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   BGH, 08.04.1997 - 1 StR 606/96   

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https://dejure.org/1997,5711
BGH, 08.04.1997 - 1 StR 606/96 (https://dejure.org/1997,5711)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1997 - 1 StR 606/96 (https://dejure.org/1997,5711)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1997 - 1 StR 606/96 (https://dejure.org/1997,5711)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung wegen fahrlässiger Ausübung der tatsächlichen Gewalt über 256 Patronen mit Hartkerngeschossen für das halbautomatische US-Militärgewehr "Garand" - Kriegswaffeneigenschaft von Munition

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KWKG § 22a; WaffenG § 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 552
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 05.12.1991 - 1 Ss 49/91
    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 1 StR 606/96
    Nach der Rechtsprechung verdrängt § 6 Abs. 3 WaffG insofern die Regeln des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen nicht, weil sonst eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Strafbarkeitslücke für Munition, die Kriegswaffeneigenschaft besitzt, eintreten würde (BGHR WaffG § 52 a Abs. 1 Konkurrenzen 3 und 4; OLG Karlsruhe NStZ 1992, 242 f. [OLG Karlsruhe 05.12.1991 - 1 Ss 49/91] mit Anm. Holthausen).
  • BGH, 14.02.1996 - 3 StR 625/95

    Unerlaubte Einfuhr von vollautomatischen Waffen - Kontrolle von Kriegswaffen -

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 1 StR 606/96
    Nach der Rechtsprechung verdrängt § 6 Abs. 3 WaffG insofern die Regeln des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen nicht, weil sonst eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Strafbarkeitslücke für Munition, die Kriegswaffeneigenschaft besitzt, eintreten würde (BGHR WaffG § 52 a Abs. 1 Konkurrenzen 3 und 4; OLG Karlsruhe NStZ 1992, 242 f. [OLG Karlsruhe 05.12.1991 - 1 Ss 49/91] mit Anm. Holthausen).
  • BGH, 21.12.1993 - 1 StR 712/93

    Waffenrecht: Begriff der Gewerbsmäßigkeit

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 1 StR 606/96
    Die Nichterörterung des Vorliegens minder schwerer Fälle (§ 53 Abs. 1 Satz 2 WaffG) der Beihilfe zum unerlaubten (gewerbsmäßigen) Herstellen von Schußwaffen (§ 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a in Verb, mit § 7 Abs. 1 WaffG, § 27 StGB) ist hier nicht rechtsfehlerhaft, weil angesichts der Vielzahl der Waffendelikte und der vom Angeklagten aufgewendeten kriminellen Energie, die sich auch im Überlassen von Schußwaffen zur Weiterleitung in das damalige Krisengebiet Jugoslawien zeigt (vgl. BGHR WaffG § 52 a Strafzumessung 1), das Vorliegen minder schwerer Fälle zu fern lag, um erörterungsbedürftig zu sein (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall, Gesamtwürdigung, fehlende 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 41/96

    Zum unerlaubten Erwerb einer vollautomatischen Selbstladewaffe und Munition -

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 1 StR 606/96
    Nach der Rechtsprechung verdrängt § 6 Abs. 3 WaffG insofern die Regeln des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen nicht, weil sonst eine vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Strafbarkeitslücke für Munition, die Kriegswaffeneigenschaft besitzt, eintreten würde (BGHR WaffG § 52 a Abs. 1 Konkurrenzen 3 und 4; OLG Karlsruhe NStZ 1992, 242 f. [OLG Karlsruhe 05.12.1991 - 1 Ss 49/91] mit Anm. Holthausen).
  • BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 1.77

    Anforderungen an die Definition des Begriffs "Kriegswaffen" in Falle eines

    Auszug aus BGH, 08.04.1997 - 1 StR 606/96
    Darauf, daß diese Munition von regulären Streitkräften heute nicht mehr verwendet wird, kommt es rechtlich nicht an (vgl. BVerwGE 61, 24; BayObLG, Urt. vom 16. Juli 1985 - 4 RReg. 4 St 110/85 - HessVGH, Urteile vom 26. Mai 1982 - V OE 7/81 - und vom 1. September 1982 - V OE 11/81; Pottmeyer, KWKG 2. Aufl. § 1 Rdn. 68).
  • LG München I, 19.01.2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16

    Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenlieferanten

    Die grundsätzliche Kriegswaffeneigenschaft ergibt sich bereits aus der Anlage Teil B Nr. 29c KWL zum KrWaffG, denn für die Einordnung einer Waffe als Kriegswaffe ist allein die Legaldefinition gemäß § 1 Abs. 1 KrWaffG i. V. m. der Kriegswaffenliste maßgeblich (vgl. BGH NStZ 1997, 552; OLG Karlsruhe NJW 1992, 1057).

    Es kommt schon aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit rechtlich nicht darauf an, ob diese Waffe von regulären Streitkräften noch verwendet wird (vgl. u.a. BVerwGE 61, 24; BGH NStZ 1997, 552; OLG Karlsruhe NJW 1992, 1057).

    Denn von derartigen Gegenständen können die spezifischen Gefahren, die das Kriegswaffenkontrollgesetz mit seinen Kontrollregelungen verhindern will, nicht mehr ausgehen (vgl. BGH NStZ 1997, 552; OLG Karlsruhe NJW 1992, 1057; BayObLG, Beschluss vom 28.7.1978, RReg. 4 St 80/78).

    Die spezifischen Gefahren einer Kriegswaffe können von dieser Waffe daher nicht mehr ausgehen (vgl. oben Ziff. E. IV. 2. sowie BGH NStZ 1997, 552; OLG Karlsruhe NJW 1992, 1057; BayObLG, Beschluss vom 28.7.1978, RReg. 4 St 80/78).

  • BGH, 23.07.2019 - 1 StR 433/18

    Verbotsirrtum (Begriff der Unvermeidbarkeit); unerlaubte Ausfuhr und Beförderung

    Entscheidend für die Kriegswaffeneigenschaft ist somit allein die Erwähnung in der Kriegswaffenliste (BGH, Beschluss vom 8. April 1997 - 1 StR 606/96, NStZ 1997, 552 m. Anm. Runkel; Steindorf/Heinrich, Waffenrecht, 10. Aufl., KrWaffG, § 1 Rn. 1).
  • LG Waldshut-Tiengen, 21.01.2013 - 6 Ns 25 Js 5449/10

    Strafzumessung: Voraussetzungen einer Verwarnung mit Strafvorbehalt nach neuem

    Die Kriegswaffeneigenschaft würde nur dann entfallen, wenn die Patrone funktionsuntüchtig geworden wäre, was nicht der Fall war (BGH, NStZ 1997, 552; OLG Karlsruhe, NStZ 1992, 242; BayObLG, NJW 1971, 1375; ebenso die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung: BVerwGE 61, 24).
  • VG Berlin, 07.12.2023 - 4 K 319.22
    Hieran hat sich - auch wenn die genannte Entscheidung schon vor langer Zeit ergangen ist - in der Sache nichts geändert; die strafrechtliche Rechtsprechung ist ihr ebenso gefolgt wie die Literatur (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 1997 - 1 StR 606/96 - juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 5. Dezember 1991 - 1 Ss 49/91 - juris, nur Leitsatz; vgl. B. Heinrich in Steindorf, Waffenrecht, 11. Auflage 2022, Rn. 2; Heinrich in Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2022, KrWaffG § 22a Rn. 3).
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