Rechtsprechung
BGH, 27.06.2018 - 1 StR 616/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 2 GG; § 231 Abs. 1, Abs. 2 StPO; § 265 Abs. 4 StPO
Anwesenheitspflicht des Angeklagten (eigenmächtige Abwesenheit des Angeklagten durch Reise in Ausland bei vorhersehbarer Verhaftung dort); Aussetzung des Verfahrens bei Änderung der Sachlage (Voraussetzung, erforderliche Begründung einer Ablehnung); Garantenpflicht ... - IWW
§ 338 Nr. 5 StPO, § ... 230 StPO, § 338 Nr. 8 StPO, § 265 Abs. 4 StPO, § 231 Abs. 2 StPO, § 154a StPO, § 230 Abs. 1 StPO, § 231a StPO, §§ 125, 116 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 263 Abs. 1, § 13 Abs. 1 StGB, Art. 103 Abs. 2 GG
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Stattfinden und Fortsetzen der Hauptverhandlung gegen einen ausgebliebenen Angeklagten aufgrund des eigenmächtigen Fernbleibens i.R.d. Steuerhinterziehung (hier: Verhaftung in der Türkei)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Stattfinden und Fortsetzen der Hauptverhandlung gegen einen ausgebliebenen Angeklagten aufgrund des eigenmächtigen Fernbleibens i.R.d. Steuerhinterziehung (hier: Verhaftung in der Türkei)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Eigenmacht, wenn der Angeklagte unvorhersehbar in der Türkei verhaftet wird?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die trotz geänderter Sachlage nicht ausgesetzte Hauptverhandlung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fortsetzungstermin - und der zwischenzeitlich in der Türkei inhaftierte Angeklagte
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Betrug zum Nachteil einer Zusatzversorgungskasse
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Das eigenmächtige Fernbleiben des Angeklagten und seine Auswirkung auf Mitangeklagte
Verfahrensgang
- LG Essen, 30.06.2017 - 21 KLs 9/16
- BGH, 27.06.2018 - 1 StR 616/17
Papierfundstellen
- NStZ 2019, 481
- StV 2019, 170
Wird zitiert von ...
- BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19 (1.4) § 7 i.V. mit Anlagen 30 und 31 des am 25. Mai 2017 (BGBl. I 2017 S. 1210) in Kraft getretenen Gesetzes zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (SokaSiG) ist nicht zur Begründung einer Betrugsstrafbarkeit heranzuziehen; maßgeblich ist die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Tatbegehung, mithin zum Zeitpunkt der Auszahlungen der Beitragsguthaben (Art. 103 Abs. 2 GG; vgl. bereits BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2017 - 1 StR 614/16 Rn. 8 und vom 27. Juni 2018 - 1 StR 616/17 Rn. 29 zur kraft Gesetzes rückwirkend angeordneten Melde- und Abführungspflicht nach § 7 Abs. 1 SokaSiG, die keine Strafbarkeit gemäß § 263 Abs. 1, § 13 Abs. 1 StGB begründen kann; vgl. zur Zulässigkeit der echten Rückwirkung im Verhältnis der Sozialkassen zu den Arbeitgebern BVerfG, Beschlüsse vom 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 und 1 BvR 1115/18.