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   BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73   

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BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73 (https://dejure.org/1973,505)
BGH, Entscheidung vom 17.07.1973 - 1 StR 61/73 (https://dejure.org/1973,505)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 (https://dejure.org/1973,505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers - Bestellung eines Pflichtverteidigers neben dem Wahlverteidiger - Notwendigkeit einer ununterbrochenen Präsenz des selben Verteidigers in der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1985
  • MDR 1973, 947
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73
    Zwar war bei dieser Sachlage auch zu prüfen, ob eine kommissarische Vernehmung vorzunehmen sei (BGHSt 22, 118, 121).

    Eine solche Prüfung fordert die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wenn es um die Erreichbarkeit ausländischer Zeugen geht (BGHSt 22, 118, 121).

  • BGH, 19.07.1960 - 5 StR 255/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73
    Auch diese dem Urteil vorausgegangene Entscheidung unterliegt gemäß §§ 305, 336 StPO der Beurteilung des Revisionsgerichts (BGH, Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60; vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 bei Dallinger MDR 1969, 904; vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70).

    Zwar soll sich der Angeklagte in der Regel eines Anwalts seines Vertrauens bedienen können (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; 1, 109, 114; BGH, Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60; vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 - bei Dallinger MDR 1969, 903; vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70; Dahs, Handbuch des Strafverteidigers, 3. Aufl. Rdn. 82).

  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Auszug aus BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73
    Zeichnet sich die Gefahr ab, daß der Verteidiger die zur reibungslosen Durchführung der Hauptverhandlung erforderlichen Maßnahmen nicht treffen kann oder nicht treffen will, so darf das Gericht neben dem Wahlverteidiger einen Pflichtverteidiger bestellen, um damit den reibungslosen Fortgang des Verfahrens zu sichern (BGHSt 15, 306, 309).

    Der Verteidiger hat es also grundsätzlich nicht in der Hand, unter Hinweis auf andere Aufgaben oder persönliche Gründe eine Unterbrechung oder Aussetzung der Hauptverhandlung zu erzwingen (BGHSt 15, 306, 308).

  • BGH, 15.07.1969 - 1 StR 244/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73
    Auch diese dem Urteil vorausgegangene Entscheidung unterliegt gemäß §§ 305, 336 StPO der Beurteilung des Revisionsgerichts (BGH, Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60; vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 bei Dallinger MDR 1969, 904; vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70).

    Zwar soll sich der Angeklagte in der Regel eines Anwalts seines Vertrauens bedienen können (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; 1, 109, 114; BGH, Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60; vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 - bei Dallinger MDR 1969, 903; vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70; Dahs, Handbuch des Strafverteidigers, 3. Aufl. Rdn. 82).

  • BGH, 17.08.1971 - 1 StR 462/70

    Rüge der Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften und des sachlichen Rechts

    Auszug aus BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73
    Auch diese dem Urteil vorausgegangene Entscheidung unterliegt gemäß §§ 305, 336 StPO der Beurteilung des Revisionsgerichts (BGH, Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60; vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 bei Dallinger MDR 1969, 904; vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70).

    Zwar soll sich der Angeklagte in der Regel eines Anwalts seines Vertrauens bedienen können (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; 1, 109, 114; BGH, Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60; vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 - bei Dallinger MDR 1969, 903; vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70; Dahs, Handbuch des Strafverteidigers, 3. Aufl. Rdn. 82).

  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 418/59

    Verfahren bei Verteidigerwechsel

    Auszug aus BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73
    Dieser Vorschrift ist - in Verbindung mit §§ 226, 227 StPO - zugleich zu entnehmen, daß das Gesetz die ununterbrochene Anwesenheit desselben Verteidigers in der Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet (BGHSt 13, 337, 341).

    Die Erklärung hätte im übrigen bei der Übernahme der Verteidigung erfolgen müssen (BGHSt 13, 337, 339).

  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge

    Auszug aus BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73
    Daß die dienstlichen Äußerungen nicht vor der Beschlußfassung mitgeteilt worden sind, ist im gegebenen Fall unerheblich, weil sich der Beschluß nicht darauf stützt; außerdem wird auf BGHSt 21, 85, 87 verwiesen.

    Auch ein - möglicherweise durch Unterlassung der Mitteilung von dienstlichen Äußerungen geschehener - Verfahrensfehler (vgl. dagegen aber BGHSt 21, 85, 87) stellte sich nach Sachlage nicht als Befangenheitsgrund dar (siehe oben Abschn. All).

