Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1125
BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93 (https://dejure.org/1994,1125)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1994 - 1 StR 614/93 (https://dejure.org/1994,1125)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1994 - 1 StR 614/93 (https://dejure.org/1994,1125)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1125) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 92
  • StV 1995, 84
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.02.1984 - 2 StR 560/83

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Amtsträger - Gegenleistung - Künftiges Verhalten

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93
    Abgesehen davon, daß die Unrechtsvereinbarung sich nicht auf eine ganz konkrete Diensthandlung beziehen muß, sondern es genügen kann, wenn das Einverständnis der Beteiligten die künftige Tätigkeit eines Amtsträgers "innerhalb eines bestimmten Aufgabenbereiches oder Kreises von Lebensbeziehungen nach einer gewissen Richtung hin" im Auge hat (BGHSt 32, 290, 291), kann die Gewährung - und entsprechend die Annahme - des Vorteils auf verschiedene Weise geschehen.
  • BGH, 23.08.1961 - 2 StR 267/61

    Beginn der Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt der Deliktsvollendung - Abschluss

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93
    So faßt Stree (bei Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. Vorbem. §§ 52 ff. Rdn. 17 - freilich auch nur bei "engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang") die "ratenweise Annahme von Vorteilen" als tatbestandliche Handlungseinheit auf, während die Rechtsprechung bisher eine genauere Überprüfung des Verhältnisses der einzelnen Tatmodalitäten unterlassen hat, wohl deshalb, weil jedenfalls die Annahme von Fortsetzungszusammenhang weitere Erörterungen überflüssig machte (vgl. RGSt 64, 296; BGHSt 10, 237, 240, 243; 11, 345; 16, 207; BGH, Beschl. vom 18. Mai 1984 - 2 StR 867/83; BGHR StGB vor § 1/f. H. Gesamtvorsatz 5, 20, 28; § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 3; § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 4; § 334 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 22.05.1958 - 1 StR 551/57
    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93
    So faßt Stree (bei Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. Vorbem. §§ 52 ff. Rdn. 17 - freilich auch nur bei "engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang") die "ratenweise Annahme von Vorteilen" als tatbestandliche Handlungseinheit auf, während die Rechtsprechung bisher eine genauere Überprüfung des Verhältnisses der einzelnen Tatmodalitäten unterlassen hat, wohl deshalb, weil jedenfalls die Annahme von Fortsetzungszusammenhang weitere Erörterungen überflüssig machte (vgl. RGSt 64, 296; BGHSt 10, 237, 240, 243; 11, 345; 16, 207; BGH, Beschl. vom 18. Mai 1984 - 2 StR 867/83; BGHR StGB vor § 1/f. H. Gesamtvorsatz 5, 20, 28; § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 3; § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 4; § 334 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93
    So faßt Stree (bei Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. Vorbem. §§ 52 ff. Rdn. 17 - freilich auch nur bei "engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang") die "ratenweise Annahme von Vorteilen" als tatbestandliche Handlungseinheit auf, während die Rechtsprechung bisher eine genauere Überprüfung des Verhältnisses der einzelnen Tatmodalitäten unterlassen hat, wohl deshalb, weil jedenfalls die Annahme von Fortsetzungszusammenhang weitere Erörterungen überflüssig machte (vgl. RGSt 64, 296; BGHSt 10, 237, 240, 243; 11, 345; 16, 207; BGH, Beschl. vom 18. Mai 1984 - 2 StR 867/83; BGHR StGB vor § 1/f. H. Gesamtvorsatz 5, 20, 28; § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 3; § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 4; § 334 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 18.05.1984 - 2 StR 867/83

    Gesamtvorsatz bei Gleichartigkeit der Begehungsweise des Eigennutzes -

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93
    So faßt Stree (bei Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. Vorbem. §§ 52 ff. Rdn. 17 - freilich auch nur bei "engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang") die "ratenweise Annahme von Vorteilen" als tatbestandliche Handlungseinheit auf, während die Rechtsprechung bisher eine genauere Überprüfung des Verhältnisses der einzelnen Tatmodalitäten unterlassen hat, wohl deshalb, weil jedenfalls die Annahme von Fortsetzungszusammenhang weitere Erörterungen überflüssig machte (vgl. RGSt 64, 296; BGHSt 10, 237, 240, 243; 11, 345; 16, 207; BGH, Beschl. vom 18. Mai 1984 - 2 StR 867/83; BGHR StGB vor § 1/f. H. Gesamtvorsatz 5, 20, 28; § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 3; § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 4; § 334 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93
    Jede Auftragsvergabe war eine selbständige Tat; ein Zusammenzug zu fortgesetzter Handlung kommt nach der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/94 (NStZ 1994, 383) - nicht mehr in Betracht.
  • BGH, 20.01.1984 - 3 StR 520/83

