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   BGH, 25.03.2010 - 1 StR 601/09   

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https://dejure.org/2010,7171
BGH, 25.03.2010 - 1 StR 601/09 (https://dejure.org/2010,7171)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2010 - 1 StR 601/09 (https://dejure.org/2010,7171)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2010 - 1 StR 601/09 (https://dejure.org/2010,7171)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit lückenloser Feststellung des Vorstellungsbildes eines Angeklagten zum Zeitpunkt eines möglicherweise vorliegenden Rücktritts vom Versuch einer Tat; Freiwillige Aufgabe der weiteren Ausführung einer räuberischen Erpressung bei Unterbrechung weiterer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Erforderlichkeit lückenloser Feststellung des Vorstellungsbildes eines Angeklagten zum Zeitpunkt eines möglicherweise vorliegenden Rücktritts vom Versuch einer Tat; Freiwillige Aufgabe der weiteren Ausführung einer räuberischen Erpressung bei Unterbrechung weiterer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 1 StR 601/09
    Entscheidend ist, ob der Täter zu diesem Zeitpunkt den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont, vgl. BGHSt 39, 221, 227).

    Ein strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch setzt gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 1. Alt StGB voraus, dass der Täter freiwillig die weitere Ausführung der Tat im Ganzen und endgültig aufgibt (BGHSt 33, 142, 144 f.; 39, 221, 230).

  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 1 StR 601/09
    Für die Abgrenzung kommt es dabei auf die Vorstellung des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung an (BGHSt 31, 170, 175; 40, 304, 306).
  • BGH, 03.12.1982 - 2 StR 550/82

    Würgegriff - § 24 StGB, beendeter - unbeendeter Versuch, Rücktrittshorizont,

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 1 StR 601/09
    Für die Abgrenzung kommt es dabei auf die Vorstellung des Täters nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung an (BGHSt 31, 170, 175; 40, 304, 306).
  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 501/59

    Überzeugung des Gerichts vom Tötungsvorsatz - Abgrenzung des beendeten vom

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 1 StR 601/09
    Ein beendeter Versuch liegt vor, wenn der Täter glaubt, alles zur Verwirklichung des Tatbestandes Erforderliche getan zu haben (st. Rspr.; vgl. BGHSt 14, 75, 79).
  • BGH, 22.03.2002 - 2 StR 569/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Versuch der Abgabe an

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 1 StR 601/09
    Durch die Aufhebung des freisprechenden Urteils wird die Entschädigungsentscheidung gemäß § 8 StrEG ebenso gegenstandslos wie die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft (vgl. BGH, Beschl. vom 22. März 2002 - 2 StR 569/01 - insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2002, 439).
  • BGH, 08.12.2004 - 2 StR 432/04

    Räuberische Erpressung; Rücktritt vom Versuch (Rücktrittshorizont); unbeendeter

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 1 StR 601/09
    Es sind dies aber Fälle, in denen zur Tatvollendung noch weitere Handlungen des Täters erforderlich sind, etwa die Vereinbarung eines Zusammentreffens zur Geldübergabe (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 34).
  • BGH, 26.06.2007 - 4 StR 136/07

    Rücktritt (Erörterungsmangel beim unbeendeten Versuch)

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 1 StR 601/09
    Zwar kann es bei versuchter räuberischer Erpressung Fälle geben, in denen noch ein unbeendeter Versuch vorliegt, obwohl der Täter glaubt, dass die von ihm vorgenommene Nötigungshandlung ausreicht, um die geforderte Zahlung noch zu erhalten (vgl. BGH StraFo 2007, 422).
  • BGH, 13.02.1985 - 3 StR 481/84

    Rücktritt vom Versuch der sexuellen Nötigung

    Auszug aus BGH, 25.03.2010 - 1 StR 601/09
    Ein strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch setzt gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 1. Alt StGB voraus, dass der Täter freiwillig die weitere Ausführung der Tat im Ganzen und endgültig aufgibt (BGHSt 33, 142, 144 f.; 39, 221, 230).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 551/12

    Vorwürfe im Zuge einer politisch motivierten Auseinandersetzung auf einem

    Durch die Aufhebung des freisprechenden Urteils werden die damit verknüpfte Entschädigungsgrundentscheidung (§ 8 Abs. 1 Satz 1 StrEG) und die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegenstandslos (BGH, Urteil vom 25. März 2010 - 1 StR 601/09, Rn. 20).
  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 114/14

    Kreditbetrug: Schutz ausländischer Kreditgeber; Genussrechtekapital als Kredit

    Durch die Aufhebung des freisprechenden Urteils werden die damit verknüpfte Entschädigungsentscheidung (§ 8 Abs. 1 Satz 1 StrEG) und die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegenstandslos (BGH, Urteile vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12 und vom 25. März 2010 - 1 StR 601/09, Rn. 20).
  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 457/15

    Eventualvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

    Durch die Aufhebung des freisprechenden Urteils wird die gegen die Kostenentscheidung gerichtete sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegenstandslos (BGH, Urteile vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12 und vom 25. März 2010 - 1 StR 601/09, Rn. 20).
  • BGH, 02.12.2015 - 1 StR 292/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Gesamtwürdigung bei Vielzahl von

    Durch die Aufhebung des freisprechenden Urteils wird die damit verknüpfte Entschädigungsentscheidung (§ 8 Abs. 1 Satz 1 StrEG) und die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegenstandslos (BGH, Urteile vom 25. April 2013 - 4 StR 551/12 und vom 25. März 2010 - 1 StR 601/09).
  • BGH, 11.10.2016 - 5 StR 181/16

    Strafverfahren wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion: Erfordernis der

    Mit der Aufhebung des freisprechenden Urteils werden die Entschädigungsgrundentscheidung und die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegenstandslos (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2013  - 4 StR 551/12, dort nicht abgedruckt und vom 25. März 2010 - 1 StR 601/09).
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