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73
    Soweit die Beschwerdeführer beanstanden, die Beschlußkammer sei nicht richtig besetzt gewesen, fehlt es an der Angabe von Tatsachen, aus denen zu entnehmen wäre, daß der Richter Müller-Daams nicht verhindert war; dieser in § 344 Abs. 2 atz 2 StPO niedergelegte Grundsatz (vgl. dazu BGHSt 3, 213, 214) gilt auch für die nach Beschwerdegrundsätzen zu beurteilende Rüge nach § 338 Nr. 3 StPO(BGH, Urteile vom 12. Juni 1956 - 5 StR 136/56, vom 17. November 1964 - 1 StR 435/64, vom 7. Dezember 1971 - 5 StR 594/71, vom 18. Januar 1972 - 5 StR 631/71 und vom 28. März 1972 - 1 StR 34/72).

    Soweit sie beanstanden, die zweite Ersatzkammer habe übersehen, daß die Beschlußkammer falsch besetzt gewesen sei, fehlt es an einer vollständigen Angabe der den angeblichen Mangel enthaltenden Tatsachen (BGHSt 3, 213, 214).

  • BGH, 05.06.1956 - 5 StR 116/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73
    Allerdings kann unter Umständen eine Verletzung der Aufklärungspflicht darin liegen, daß die Mittel zur Erzwingung eines Zeugnisses nicht ausgeschöpft wurden (BGH, Urteil vom 5. Juni 1956 - 5 StR 116/56).
  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 432/59
    Auszug aus BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73
    Der Bundesgerichtshof hat jedoch anerkannt, daß die "ersatzweise" kommissarische Vernehmung dann nicht geboten ist, wenn es auf den persönlichen Eindruck des Zeugen zur Beurteilung seiner Glaubwürdigkeit ankommt (BGHSt 13, 300, 302).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • RG, 11.06.1925 - II 253/25

    Genügt nach § 253 Abs. 1 StPO. zur Rechtfertigung der Verlesung früherer Aussagen

  • OLG Celle, 14.07.1966 - 1 Ss 120/66
  • RG, 23.03.1922 - VI 1778/21

    Kann die Revision auf die Behauptung eines Verstoßes gegen die Vorschriften des §

  • RG, 15.12.1938 - 3 D 550/38

    1. Die Revision kann auf die Behauptung gestützt werden, der Tatrichter habe die

  • BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63

    Einhaltung der Ladungsfrist für den Verteidiger - Bestellung eines Verteidigers

  • BGH, 17.11.1964 - 1 StR 435/64

    Bestrafung eines Täters in Deutschland und in Österreich - Auslieferung nach

  • BGH, 25.06.1965 - 4 StR 309/65

    Verurteilung des Angeklagten wegen schweren Raubes zu fünf Jahren Zuchthaus und

  • BGH, 07.12.1971 - 5 StR 594/71

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten Betruges in Tateinheit mit fortgesetzter

  • BGH, 18.01.1972 - 5 StR 631/71

    Prüfung eines Beschlusses über die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuches -

  • BGH, 28.03.1972 - 1 StR 34/72

    Formerfordernisse für die Erhebung von Verfahrensrügen - Anwendung verbotener

  • BGH, 01.07.1971 - 1 StR 362/70
  • BGH, 25.01.1961 - 2 StR 132/60

    Rüge nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts wegen Mitwirkung eines

  • RG, 16.07.1943 - 1 C 158/43

    Dem Verteidiger ist Gelegenheit zu geben, sich ausreichend auf die Verhandlung

  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76

    Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

    Ein Gesetzesverstoß liegt insoweit nur vor, wenn eine Aussetzung unterbleibt, obwohl es auf der Hand liegt, daß sie zur genügenden Vorbereitung der Verteidigung erforderlich ist (BGHSt 8, 93, 96; BGH NJW 1973, 1985, 1986; BGH, Urteil vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76).

    Auf eine solche Äußerung des Verteidigers darf sich der Richter in der Regel verlassen (BGH NJW 1973, 1985 und 1965, 2164, 2165), es sei denn, die mangelnde Vorbereitung wäre in Anbetracht der tatsächlichen Umstände - entgegen der Erklärung des Verteidigers - offensichtlich.

  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Denn die Aufgabe des zweiten Pflichtverteidigers kann - von Ausnahmefällen etwa zu befürchtenden Missbrauchs der Stellung des Erstverteidigers durch diesen oder den Beschuldigten abgesehen (vgl. BGHSt 15, 306 ; BGH, NJW 1973, S. 1985) - nicht allein auf die Verfahrenssicherung beschränkt werden.
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Der "einfache" Verdacht einer Tatbeteiligung, der sich erst künftig als dringend oder zur Eröffnung des Hauptverfahrens ausreichend erweisen könnte, genügt jedenfalls dort, wo der Pflichtverteidiger dem Beschuldigten zusätzlich zu seinen gewählten Verteidigern beigeordnet war, um den Fortgang der Verhandlung auch für den Fall sicherzustellen, daß sich die Wahlverteidiger der gebotenen Mitwirkung im Verfahren versagen (vgl. BGHSt 15, 306 [309]; BGH, NJW 1973, 1985 ).
  • BGH, 24.06.2009 - 5 StR 181/09

