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Rechtsprechung
   BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14, alt: 1 StR 633/10   

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BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14, alt: 1 StR 633/10 (https://dejure.org/2015,22392)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2015 - 1 StR 602/14, alt: 1 StR 633/10 (https://dejure.org/2015,22392)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2015 - 1 StR 602/14, alt: 1 StR 633/10 (https://dejure.org/2015,22392)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 24 Abs. 2 StPO; § 370 Abs. 1, Abs. 3 AO; Art. 4 Abs. 2 DBA Kanada 1981; § 51 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2 StGB
    Ablehnung wegen des Verdachts der Befangenheit (Befangenheit durch Anordnung einer medizinischen Untersuchung des Angeklagten); Steuerhinterziehung (Steuerpflicht in Deutschland bei zeitweisem Aufenthalt in Kanada; Ermittlung der Höhe der hinterzogenen Steuern; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 78 Abs 3 Nr 4 StGB, § 78a S 1 StGB, § 78c Abs 1 StGB, § 331 StGB, § 332 StGB
    Verjährungsunterbrechung bei Steuerstraftaten; Befangenheitsbesorgnis bei Anordnung medizinischer Untersuchungen; Prüfung von Revisionsgründen durch Revisionsgericht und anderslautender Ansicht des Berufungsgerichts

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, Art. 23 Abs. 3 DBA Kanada 1... 981, § 370 Abs. 3 Satz 1 AO, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB, § 78c Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 78c Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 78c Abs. 1 Nr. 5 StGB, § 78c Abs. 1 Nr. 6 StGB, § 78c Abs. 3 Satz 2 und 3 StGB, § 78c Abs. 1 Nr. 7 StGB, § 78b Abs. 4 StGB, § 78b Abs. 5 StGB, § 376 Abs. 1 AO, § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 5 AO, § 370 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AO, § 376 AO, § 24 Abs. 2, § 338 Nr. 3 StPO, § 27 StPO, § 24 Abs. 2 StPO, § 305 StPO, Art. 101 Abs. 2 GG, § 29 StPO, § 29 Abs. 1 StPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 25 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO, § 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG, Art. 4 Abs. 1 DBA Kanada 1981, § 1 Abs. 1 EStG, § 8 AO, Art. 4 Abs. 2 DBA Kanada 1981, Art. 7 DBA Kanada 1981, § 4 Abs. 1, § 5 EStG, § 4 Abs. 3 EStG, § 370 Abs. 4 AO, § 51 StGB, § 51 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit i.R.d. Steuerhinterziehung; Hinterziehung der Einkommensteuer i.R.v. gewerblichen Einkünften aus Vermittlungstätigkeit und Provisionszahlungen

  • rewis.io

    Verjährungsunterbrechung bei Steuerstraftaten; Befangenheitsbesorgnis bei Anordnung medizinischer Untersuchungen; Prüfung von Revisionsgründen durch Revisionsgericht und anderslautender Ansicht des Berufungsgerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit i.R.d. Steuerhinterziehung; Hinterziehung der Einkommensteuer i.R.v. gewerblichen Einkünften aus Vermittlungstätigkeit und Provisionszahlungen

  • datenbank.nwb.de

    Verjährungsunterbrechung bei Steuerstraftaten; Befangenheitsbesorgnis bei Anordnung medizinischer Untersuchungen; Prüfung von Revisionsgründen durch Revisionsgericht und anderslautender Ansicht des Berufungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Revision des Angeklagten im Fall Schreiber verworfen

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Aufbewahrung von Erbrochenem für den Sachverständigen? Befangen ist die Vorsitzende nicht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Revision verworfen - Urteil gegen Karlheinz Schreiber bleibt bestehen

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 164
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    Auszug aus BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14
    Im Umfang der Aufhebung verwies der Senat die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück (BGH, Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29).

    Da eine Besteuerung in Kanada unterblieben ist, ist nach der Rückfallklausel des Art. 23 Abs. 3 DBA Kanada 1981 (BGH, Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29; vgl. auch BFH, Urteil vom 17. Oktober 2007 - I R 96/06, BFHE 219, 534) das Besteuerungsrecht für die zunächst freigestellten Einkünfte an Deutschland als Ansässigkeitsstaat zurückgefallen.

