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   BGH, 22.12.1987 - 1 StR 612/87   

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BGH, 22.12.1987 - 1 StR 612/87 (https://dejure.org/1987,983)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1987 - 1 StR 612/87 (https://dejure.org/1987,983)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87 (https://dejure.org/1987,983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Grenzwerts bezüglich einer nicht geringen Menge im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 4 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) bei der Zubereitung von Morphin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 3 S. 2 Nr. 4, § 30 Abs. 1 Nr. 4
    Voraussetzung der nicht geringen Menge bei der Zubereitung von Morphin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 35, 179
  • NJW 1988, 2962
  • MDR 1988, 429
  • NStZ 1988, 462
  • StV 1988, 107
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 22.12.1987 - 1 StR 612/87
    Die Bestimmung dieses Grenzwerts hatte sich an der vom Senat vorgenommenen Festsetzung für Heroin (BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]) zu orientieren, da es sich bei Heroin um ein durch Verarbeitung von Morphin gewonnenes Betäubungsmittel handelt.

    Wegen der außerordentlichen Gefährlichkeit dieses Betäubungsmittels, das nach Anlage I zu § 1 Abs. 1 BtMG zu den nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln gehört, hat der Senat die "nicht geringe Menge" auf 1, 5 Gramm Heroinhydrochlorid festgesetzt (BGHSt 32, 162 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]).

    Zwar sind diese zutreffend davon ausgegangen, daß für den Morphinungewohnten 100 mg Morphinhydrochlorid - intravenös injiziert - eine äußerst gefährliche Einzeldosis darstellen, während bei Heroin schon eine Einzeldosis von 50 mg Heroinhydrochlorid bei drogenunabhängigen Personen letal wirken kann (zur Wirkungsweise von Heroin vgl. BGHSt 32, 162, 164) [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83].

    Bei Heroin hat der Senat eine Wirkstoffmenge, aus der sich 30 äußerst gefährliche Dosen (zu je 50 mg Heroinhydrochlorid) gewinnen lassen, als genügend angesehen (BGHSt 32, 162, 164) [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83].

  • BGH, 30.01.2019 - 2 StR 325/17

    Totschlag durch das Verabreichen von Betäubungsmitteln (indirekte Sterbehilfe;

    Morphin wirkt hauptsächlich auf das Zentralnervensystem, es hat eine sedativhypnotische Wirkung, hebt das Schmerzempfinden auf, führt aber auch zu einer Verminderung der Atemfunktion (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179, 181).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 302/13

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide

    Maßgeblich ist zunächst die äußerst gefährliche, gar tödliche Dosis des Wirkstoffs (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179).
  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Die auf einer Vielzahl von Konsumeinheiten beruhende Gewichtsangabe eines Wirkstoffs als Grenzwert für einen gesetzlich nicht genau umschriebenen Mengenbegriff ist zwangsläufig nicht "sachlich-rechnerisch überprüfbar" (so wohl die Forderung des vorlegenden Oberlandesgerichts) zu begründen, sondern notwendig "dezisionistisch" (vgl. für andere Betäubungsmittel BGHSt 32, 162; 33, 169; 35, 43; 35, 179).
  • BGH, 08.11.2016 - 1 StR 492/15

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für getrocknete Schlafmohnkapseln

    Maßgeblich ist zunächst die äußerst gefährliche, gar tödliche Dosis des Wirkstoffs (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 1983 - 1 StR 721/83, BGHSt 32, 162, 164; Urteil vom 22. Dezember 1987- 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179, 183).

    f) In Ermangelung gesicherter Erkenntnisse zu einer äußerst gefährlichen oder gar tödlichen Dosis, zur Darreichungsform und zum Konsumverhalten orientiert sich der Senat bei der Bestimmung des Grenzwerts der nicht geringen Menge des Wirkstoffs in Schlafmohnkapseln an der Festsetzung der nicht geringen Menge für Morphinzubereitungen bei intravenöser Injektion (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87 - BGHSt 35, 179 - 183).

