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   BGH, 07.02.1961 - 1 StR 607/60   

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BGH, 07.02.1961 - 1 StR 607/60 (https://dejure.org/1961,7536)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1961 - 1 StR 607/60 (https://dejure.org/1961,7536)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1961 - 1 StR 607/60 (https://dejure.org/1961,7536)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zeugenvernehmung in Abwesenheit des Angeklagten - Behandlung eines Verstoßes gegen § 247 Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung (StPO) im Revisionsverfahren - Fehlender Gerichtsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 620/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 1 StR 607/60
    Die Unterrichtung muß hiernach vor jeder weiteren Verfahrenshandlung geschehen (u.a. RGSt 32, 120; RG JW 1934, 1365 Nr. 27; BGHSt 3, 384, 386) [BGH 09.01.1953 - 1 StR 620/52].

    Bei Verfahrensmängeln der unter a) und c) erwähnten Art handelt es sich nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (u.a. zu a): JW 1927, 2044 Nr. 70; JW 1931, 2506 Nr. 34; HRR 1935 Nr. 1361; BGH LM Nr. 2 zu § 33 StPO; zu b): RGSt 8, 49; 32, 120; JW 1934, 1365 Nr. 27; HRR 1938 Nr. 498; BGHSt 3, 384, 385 [BGH 09.01.1953 - 1 StR 620/52]/386) um sog. relative Revisionsgründe im Sinne des § 337 StPO, d.h. um Verstöße, die nur dann zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen, wenn sie das Urteil - sei es auch nur möglicherweise - beeinflußt haben.

  • RG, 28.02.1890 - 344/90

    Bedarf es behufs der Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungszimmer eines

    Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 1 StR 607/60
    Einer förmlichen Anhörung der Prozeßbeteiligten bedarf es in einem solchen Falle freilich nicht; es genügt nach ständiger Rechtsprechung (u.a. RGSt 20, 273; 37, 437; 47, 342; OGHSt 2, 113; BGHSt 1, 346, 349 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; LM Nr. 1 zu § 33 StPO) vielmehr, daß sie Gelegenheit zur Äußerung gehabt haben.

    Der Beschluß muß auch mit Gründen versehen und verkündet werden; vgl. hierzu u.a. RGSt 20, 273; RG GA 48, 302; BGHSt 1; 346, 350.

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 434/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 1 StR 607/60
    Einer förmlichen Anhörung der Prozeßbeteiligten bedarf es in einem solchen Falle freilich nicht; es genügt nach ständiger Rechtsprechung (u.a. RGSt 20, 273; 37, 437; 47, 342; OGHSt 2, 113; BGHSt 1, 346, 349 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; LM Nr. 1 zu § 33 StPO) vielmehr, daß sie Gelegenheit zur Äußerung gehabt haben.
  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53

    Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der

    Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 1 StR 607/60
    In diesem Sinne hat auch der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in BGHSt 4, 364, 365 [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53] a.E. - allerdings ohne weitere Ausführungen - entschieden.
  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr.

    Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 1 StR 607/60
    Dem entgegen haben andere Strafsenate des Bundesgerichtshofes (u.a. der 2. Strafsenat in seiner Entscheidung LM Nr. 4 zu § 247 StPO = JZ 1955, 386) im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (u.a. JW 1924, 1765 Nr. 10; HRR 1927 Nr. 1173 = JW 1927, 2044 Nr. 20 mit ablehnender Bemerkung von Alsberg; HRR 1935 Nr. 1361) unter bestimmten Voraussetzungen in dem Fehlen eines Gerichtsbeschlusses ebenso wie in dem Fehlen einer Begründung des Gerichtsbeschlusses (vgl. hierzu BGH 2 StR 429/60 vom 28. September 1960 in NJW 1961, 132 [BGH 28.09.1960 - 2 StR 429/60] Nr. 22) nur einen Revisionsgrund im Sinne des § 337 StPO gesehen.
  • RG, 06.02.1883 - 151/83

    Stellt die Unterlassung einer Mitteilung des Vorsitzenden an den Angeklagten von

    Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 1 StR 607/60
    Bei Verfahrensmängeln der unter a) und c) erwähnten Art handelt es sich nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (u.a. zu a): JW 1927, 2044 Nr. 70; JW 1931, 2506 Nr. 34; HRR 1935 Nr. 1361; BGH LM Nr. 2 zu § 33 StPO; zu b): RGSt 8, 49; 32, 120; JW 1934, 1365 Nr. 27; HRR 1938 Nr. 498; BGHSt 3, 384, 385 [BGH 09.01.1953 - 1 StR 620/52]/386) um sog. relative Revisionsgründe im Sinne des § 337 StPO, d.h. um Verstöße, die nur dann zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen, wenn sie das Urteil - sei es auch nur möglicherweise - beeinflußt haben.
  • RG, 24.10.1913 - V 978/13