    Zutreffend hat es diejenigen Umstände, die es zur Einstufung des Falls als besonders schwer herangezogen hat, im Rahmen der Strafzumessung im engeren Sinne nicht nochmals erschwerend berücksichtigt (BGH, Urteil vom 6. September 2011 - 1 StR 633/10, wistra 2012, 29 mwN).

  • BGH, 17.09.1953 - 4 StR 791/53
    Auszug aus BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14
    So hat das Landgericht zutreffend auf die konkrete Ausgestaltung der belastenden Maßnahmen (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 17. September 1953 - 4 StR 791/53, BGHSt 4, 325, 326 f. und vom 13. Juni 1978 - 1 StR 108/78; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. Oktober 1974 - Ws 341/74, NJW 1975, 509) und der Intensität des dadurch ausgelösten Eingriffs in die körperliche Bewegungsfreiheit abgestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00, NJW 2002, 3161).

    Hieraus lässt sich nämlich entnehmen, dass sich der Angeklagte weder einer Anstaltsordnung unterwerfen musste noch durch aufgezwungene Gemeinschaft belastet war (vgl. zu diesen Aspekten BGH, Urteil vom 17. September 1953 - 4 StR 791/53, BGHSt 4, 325, 326 f.), sondern nur Ausgangsbeschränkungen zu gewärtigen hatte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 108/78), die zudem durch zahlreiche Ausgangsgenehmigungen, so u.a. ein täglicher zweistündiger Spaziergang, abgemildert waren.

  • BGH, 13.06.1978 - 1 StR 108/78

    Vorliegen der deutschen Gerichtsbarkeit bei Rücknahme des allgemeinen Verzichts

    Auszug aus BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14
    So hat das Landgericht zutreffend auf die konkrete Ausgestaltung der belastenden Maßnahmen (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 17. September 1953 - 4 StR 791/53, BGHSt 4, 325, 326 f. und vom 13. Juni 1978 - 1 StR 108/78; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. Oktober 1974 - Ws 341/74, NJW 1975, 509) und der Intensität des dadurch ausgelösten Eingriffs in die körperliche Bewegungsfreiheit abgestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00, NJW 2002, 3161).

    Hieraus lässt sich nämlich entnehmen, dass sich der Angeklagte weder einer Anstaltsordnung unterwerfen musste noch durch aufgezwungene Gemeinschaft belastet war (vgl. zu diesen Aspekten BGH, Urteil vom 17. September 1953 - 4 StR 791/53, BGHSt 4, 325, 326 f.), sondern nur Ausgangsbeschränkungen zu gewärtigen hatte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 108/78), die zudem durch zahlreiche Ausgangsgenehmigungen, so u.a. ein täglicher zweistündiger Spaziergang, abgemildert waren.

  • BGH, 17.09.1953 - 4 StR 791/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14
    So hat das Landgericht zutreffend auf die konkrete Ausgestaltung der belastenden Maßnahmen (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 17. September 1953 - 4 StR 791/53, BGHSt 4, 325, 326 f. und vom 13. Juni 1978 - 1 StR 108/78; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. Oktober 1974 - Ws 341/74, NJW 1975, 509) und der Intensität des dadurch ausgelösten Eingriffs in die körperliche Bewegungsfreiheit abgestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00, NJW 2002, 3161).

    Hieraus lässt sich nämlich entnehmen, dass sich der Angeklagte weder einer Anstaltsordnung unterwerfen musste noch durch aufgezwungene Gemeinschaft belastet war (vgl. zu diesen Aspekten BGH, Urteil vom 17. September 1953 - 4 StR 791/53, BGHSt 4, 325, 326 f.), sondern nur Ausgangsbeschränkungen zu gewärtigen hatte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 108/78), die zudem durch zahlreiche Ausgangsgenehmigungen, so u.a. ein täglicher zweistündiger Spaziergang, abgemildert waren.