  • BGH, 24.04.2007 - 1 StR 52/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (nicht geringe Menge; nur

    Der Bundesgerichtshof hat bereits in der Vergangenheit bei der Grenzwertbestimmung einen solchen Wirkstoffvergleich herangezogen (vgl. BGHSt 35, 179, 182; 49, 306, 312 ff.; BGH NJW 2001, 3641, 3642).

    Für Zubereitungen von Morphin hat der Senat entschieden, dass die nicht geringe Menge bei 4, 5 g Morphin-Hydrochlorid beginnt (BGHSt 35, 179).

  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Dabei hat er sich von den Grundsätzen leiten lassen, die sich bei der Grenzwertbestimmung für andere Betäubungsmittel bewährt haben (vgl. BGHSt 32, 162 für Heroin; BGHSt 33, 8 und BGHSt 42, 1 für Cannabisprodukte; BGHSt 33, 133 für Kokain; BGHSt 33, 169 für Amphetamin; BGHSt 35, 43 für Lysergid/LSD und BGHSt 35, 179 für Morphin).
  • BGH, 21.04.2021 - 6 StR 6/21

    Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (einheitliche Tat des

    Denn die Strafkammer hat schon nicht erwogen, ob der Angeklagte im Hinblick auf das Vorliegen einer nicht geringen Menge bedingt vorsätzlich handelte; ein zumindest bedingter Vorsatz des Angeklagten liegt indes nahe angesichts der von ihm besessenen erheblichen Morphinmenge mit einem Gewicht von mehr als 2, 5 kg (wobei die enthaltene Wirkstoffmenge von 1, 2 kg Morphinhydrochlorid dem 266-fachen des Grenzwerts der nicht geringen Menge von 4, 5 g Morphinhydrochlorid entspricht; vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179) und der weiteren festgestellten Umstände, namentlich seiner Kenntnis, dass es sich um Morphin handelte, seines mehrjährigen Betäubungsmittelkonsums und seiner mithilfe von Internetrecherchen unternommenen Bemühungen, selbst Rauschgifte herzustellen.
  • BGH, 06.10.2020 - 2 StR 311/20

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Bestimmung des

    Dementsprechend gilt die Festlegung des Bundesgerichtshofs, dass bei einer überwiegend intravenös injizierten Morphinzubereitung ein Grenzwert von 4, 5 g Morphinhydrochlorid für die Annahme einer nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG zugrunde zu legen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179 ff.), aufgrund der divergierenden Applikationsformen nicht für alle Opiumprodukte (vgl. Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, aaO, § 29a Rn. 99).

    Denn für die Gefährlichkeit der Dosis kommt es auf die Wirkmenge an, die bei der regelmäßig zu erwartenden Darreichungsform auf den Konsumenten einwirkt (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2016 - 1 StR 492/15, aaO, 45; Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, aaO, 180).

  • LG Memmingen, 13.01.2021 - 3 Ns 221 Js 22995/19

    Strafmilderndernde Berücksichtung von Untersuchungshaft unter

    Weiter hat die Kammer gesehen, dass der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22.12.1987 (- 1 StR 612/87 -, BGHSt 35, 179-183) entschieden hat, dass bei Zubereitungen von Morphin unter Zugrundelegung der Applikation des Betäubungsmittels mittels intravenöser Injektion die "nicht geringe Menge" im Sinne von § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG bei 4, 5 Gramm Morphin-Hydrochlorid beginnt.

    Nachdem die Bioverfügbarkeit von Morphin beim Konsum von gemahlenen Schlafmohnkapseln nur 10-20% betrage und die intravenöse Applikation von Morphin-Hydrochlorid mindestens doppelt so gefährlich wie die orale Applikation von Schlafmohnkapseln sei, habe der Bundesgerichtshof es für angemessen erachtet, den im BGH-Urteil vom 22.12.1987 (1 StR 612/87) festgelegten Grenzwert der nicht geringen Menge von 4, 5 Gramm für Morphin-Hydrochlorid mit dem Faktor 2 und anschließend mit dem Faktor 10 zu multiplizieren, um zum Grenzwert der nicht geringen Menge für Schlafmohnkapseln zu gelangen; mit einem Abschlag solle anschließend der stark schwankende Wirkstoffgehalt der Schlafmohnkapseln berücksichtigt werden.