    Abschöpfung verschleierter Aufschläge durch Zwischengeschäfte beim Immobilienkauf

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93
    Das entspricht der Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH wistra 1984, 109).
  • RG, 12.09.1930 - I 950/30

    1. Wann beginnt die Verjährung der sog. passiven Bestechung, wenn sie durch

    Auszug aus BGH, 13.10.1994 - 1 StR 614/93
    So faßt Stree (bei Schönke/Schröder, StGB 24. Aufl. Vorbem. §§ 52 ff. Rdn. 17 - freilich auch nur bei "engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang") die "ratenweise Annahme von Vorteilen" als tatbestandliche Handlungseinheit auf, während die Rechtsprechung bisher eine genauere Überprüfung des Verhältnisses der einzelnen Tatmodalitäten unterlassen hat, wohl deshalb, weil jedenfalls die Annahme von Fortsetzungszusammenhang weitere Erörterungen überflüssig machte (vgl. RGSt 64, 296; BGHSt 10, 237, 240, 243; 11, 345; 16, 207; BGH, Beschl. vom 18. Mai 1984 - 2 StR 867/83; BGHR StGB vor § 1/f. H. Gesamtvorsatz 5, 20, 28; § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 3; § 332 Abs. 1 Satz 1 Unrechtsvereinbarung 4; § 334 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Die Bestechung im geschäftlichen Verkehr ist in diesem Sinne erst mit der letzten Annahme des von der Unrechtsvereinbarung umfassten Vorteils beendet (BGHR UWG § 12 Abs. 2 Angestelltenbestechlichkeit 1; Tröndle/ Fischer, StGB 53. Aufl. § 299 Rdn. 21; Heine in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 299 Rdn. 31; vgl. auch BGHSt 10, 237, 243; 11, 345, 347; BGHR StGB § 334 Verjährung 1; jeweils zu §§ 331 ff. StGB).

    a) Regelmäßig besteht zwischen Angestelltenbestechlichkeit und der in Aussicht gestellten "bevorzugenden Handlung" Tatmehrheit (BGHR UWG § 12 Abs. 2 Angestelltenbestechlichkeit 1; vgl. auch BGHSt 47, 22, 25 f., zu § 332 StGB).

  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    Dies gilt umso mehr, als dass die "Gewährung des Vorteils" - anders die Vornahme der Diensthandlung im Falle der Vorteilsannahme bzw. der Bestechlichkeit - als das die Tatbeendigung markierende Ereignis vom Tatbestand der §§ 333, 334 StGB erfasst und als eigenständige Tathandlungsalternative mit den anderen Alternativen (Anbieten und Versprechen eines Vorteils) regelmäßig zu tatbestandlicher Handlungseinheit verknüpft ist (BGH, Urteil vom 10. Mai 2001 - 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1994 - 1 StR 614/93, NStZ 1995, 92).
  • BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20

    Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags

    Dies wiederum würde den Begriff der Tat sprengen; im Tatbestand der Bestechlichkeit ist eine solche Zusammenfassung mit ungewisser Tragweite nicht angelegt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16, juris Rn. 17 ff.; vom 11. Februar 2014 - 1 StR 355/13, juris Rn. 40; vom 31. März 2011 - 4 StR 657/10, wistra 2011, 308 Rn. 4; Urteile vom 14. November 2003 - 2 StR 164/03, BGHR StGB § 78b Abs. 4 Strafdrohung 2; vom 3. Dezember 1997 - 2 StR 267/97, BGHR StGB § 332 Dienstpflichten 1; vom 13. Oktober 1994 - 1 StR 614/93, BGHR StGB § 1 Bestechlichkeit 1; vom 4. Oktober 1994 - 5 StR 503/94, juris Rn. 12; MüKoStGB/Krick, 3. Aufl., § 299 Rn. 132).