  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 561/13

    Steuerhinterziehung (Berechnung der verkürzten Steuern: Zulässigkeit der

    Auszug aus BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14
    Soweit es darüber hinaus einzelne Positionen im Wege der Schätzung ermittelt hat, ist dies im Hinblick darauf, dass es in den Urteilsgründen nachvollziehbar dargelegt hat, wie es zu den Schätzungsergebnissen gelangt ist, nicht zu beanstanden (zur Zulässigkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2010 - 1 StR 643/09, NStZ 2011, 233; Beschlüsse vom 6. Oktober 2014 - 1 StR 214/14, NStZ 2015, 281; vom 29. Januar 2014 - 1 StR 561/13, NStZ-RR 2014, 179 und vom 24. Mai 2007 - 5 StR 58/07, BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 3).
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 57/07

    Recht zur Wahl der Einnahmen-Überschussrechnung als vereinfachte Gewinnermittlung

    Auszug aus BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14
    Es bleibt daher bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich als Grundform der Gewinnermittlung (vgl. BFH, Urteil vom 19. März 2009 - IV R 57/07, BFHE 224, 513 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 15.10.1974 - Ws 341/74
    Auszug aus BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14
    So hat das Landgericht zutreffend auf die konkrete Ausgestaltung der belastenden Maßnahmen (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 17. September 1953 - 4 StR 791/53, BGHSt 4, 325, 326 f. und vom 13. Juni 1978 - 1 StR 108/78; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15. Oktober 1974 - Ws 341/74, NJW 1975, 509) und der Intensität des dadurch ausgelösten Eingriffs in die körperliche Bewegungsfreiheit abgestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 2002 - 2 BvR 2292/00, NJW 2002, 3161).
  • BGH, 07.11.2013 - 5 StR 487/13

    Anrechnung des Aufenthalts in einer "Jugendgerichtlichen Unterbringung" (JGU) auf

    Auszug aus BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14
    Es hat hingegen nicht - wie es die Revision besorgt und was fehlerhaft gewesen wäre - eine Freiheitsentziehung deswegen ausgeschlossen, weil der Betroffene nicht durch unmittelbar wirkenden physischen Zwang am Verlassen des Grundstücks gehindert war (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 1999 - 2 BvR 1368/98; NStZ 1999, 570; BGH, Beschluss vom 7. November 2013 - 5 StR 487/13, NStZ-RR 2014, 59 f.).
  • BGH, 24.05.2007 - 5 StR 58/07

    Beschränkte Revision (Trennbarkeitsformel); Berechnungsdarstellung und

    Auszug aus BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14
    Soweit es darüber hinaus einzelne Positionen im Wege der Schätzung ermittelt hat, ist dies im Hinblick darauf, dass es in den Urteilsgründen nachvollziehbar dargelegt hat, wie es zu den Schätzungsergebnissen gelangt ist, nicht zu beanstanden (zur Zulässigkeit der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen vgl. BGH, Urteil vom 28. Juli 2010 - 1 StR 643/09, NStZ 2011, 233; Beschlüsse vom 6. Oktober 2014 - 1 StR 214/14, NStZ 2015, 281; vom 29. Januar 2014 - 1 StR 561/13, NStZ-RR 2014, 179 und vom 24. Mai 2007 - 5 StR 58/07, BGHR AO § 370 Abs. 1 Steuerschätzung 3).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BGH, 28.07.2015 - 1 StR 602/14
    Dass es diese nicht als so erheblich angesehen hat, dass eine Freiheitsentziehung (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93, BVerfGE 94, 166, 198 Rn. 114) vorliegt, ist ebenfalls nicht zu beanstanden.
  • BVerfG, 04.07.1999 - 2 BvR 1368/98

    Zur Frage der Anrechnung einer Freiheitsentziehung auf Jugendstrafe gem JGG § 52a

  • BGH, 28.07.2010 - 1 StR 643/09

    Steuerhinterziehung (Schätzung des Taterfolges: konkrete und pauschale Schätzung;

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

  • BGH, 06.10.2014 - 1 StR 214/14

    Steuerhinterziehung (Ermittlung des Steuerschadens durch Schätzung: Anforderungen

  • BGH, 13.06.2013 - 1 StR 226/13

    Steuerhinterziehung (Schenkungsteuer); Verlängerung der Verjährungsfrist gemäß §

  • BGH, 07.08.2014 - 1 StR 198/14

    Unterbrechung der Verjährung (mehrmalige Vornahme von Unterbrechungsgründen)

