Rechtsprechung
BGH, 20.05.2014 - 1 StR 610/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 105 Abs. 1 JGG
Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende (Gesamtbetrachtung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 105 Abs 1 Nr 1 JGG
Jugendstrafverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Anwendung von Erwachsenenstrafrecht bei einem Heranwachsenden - IWW
- Wolters Kluwer
Anwendung von Erwachsenenstrafrecht gegenüber einem Heranwachsenden i.R.e. Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge
- rewis.io
Jugendstrafverfahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge: Anwendung von Erwachsenenstrafrecht bei einem Heranwachsenden
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1; StPO § 349 Abs. 2
Anwendung von Erwachsenenstrafrecht gegenüber einem Heranwachsenden i.R.e. Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Coburg, 31.07.2013 - Ks 303 Js 4709/12
- BGH, 20.05.2014 - 1 StR 610/13
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 230
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 3 StE 2/16
Aria L. wegen Begehung eines Kriegsverbrechens gegen Personen im Zusammenhang mit …
Ist das nicht der Fall und stehen Reiferückstände nicht im Vordergrund, hat der Täter vielmehr die einen jungen Erwachsenen kennzeichnende Ausformung erfahren, dann ist er nicht mehr einem Jugendlichen gleichzustellen (vgl. BGH, Urteil v. 6.12.1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37 ff.;… Urteil v. 29.5.2002 - 2 StR 2/02, BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 8; Urteil v. 14.8.2012 - 5 StR 318/12, NStZ 2013, 289-290; Urteil v. 20.5.2014 - 1 StR 610/13, NStZ 2015, 230 ff.). - OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19
Jugendhaft für deutsche IS-Anhängerin wegen Versklavung von Jesidinnen
Bei seiner Würdigung hat der Senat insbesondere in den Blick genommen, dass bei der Angeklagten auch in diesem Tatzeitraum noch in größerem Umfang Entwicklungskräfte wirksam waren (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 20. Mai 2014, 1 StR 610/13, NStZ 2015, 230 f. m.w.N.). - BGH, 02.02.2023 - 5 StR 285/22
Urteil wegen Mordes an ehemaligem Pastor in Berlin rechtskräftig
Schließlich erweist sich die von der Revision angegriffene Wertung, der Angeklagte sei zur Tatzeit noch prägbar gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2014 - 1 StR 610/13, NStZ 2015, 230 f.;… MüKo-StGB/Laue, 4. Aufl., § 105 JGG Rn. 19;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 23. Aufl., § 105 Rn. 17 f.), als eine mögliche Schlussfolgerung auf tragfähiger Tatsachengrundlage.
- BGH, 11.09.2018 - 1 StR 193/18
Anwendung von Jugendstrafrecht auf einen Heranwachsenden (erforderliche …
Ist das nicht der Fall und stehen Reiferückstände nicht im Vordergrund, hat der Täter vielmehr die einen jungen Erwachsenen kennzeichnende Ausformung erfahren, ist auf ihn allgemeines Strafrecht anzuwenden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 23. Oktober 1958 - 4 StR 327/58, BGHSt 12, 116, 118; vom 16. Januar 1968 - 1 StR 604/67, BGHSt 22, 41, 42; vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37, 39;… vom 20. Mai 2002 - 2 StR 2/02, BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 8 und vom 20. Mai 2014 - 1 StR 610/13, NStZ 2015, 230 f.).Dem Tatrichter steht hierbei ein weiter Beurteilungsspielraum zu (BGH, Urteile vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37 f. mwN; vom 11. März 2003 - 1 StR 507/02, NStZ-RR 2003, 186 ff. und vom 20. Mai 2014 - 1 StR 610/13, NStZ 2015, 230 f.; Beschluss vom 14. August 2012 - 5 StR 318/12, NStZ 2013, 289 f.).
- BGH, 09.08.2022 - 3 StR 206/22
Einfuhr von Betäubungsmitteln (Wirkstoffgehalt; nicht geringe Menge bei …
Soweit die Revision einen Rechtsfehler darin sieht, dass das Landgericht eine Anwendung des Jugendstrafrechts mit der Bemerkung abgelehnt hat, es sei auszuschließen, dass bei dem Angeklagten eine "Reifeverzögerung von fast 2 Jahren" vorliege, nimmt sie im Ansatz zutreffend Bezug auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 6. Dezember 1988 - 1 StR 620/88, BGHSt 36, 37;… vom 29. Mai 2002 - 2 StR 2/02, BGHR JGG § 105 Abs. 1 Nr. 1 Entwicklungsstand 8; vom 20. Mai 2014 - 1 StR 610/13, NStZ 2015, 230, 231; Beschluss vom 14. August 2012 - 5 StR 318/12, NStZ 2013, 289). - BGH, 13.02.2020 - 1 StR 613/19
Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht auf einen Heranwachsenden (Gesamtwürdigung der …
a) Für die Frage, ob der heranwachsende Täter zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, kommt es maßgebend darauf an, ob er sich noch in einer für Jugendliche typischen Entwicklungsphase befand und in ihm noch Entwicklungskräfte in größerem Umfang wirksam waren (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 20. Mai 2014 - 1 StR 610/13 Rn. 12 mwN). - LG Neuruppin, 25.09.2018 - 12 KLs 7/18
Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht
Für die Frage der Reifeentscheidung nach § 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG war sich die Kammer bewusst, dass es nicht allein darauf ankommt, ob der Heranwachsende zum Zeitpunkt der Tatbegehungen in seiner Entwicklung zurückgeblieben war oder ob er sich altersgemäß entwickelt hat, sondern darauf, ob es sich bei ihm um einen noch in der Entwicklung befindlichen, noch prägbaren Menschen handelte, folglich um einen Menschen, in dem Entwicklungskräfte noch in größerem Umfang wirksam waren (vgl. BGH, Urteil vom 20.05.2014 - 1 StR 610/13, Rn. 12 nach juris). - LG Deggendorf, 20.07.2021 - 1 KLs 8 Js 7992/20
Vollzug einer Ausweisung ist bestimmender Milderungsgrund bei faktischen …
Nach dem bisherigen Werdegang und dem persönlichen Eindruck, den die Kammer in der Hauptverhandlung von dem Angeklagten B. gewonnen hat, besteht für die Kammer kein Zweifel daran, dass es sich bei dem Angeklagten B. um einen damals noch in der Entwicklung befindlichen, noch prägbaren Menschen gehandelt hat, bei dem Entwicklungskräfte noch in größerem Umfang wirksam gewesen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2011, Az. 5 StR 35/11; Beschluss vom 14.08.2012, Az. 5 StR 318/12; Urteil vom 20.05.2014, Az. 1 StR 610/13).