    Was wird in § 175 GVG. unter Verhandlung über die Ausschließung der

    Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 1 StR 607/60
    Einer förmlichen Anhörung der Prozeßbeteiligten bedarf es in einem solchen Falle freilich nicht; es genügt nach ständiger Rechtsprechung (u.a. RGSt 20, 273; 37, 437; 47, 342; OGHSt 2, 113; BGHSt 1, 346, 349 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; LM Nr. 1 zu § 33 StPO) vielmehr, daß sie Gelegenheit zur Äußerung gehabt haben.
  • RG, 14.04.1899 - 1313/99

    Sind die im § 246 Abs. 1 St.P.O. vorgeschriebenen Eröffnungen ordnungsmäßig

    Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 1 StR 607/60
    Die Unterrichtung muß hiernach vor jeder weiteren Verfahrenshandlung geschehen (u.a. RGSt 32, 120; RG JW 1934, 1365 Nr. 27; BGHSt 3, 384, 386) [BGH 09.01.1953 - 1 StR 620/52].
  • RG, 01.03.1905 - 75/05

    Wann ist die Verhandlung über die Ausschließung der Öffentlichkeit als erfolgt

    Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 1 StR 607/60
    Einer förmlichen Anhörung der Prozeßbeteiligten bedarf es in einem solchen Falle freilich nicht; es genügt nach ständiger Rechtsprechung (u.a. RGSt 20, 273; 37, 437; 47, 342; OGHSt 2, 113; BGHSt 1, 346, 349 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 434/51]; LM Nr. 1 zu § 33 StPO) vielmehr, daß sie Gelegenheit zur Äußerung gehabt haben.
  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für eine

    Der erkennende Senat teilt die Auffassung anderer Senate des Bundesgerichtshofs, daß dann, wenn bei einem Gerichtsbeschluß, der die Maßnahme nach § 247 StPO anordnet, lediglich eine ausdrückliche Begründung fehlt, der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO dann nicht gegeben ist, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, daß die sachlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift vorgelegen haben und vom Gericht nicht verkannt worden sind (vgl. BGHSt 15, 194, 196; BGH, Urteile vom 25. Juni 1954 - 2 StR 269/53, vom 27. März 1973 - 1 StR 50/73 und vom 11. März 1975 - 1 StR 51/75; vgl. auch Urteil vom 7. Februar 1961 - 1 StR 607/60 - mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 30.03.1965 - 1 StR 75/65

    Verfahrensrüge wegen Ausschlusses von der Teilnahme an der Vernehmung eines

    Da bei solcher Sachlage der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben ist (BGHSt 15, 194; BGH Urt. vom 7. Februar 1961 - 1 StR 607/60 - und Urt. vom 3. Oktober 1961 - 5 StR 431/61 -), muß das Urteil gegen den Beschwerdeführer H. in vollen Umfang aufgehoben werden, ohne daß der Senat weiter auf sein Vorbringen einzugehen braucht.
  • BGH, 02.04.1968 - 1 StR 124/68

    Unzucht mit einem Kind - Unzucht mit einem Abhängigen - Voraussetzungen für eine

    Der Senat hat bereits mehrfach zu erkennen gegeben, daß das Fehlen des erforderlichen Gerichtsbeschlusses einen unbedingten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO bedeuten könnte, da ohne diese gesetzliche Grundlage "die Hauptverhandlung in Abwesenheit einer Person stattgefunden hat, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt" (1 StR 53/68 v. 29. Februar 1968; 1 StR 607/60 v. 7. Februar 1961 unter Hinweis auf BGHSt 4, 364, 365 [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53] und die teilweise abweichende Rechtsprechung; vgl. auch BGHSt 15, 194, 196) [BGH 28.09.1960 - 2 StR 429/60].
  • BGH, 03.10.1961 - 5 StR 435/61

    Rechtsmittel

    Denn auch nach abweichender Meinung führt ein Verstoß gegen § 247 Abs. 1 Satz 1 StPO jedenfalls dann zur Urteilsaufhebung, wenn wegen des Fehlens der Begründung zweifelhaft bleibt, ob das Gericht von zulässigen Erwägungen ausgegangen ist (2 StR 429/60 = NJW 1961, 132 [BGH 28.09.1960 - 2 StR 429/60] 22 ; 1 StR 607/60 vom 7. Februar 1961).
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