    Mit dem Sachverständigen geht auch die Kammer davon aus, dass sodann bei der Bestimmung des Grenzwerts bei Zubereitungen von Morphin die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.12.1987 (1 StR 612/87) zu berücksichtigen ist.

  • BGH, 05.11.2015 - 4 StR 124/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Maßgeblich ist zunächst die äußerst gefährliche, gar tödliche Dosis des Wirkstoffs (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 612/87, BGHSt 35, 179).
  • BGH, 25.06.2019 - 1 StR 181/19

    Strafzumessung bei Betäubungsmitteldelikten (strafschärfende Berücksichtigung von

  • BGH, 13.10.2016 - 1 StR 366/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • LG Köln, 17.03.1993 - 108-86/92
  • BGH, 12.03.2008 - 2 StR 628/07

    Morphin; Diacetylmorphin; Heroin; nicht geringe Menge; Anrechnung in den

  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 155/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (synthetische Cannabinoide; nicht geringe

  • OLG Nürnberg, 29.04.2013 - 1 St OLG Ss 259/12

    Unerlaubte Betäubungsmittelabgabe: "Nicht geringe Menge" bei Fentanyl

  • BGH, 26.06.2018 - 1 StR 233/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Bestimmung der nicht

  • OLG Nürnberg, 04.04.2016 - 2 OLG 8 Ss 173/15

    Grenzwertbestimmung zur nicht geringen Menge JWH-210/MDPV

  • LG Kleve, 06.02.2012 - 120 KLs 40/11

    Vorliegen einer "nicht geringe Menge" i.S.d. BtMG ab 0,75 Gramm JWH-018 bei einer

  • BGH, 04.01.1994 - 1 StR 749/93

    Geringe Menge - Morphinzubereitung - Grenzwert - Morphinhydrochlorid -

  • LG Kleve, 07.11.2014 - 120 KLs 29/14

    Nicht geringe Menge Betäubungsmittel; JWH-018, JWH-122, JWH-203, JWH 210, MDPV,

  • LG Kleve, 11.01.2021 - 120 KLs 37/20

    Nicht geringe Menge, Opium, Rauchopium

  • LG Kleve, 02.12.2020 - 120 KLs 9/20

    Bewertungseinheit; Nicht geringe Menge, AB-CHMINACA, Etizolam, 5F-ADB, 4-FA

  • LG Freiburg, 18.01.2010 - 7 Ns 610 Js 13070/09

    Vorsätzliche unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 479/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • OLG Karlsruhe, 25.05.1994 - 1 Ss 103/93
  • LG Kleve, 02.11.2020 - 120 KLs 36/20

    Nicht geringe Menge, 4-MEC, 5F-ADB, 5F-MDMB-PINACA, AB-CHIMINACA, alpha-PVP,

  • LG Kleve, 30.10.2014 - 120 KLs 29/14

    Nicht geringe Menge Betäubungsmittel; JWH-018, JWH-122, JWH-203, JWH 210, MDPV,

  • OLG Düsseldorf, 11.04.1995 - 5 Ss 85/95
  • LG Kleve, 28.04.2014 - 120 KLs 13/14

    4-Fluoramfetamin, 4-Fluoramphetamin, nicht geringe Menge Betäubungsmittel,

  • LG Freiburg, 22.11.2004 - 7 Ns 61 Js 31637/02

    Unerlaubtes Sichverschaffen bzw. unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln:

  • BayObLG, 29.06.2000 - 4St RR 76/00

    Wirkung der Berufung durch Angeklagten und Staatsanwaltschaft

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