30.05.1963 - 1 StR 6/63].
  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 309/84

    Beginn der Verfolgungsverjährung bei fortgesetzter Handlung; Tateinheit bei

    Denn auch bei Unterlassungen ist die Frage, ob Tateinheit besteht, nach § 52 StGB zu beurteilen (BGHSt 18, 376, 379) [BGH 30.05.1963 - 1 StR 6/63].
  • BayObLG, 26.06.1996 - 3 ObOWi 58/96

    Überwachung des Unternehmers der Einhaltung der Lenkzeiten und Ruhezeiten des

    Deswegen wird hier auch dann nur eine einheitliche Handlung unterlassen, wenn alle zur Erfüllung der Aufsichtspflicht gebotenen Einzelhandlungen auf Dauer unterbleiben (vgl. BGHSt 18, 376, 379).
  • BGH, 04.05.2022 - 1 StR 477/21

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Verjährungsbeginn mit Zeitpunkt

    Die bloße inzidente Billigung der tatrichterlichen Rechtsauffassung bindet dagegen weder das Tatgericht noch das Revisionsgericht (BGH, Urteile vom 19. Dezember 1952 - 1 StR 2/52, BGHSt 3, 357, 367 f. und vom 10. Mai 2017 - 5 StR 19/17 Rn. 40; Beschluss vom 30. Mai 1963 - 1 StR 6/63, BGHSt 18, 376, 378; vgl. aber auch BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2013 - 1 StR 297/12 Rn. 9 und vom 9. August 2005 - 5 StR 67/05 Rn. 5).
  • BayObLG, 26.10.1994 - 3 ObOWi 73/94
  • BGH, 10.12.1985 - KRB 3/85

    Einstellung eines Verfahrens wegen rechtskräftiger Aburteilung einer

  • BGH, 07.09.1995 - 1 StR 319/95

    Anklageschrift - Angeklagter - Handlungen - Höchstzahl - Anrechnung - Einkünfte -

  • BGH, 13.02.1979 - 5 StR 814/78

    Fortgesetzter Bankrott infolge fortgesetzter Verletzungen der Buchführungs- und

  • BGH, 17.12.1963 - 1 StR 391/63

    Anwendbarkeit von § 83 GmbH-Gesetz (GmbHG) auf eine Kommanditgesellschaft (KG) -

  • BGH, 13.01.1981 - 5 StR 414/80

    Falsche Verdächtigung durch den Hinweis auf einen Steuerschuldner - Festellung

  • BayObLG, 19.08.1997 - 4St RR 164/97

    Abfalleigenschaft von Schlachttierhäuten

  • BayObLG, 14.07.1992 - RReg. 4 St 31/91

    Tatmehrheit; Entschluß; Tatplan; Verkürzungen; Einkommensteuer; Gewerbesteuer;

  • LG Hildesheim, 09.11.2010 - 25 KLs 5443 Js 40026/04

    Insolvenzverschleppung; Firmenbestatter

  • OLG Celle, 01.07.1991 - 3 Ss 77/91

    Tateinheit oder Handlungseinheit zwischen dem Verheimlichen des Nichtabführens

  • OLG Karlsruhe, 27.02.1987 - 1 Ss 20/87

    Gastwirt; Erkundigungspflicht; Pflicht; Minderjähriger; Ausweiskontrolle

  • BGH, 01.08.1979 - 5 StR 239/79

    Strafzumessung bei Beurteilung der Hinterziehung der Lohnsteuerbeträge und der

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