    Die Annahme einer fortgesetzten Handlung kommt nach der Aufgabe dieser Rechtsprechung durch die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 3. Mai 1994 (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 1994 - GSSt 2/93 u.a., BGHSt 40, 138) auch für die Bestechungsdelikte nicht mehr in Betracht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16, juris Rn. 19; Urteil vom 17. März 2015 - 2 StR 281/14, NStZ 2015, 451, 453; Beschlüsse vom 11. Februar 2014 - 1 StR 355/13, juris Rn. 40; vom 31. März 2011 - 4 StR 657/10, wistra 2011, 308 Rn. 4; Urteile vom 24. Juni 2010 - 3 StR 84/10, BGHR StGB § 332 Abs. 1 Konkurrenzen 8 Rn. 6; vom 11. Februar 2009 - 2 StR 339/08, NStZ 2009, 445, 446; vom 14. November 2003 - 2 StR 164/03, BGHR StGB § 78b Abs. 4 Strafdrohung 2; vom 20. August 2003 - 2 StR 160/03, wistra 2004, 29; vom 11. Mai 2001 - 3 StR 549/00, BGHSt 47, 22, 30; vom 13. November 1997 - 1 StR 323/97, NStZ-RR 1998, 269; Beschluss vom 5. Juni 1996 - 3 StR 534/95 II, BGHR StGB § 1 Bestechung 1; Urteile vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94, BGHSt 41, 292, 302 f.; vom 13. Oktober 1994 - 1 StR 614/93, BGHR StGB § 1 Bestechlichkeit 1; AnwK-StGB/Wollschläger, 3. Aufl., § 299 Rn. 35; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 299 Rn. 59; Matt/ Renzikowski/Sinner, StGB, 2. Aufl., § 299 Rn. 33; MüKoStGB/Krick, 3. Aufl., § 299 Rn. 132; SK-StGB/Rogall, 9. Aufl., § 299 Rn. 111; SSW-StGB/Rosenau, 5. Aufl., § 299 Rn. 47).

  • BGH, 11.05.2001 - 3 StR 549/00

    Zur Verurteilung eines Mitarbeiters der GEZ wegen Bestechlichkeit

    Der Vermögensnachteil bestand bereits in der jeweiligen Auftragsvergabe, durch die die GEZ verpflichtet wurde, zu überhöhten Preisen Druckleistungen abzunehmen (vgl. BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Bestechlichkeit 1).

    Eine tatbestandliche Handlungseinheit hat der Bundesgerichtshof jedoch nur anerkannt, wenn die Annahme auf eine Unrechtsvereinbarung zurückgeht, die den zu leistenden Vorteil genau festlegt, mag er auch in bestimmten Teilleistungen zu erbringen sein (BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Bestechlichkeit 1 und Bestechung 1; BGHR StGB § 332 I 1 Unrechtsvereinbarung 5. BGH, Urt. vom 4. Oktober 1994 - 5 StR 503/94 (= NStE Nr. 49 zu § 52 StGB); so auch BGHSt 41, 292, 302 für die Bestechung; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. vor §§ 52 ff Rdn. 27).

    Der Angeklagte ist zumindest nicht dadurch beschwert, daß das Landgericht in diesen Fällen lediglich eine Tat der Bestechlichkeit angenommen hat, obwohl der Angeklagte aufgrund einer jeweils einheitlichen Unrechtsvereinbarung nicht nur laufende Zahlungen erhielt sondern auch noch Einzelzuwendungen entgegennahm, die nicht von vorneherein festgelegt waren (vgl. BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten Bestechlichkeit 1 und Bestechung 1; BGH NStZ-RR 1998, 269).

  • BGH, 18.05.2017 - 3 StR 103/17

    Verjährungsbeginn bei Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

    Die Taten sind in diesen Fällen beendet, wenn der Vorteil vollständig entgegengenommen (s. hierzu BGH, Urteile vom 13. Oktober 1994 - 1 StR 614/93, BGHR UWG § 12 Abs. 2 Angestelltenbestechlichkeit 1; vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 927 (in BGHSt 50, 299 nicht abgedr.); Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 4 StR 444/07, NStZ-RR 2008, 42, 43) und zugleich die bevorzugende Handlung vollständig abgeschlossen ist.
  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08

    Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit

    Nach dem Anklagevorwurf ist es möglich, dass die Diensthandlung vom 4. Mai 1999 auf dieselbe Unrechtsvereinbarung wie die anderen inkriminierten Diensthandlungen des Angeklagten J. zurückgeht und mit diesen eine tatbestandliche Handlungseinheit bildet (vgl. BGH NStZ 1995, 92).
  • BGH, 25.10.2017 - 2 StR 252/16

    Ruhen der Verjährung (Hemmungswirkung eines Prozessurteils; Beschränkung auf das

    Sind solche Handlungen nicht festgestellt, so beginnt die Verjährung, sobald der Vorteil vollständig entgegengenommen und zugleich die bevorzugende Handlung vollständig abgeschlossen ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1994 - 1 StR 614/93, BGHR UWG § 12 Abs. 2 Angestelltenbestechlichkeit 1; vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 927; Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 4 StR 444/07, NStZ-RR 2008, 42, 43; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Mai 2017 - 3 StR 103/17, NJW 2017, 2565).