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung in einem wesentlichen Punkt (Versagung

    Aus der Vorschrift des § 145 Abs. 3 StPO ergibt sich nur für den während einer laufenden Hauptverhandlung bestellten neuen Pflichtverteidiger die sofort zu erfüllende Pflicht - nach bloßer pauschaler Prüfung im Interesse der zügigen Weiterführung des Verfahrens - zu erklären, ob die Verteidigung noch genügend vorbereitet werden kann (vgl. BGHSt 13, 337, 339; BGH NJW 1973, 1985, 1986; Meyer-Goßner aaO § 145 Rdn. 11).
  • BGH, 30.08.2012 - 4 StR 108/12

    Recht auf effektiven Verteidigerbeistand und Mandatsniederlegung (Aussetzung und

    Kommt es zu einem Verteidigerwechsel, weil nach § 145 Abs. 1 Satz 1 StPO ein neuer Pflichtverteidiger bestellt werden muss, wird § 265 Abs. 4 StPO nicht von § 145 Abs. 3 StPO verdrängt, weil diese Bestimmung nur eine ergänzende, aber keine abschließende Regelung für diese Fallgestaltung enthält (BGH, Urteil vom 25. Juni 1965 - 4 StR 309/65, NJW 1965, 2164, 2165; Urteil vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73, JR 1974, 247).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 456/91

    Fehlende Anhörung des Beschuldigten vor Bestellung des Pflichtverteidigers

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, durch die der Pflichtverteidiger bestellt wird (§ 142 Abs. 1 StPO), als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann (Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 , vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 und vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 = NJW 1973, 1985).
  • BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73

    Unzulässigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführer - Voraussetzungen für einen

    Sofern nicht besondere Umstände entgegenstehen, darf es sich jedoch im allgemeinen auf eine Erklärung des Verteidigers, zur Führung der Verteidigung in der Lage zu sein, verlassen (BGH NJW 1973, 1985; 1965, 2164; 1963, 1114; Gollwitzer und Dünnebier in Löwe/Rosenberg, 22. Aufl. Anm. 9 c zu § 265, Anm. IV 1, 2 zu § 145).
  • OLG Hamburg, 17.02.1997 - 2 Ws 26/97

    Anspruch eines Angeschuldigten auf Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers;

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  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91

    Revisibilität der Verteidigerbestellung - Fürsorgepflicht des Vorsitzenden

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, durch die der Verteidiger bestellt wird (§ 142 Abs. 1 StPO), als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann(Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 -;vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 - = MDR 1969, 904 bei Dallinger;vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70 -;vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - = NJW 1973, 1985;vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78 -;vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 456/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 30.03.1983 - 2 StR 173/82

    Strafbarkeit wegen Hehlerei - Fortgesetzte Urkundenfälschung in Tateinheit mit

    Dabei ist zunächst klarzustellen, daß es sich nicht um eine Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2 StPO) handelt, mit der gleichfalls geltend gemacht werden könnte, das Gericht habe eine Auskunftsverweigerung des Zeugen nach § 55 StPO zu Unrecht hingenommen und keine Zwangsmittel angedroht oder eingesetzt, um den Zeugen im Interesse umfassender Wahrheitserforschung zur Aufgabe seiner Weigerung zu veranlassen (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 1956 - 5 StR 116/75 - und 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - Pelchen in KK StPO, § 70 Rdn. 17).
  • BGH, 24.06.1998 - 5 StR 120/98

    Auswahl und Bestellung eines Verteidigers durch ein Gericht - Anspruch auf

  • BGH, 06.09.1983 - 1 StR 480/83

    Verurteilung wegen Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit mit

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78

    Erfordernis an die richterliche Unterschrift unter die Urteilsgründe -

  • OLG Stuttgart, 25.11.1997 - 4 Ws 256/97

    Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung; Entpflichtung des bisherigen und

  • OLG Hamm, 16.11.1993 - 3 Ss 1032/93

    Bestellung und Abberufung von Pflichtverteidigern; Entscheidung des

  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 117/76

    Auswirkungen eines Verzichts die Ladungsfrist einzuhalten, auf den Antrag das

  • OLG Naumburg, 01.02.1995 - 1 Ws 3/95
  • BGH, 21.01.1981 - 2 StR 461/80

    Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Revision wegen Bestellung

  • LG Osnabrück, 16.11.2010 - 10 Qs 92/10

    Strafverfahren: Anspruch des Wahlverteidigers auf unentgeltliche Zuziehung eines

  • BGH, 30.07.1975 - 3 StR 27/75

    Statthaftigkeit der Überbesetzung einer Strafkammer - Anforderungen hinsichtlich

  • BGH, 04.09.1973 - 4 StR 465/72

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Mineralölsteuerhinterziehung - Einwand der

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