  • BGH, 03.04.2003 - 4 StR 506/02

    Unzulässigkeit der Verfahrensrüge (vollständige Tatsachenmitteilung)

  • BGH, 05.03.2013 - 1 StR 73/13

    Verjährungsfristen bei der Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall

  • BGH, 11.07.2001 - 3 StR 462/01

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch (Verspätung); Beweiskraft des Sitzungsprotokolls;

  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13

    Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem

  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 313/99

    Befangenheit wegen fehlerhafter Strafmaßzusage

  • BFH, 17.10.2007 - I R 96/06

    DBA-Italien 1989: Sog. Rückfallklausel bei Nichtausübung des ausschließlichen

  • BGH, 24.10.2005 - 5 StR 269/05

    Anhörungsrüge; unzulässige Befangenheitsanträge gegen alle Richter eines Senats

  • BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13

    "Resort Schwielowsee", Schuldspruch wegen Betruges gegen Bauherrn rechtskräftig

  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96

    Besorgnis der Befangenheit, wenn der Schöffe Mitglied der Vertreterversammlung

  • BGH, 01.02.2005 - 4 StR 486/04

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH (Besorgnis der Befangenheit;

  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08

    Mangelnde Feststellungen zu den Vorverurteilungen bei der Anordnung der

  • BGH, 12.03.2014 - 2 ARs 357/13

    Unzulässiger Ablehnungsantrag gegen Richter des BGH (verfahrensfremde Zwecke)

  • LG Wiesbaden, 01.11.2022 - 6 KLs 1111 Js 27125/12

    Cum-Ex: Bewährungsstrafen wegen Steuerhinterziehung

    Für die Taten in Fall 1 und Fall 2 kam es mithin nicht darauf an, dass das Regelbeispiel der Steuerverkürzung großen Ausmaßes (§ 370 Absatz 1 S. 2 Nr. 1 AO) zum Zeitpunkt der jeweiligen Tatbeendigung (§ 8 StGB) durch das einschränkende Merkmal des Handels aus grobem Eigennutz noch enger gefasst war (BGH, Beschluss vom 28.07.2015- 1 StR 602/14).
  • BGH, 10.01.2018 - 1 StR 571/17

    Telekommunikationsüberwachung (Verwertbarkeit aufgezeichneter

    Auf der Grundlage des erfolgten Revisionsvortrags lägen zudem die Voraussetzungen der Besorgnis der Befangenheit der beiden abgelehnten Richter nicht vor, was der Senat nach Beschwerdegrundsätzen geprüft hat (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 1 StR 602/14, NStZ 2016, 164, 166 Rn. 30).
  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 169/15

    Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Vorbefassung mit

    Die Angeklagten konnten, was der Senat nach Beschwerdegrundsätzen zu prüfen hat (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 1 StR 602/14 Rn. 30), keinen Anlass zur Besorgnis der Befangenheit sowie zu Zweifeln an der Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit der abgelehnten Richterin haben.

    aa) Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters ist bei dem Ablehnenden gegeben, wenn er bei einer verständigen Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, der Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die die gebotene Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (BGH, Urteile vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 341; vom 9. Juli 2009 - 5 StR 263/08 (insoweit in BGHSt 54, 39 ff. nicht abgedruckt); Beschlüsse vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, NJW 2014, 2372, 2373; vom 19. August 2014 - 3 StR 283/14, NStZ 2015, 46; vom 28. Juli 2015 - 1 StR 602/14 Rn. 29).

  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 505/16

    Steuerhinterziehung (Berechnung des Steuerschadens: Möglichkeit der pauschalen

    Der Tatrichter darf zwar aufgrund der mangelhaften Buchführung, die der Angeklagte hier dem Grunde nach für das Einzelunternehmen und die GmbH auch eingeräumt hatte, seine Überzeugung aufgrund eigener Schätzung bilden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2015 - 1 StR 602/14, NZWiSt 2016, 26; vom 6. Oktober 2014 - 1 StR 214/14, NZWiSt 2015, 108 und vom 29. Januar 2014 - 1 StR 561/13, wistra 2014, 276; Urteil vom 28. Juli 2010 - 1 StR 643/09, NStZ 2011, 233; Beschluss vom 24. Mai 2007 - 5 StR 58/07, wistra 2007, 345).
  • BVerfG, 04.04.2017 - 2 BvR 2551/12