    In Fällen, in denen die Laufzeit der Vorteilsgewährung offen ist, die Vorteilsgewährung also "open end'-Charakter trägt, erfüllt jede einzelne Zahlung erneut den Tatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr (vgl. Senat, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 StR 339/08, NStZ 2009, 445; BGH, Urteil vom 13. Oktober 1994 - 1 StR 614/93, NStZ 1995, 92; Urteil vom 13. November 1997 - 1 StR 323/97, NStZ-RR 1998, 269; Beschluss vom 5. Juni 1996 - 3 StR 534/95 II, BGHR StGB vor § 1/Serienstraftaten; Urteil vom 18. Oktober 1995 - 3 StR 324/94, BGHSt 41, 292, 302).

  • BGH, 10.05.1995 - 1 StR 764/94

    Unbefugte Verwertung von Geschäftsgeheimnissen und Angestelltenbestechung bei der

    Die Erlangung der geheimen Informationen wurde jeweils durch Angestelltenbestechung bewirkt, wobei Unrechtsvereinbarung und Vorteilsgewährung ihrerseits eine Tat bildeten (vgl. BGHR UWG § 12 Abs. 2 Angestelltenbestechlichkeit 1).
  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03

    Bestechungsdelikte: Geschäftsführer einer kommunalen Fernwärmeversorgungs-GmbH

    Dann liegt eine tatbestandliche Handlungseinheit vor, sofern nicht die Vorteilsgewährung "open-end"-Charakter trägt und der versprochene Vorteil von der künftigen Entwicklung abhängen soll (vgl. BGH StV 1995, 84, 85; BGHSt 47, 22, 30; Senatsurteil vom 20. August 2003 - 2 StR 160/03).
  • BGH, 21.06.2007 - 4 StR 69/07

    Freisprüche von den Vorwürfen der Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung durch

    Zur Beurteilung der Konkurrenzen wird vorsorglich auf BGH wistra 2004, 29 und NStZ 1995, 92 hingewiesen.
  • BGH, 18.10.1995 - 3 StR 324/94

    Verfolgbarkeit von Mitarbeitern des MfS der DDR nach der Wiedervereinigung für

  • BGH, 14.07.2010 - 2 StR 200/10

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Angestelltenbestechung;

  • BGH, 13.11.1997 - 1 StR 323/97

    BGH bestätigt Verurteilung eines Verwaltungsdirektors wegen Bestechlichkeit

  • LG Frankfurt/Main, 12.05.2023 - 24 KLs 7/22

    Antikorruptions-Staatsanwalt wegen Korruption zu sechs Jahren Haft verurteilt

  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 657/95

    Änderung des Schuldspruchs - Nachholung eines Teilfreispruchs

  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 525/96

    Geheimdienstliche Agententätigkeit für das MfS (tatbestandliche Handlungseinheit;

  • BGH, 19.10.1999 - 1 StR 264/99

    BGH hebt auf die Revision der Staatsanwaltschaft Urteil gegen Oberarzt teilweise

  • BGH, 20.01.2000 - 4 StR 342/99

    Bestechlichkeit; Unterlassen einer Diensthandlung; Amtsträger; Tatidentität;

  • BGH, 04.04.2001 - 1 StR 582/00

    Untreue (Nichtherausgabe erlangter personengebundener Vorteile);

  • BGH, 20.08.2003 - 2 StR 160/03

    Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung; Tateinheit; Tatmehrheit; Klammerwirkung

  • BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95

    Öffentliche Vergabe und Weitergabe von Informationen an Interessenten - Betrug,

  • OLG Karlsruhe, 19.03.2001 - 2 Ws 193/00

    Bestechlichkeit; Bestechung; Vorteilsbegriff; Unrechtsvereinbarung;

  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 411/95

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Einigkeit der Beteiligten - Aufgabenbereich -

  • LG Kiel, 16.03.2016 - 5 KLs 4/12

    Amtsträger bei einer Bestechlichkeit; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

  • BGH, 14.02.1995 - 1 StR 724/94

    Bestechung - Fortgesetzte Tat - Tathandlung

  • BGH, 18.05.1998 - 1 StR 198/98
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht