Rechtsprechung
BGH, 14.10.2020 - 1 StR 616/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,37340) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 338 Nr. 1 StPO
Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts (während der Hauptverhandlung schlafender Schöffe) - IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Strafprozess muss von vorn beginnen, weil ein Schöffe bei der Verlesung der Anklageschrift geschlafen hat
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Wenn der Schöffe schläft
- lawblog.de (Kurzinformation)
Müder Richter
- lto.de (Kurzinformation)
Weil Schöffe schlief, braucht Prozess Neuauflage
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Wenn der Laienrichter einschläft
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Der eingeschlafene Schöffe - Schlummert ein Laienrichter während der Verlesung der Anklage, muss neu verhandelt werden
Besprechungen u.ä.
- beck.de (Entscheidungsbesprechung)
Schlafender Schöffe während der Anklageverlesung als absoluter Revisionsgrund
Verfahrensgang
- LG Kassel, 24.06.2019 - 5610 Js 3241/13
- BGH, 14.10.2020 - 1 StR 616/19