    Durchsuchung bei einer Vermögensverwaltungsgesellschaft wegen des Verdachts der

    Bei Hinterziehung von Einkommensteuer ist die Tat mit Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheides, in dem die Steuer zu niedrig festgesetzt wurde, beendet (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 1 StR 602/14 - m.w.N.), im Fall der Begehung durch Unterlassen dann, wenn das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten im Veranlagungsbezirk für die betreffende Steuerart und den betreffenden Zeitraum im Wesentlichen abgeschlossen hat (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2016 - 1 StR 172/16 - m.w.N.).
  • BGH, 26.09.2023 - 5 StR 164/22

    Beitragsvorenthaltung - und ihre Verjährung

    Ein abgelehnter Richter, dessen Ablehnung möglicherweise für begründet erklärt werden wird, soll nicht länger als unbedingt nötig auf das Prozessgeschehen einwirken können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. April 2003 - 4 StR 506/02, BGHSt 48, 264, 266; vom 28. Juli 2015 - 1 StR 602/14, NStZ 2016, 164, 167 Rn. 44).
  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 361/22

    Umsatzsteuerhinterziehung (Kompensationsverbot: keine Berücksichtigung von

    Sie findet Anwendung, wenn der Steuerpflichtige keine (wirksame) Wahl für die Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs. 1 oder § 4 Abs. 3 EStG getroffen hat (vgl. BFH, Urteile vom 5. November 2015 - III R 12/13 Rn. 20, BFHE 252, 304; vom 19. März 2009 - IV R 57/07 Rn. 15 f., 34; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 1 StR 602/14 Rn. 58).
  • BGH, 05.09.2023 - 1 StR 207/23

    Revision der Entscheidung zum Strafausspruch und zur Einziehung bei der

    Maßgeblich für die Ausübung des Wahlrechts ist die tatsächliche Handhabung der Gewinnermittlung (BGH, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 1 StR 602/14 Rn. 58; BFH, Urteile vom 2. Juni 2016 - IV R 39/13, BFHE 254, 118 Rn. 19 und vom 20. April 2021 - IV R 3/20, BFHE 273, 119 Rn. 60).
  • BGH, 08.03.2023 - 3 StR 434/22

    Verurteilung von fünf Angeklagten wegen Mitgliedschaft im IS rechtskräftig

    Deshalb finden die für das Beschwerdeverfahren geltenden Grundsätze und Vorschriften Anwendung (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76, BGHSt 27, 96, 98; vom 28. Juli 2015 - 1 StR 602/14, NStZ 2016, 164 Rn. 35).
  • OLG Rostock, 25.09.2018 - 20 Ws 180/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Der Richter soll deshalb nicht länger als unbedingt nötig auf das Prozessgeschehen einwirken können (vgl. BGH, Beschluss vom 28.07.2015, Az. 1 StR 602/14, zitiert nach Juris).
  • BGH, 25.04.2018 - 1 StR 65/18

    Anrechnungsentscheidung für einen in Litauen zur Vollstreckung des Europäischen

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 07.04.2017 - 2 AGH 15/16

    Anwaltsgerichtliches Verfahren, Befangenheitsgesuch, Zurückweisung, sofortige

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BGH, 29.09.2015 - 1 StR 602/14 (https://dejure.org/2015,28240)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2015 - 1 StR 602/14 (https://dejure.org/2015,28240)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2015 - 1 StR 602/14 (https://dejure.org/2015,28240)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 1 StR 602/14
    Der Senat hat bei seiner Entscheidung zudem das Revisionsvorbringen des Verurteilten in vollem Umfang - auch im Hinblick auf die in der Anhörungsrüge näher ausgeführte Verfahrensrüge - bedacht und gewürdigt, es aber nicht für durchgreifend erachtet (vgl. auch BVerfG (Kammer), Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, wistra 2014, 434 mwN).
  • BGH, 02.09.2015 - 1 StR 207/15

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 29.09.2015 - 1 StR 602/14
    Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - 1 StR 207/15).
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