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   BGH, 15.01.1991 - 1 StR 617/90   

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https://dejure.org/1991,6170
BGH, 15.01.1991 - 1 StR 617/90 (https://dejure.org/1991,6170)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1991 - 1 StR 617/90 (https://dejure.org/1991,6170)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 1 StR 617/90 (https://dejure.org/1991,6170)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Tatorts beim Handeln durch einen anderen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.08.1989 - 2 StR 170/89

    Gesonderte Verhängung von Geldstrafe neben Freiheitsstrafe - Bildung einer

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 1 StR 617/90
    Eine solche ist dann erforderlich, wenn die Gesamtstrafenbildung für den Angeklagten ein besonderes Übel bedeutet, weil durch sie - etwa - die Einjahresgrenze des § 24 BRRG und des § 56 Abs. 1 StGB oder die Zweijahresgrenze des § 56 Abs. 2 StGB überschritten wird (vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1 bis 3).
  • BGH, 13.06.1986 - 3 StR 197/86

    Wertung der Entgegennahme einer nicht zustehenden Aufwandsentschädigung als

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 1 StR 617/90
    Eine solche ist dann erforderlich, wenn die Gesamtstrafenbildung für den Angeklagten ein besonderes Übel bedeutet, weil durch sie - etwa - die Einjahresgrenze des § 24 BRRG und des § 56 Abs. 1 StGB oder die Zweijahresgrenze des § 56 Abs. 2 StGB überschritten wird (vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 1 bis 3).
  • RG, 06.11.1906 - IV 1111/06

    1. Ist es zulässig, den Antrag auf Verlesung einer Urkunde um deswillen

    Auszug aus BGH, 15.01.1991 - 1 StR 617/90
    Bedient sich der Täter zur Ausführung der Tat einer anderen Person als Werkzeug, so bestimmt auch deren Handeln einen Tatort (vgl. RGSt 39, 258, 263; Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 9 Rdn. 2).
  • OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 46/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Klage eines vom sog.

    In Betracht kommt allenfalls eine mittelbare Täterschaft der Beklagten i.S.v. §§ 263 Abs. 1, 25 Abs. 1, 2. Alt. StGB, bei der die Tathandlung i.S.v. § 9 Abs. 1, 1. Alt. StGB allerdings sowohl am Ort des eigenen Tätigwerdens des Tatmittlers als auch dort begangen wird, wo das Werkzeug gehandelt hat, da dem mittelbaren Täter dessen Handlung zugerechnet wird (vgl. BGH , Urt. v. 15.01.1991 - 1 StR 617/90 - wistra 1991, 135; Eser , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 9 Rn. 4; Satzger , in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl. 2017, § 9 Rn. 10; Werle/Jeßberger , Leipziger Kommentar, StGB, Bd. 1, 12. Aufl. 2007, § 9 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 32/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Klage eines Käufers eines vom

    In Betracht kommt allenfalls eine mittelbare Täterschaft der Beklagten i.S.v. §§ 263 Abs. 1, 25 Abs. 1, 2. Alt. StGB, bei der die Tathandlung i.S.v. § 9 Abs. 1, 1. Alt. StGB allerdings sowohl am Ort des eigenen Tätigwerdens des Tatmittlers als auch dort begangen wird, wo das Werkzeug gehandelt hat, da dem mittelbaren Täter dessen Handlung zugerechnet wird (vgl. BGH , Urt. v. 15.01.1991 - 1 StR 617/90 - wistra 1991, 135; Eser , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 9 Rn. 4; Satzger , in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl. 2017, § 9 Rn. 10; Werle/Jeßberger , Leipziger Kommentar, StGB, Bd. 1, 12. Aufl. 2007, § 9 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 14.12.2018 - 32 SA 53/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von

    In Betracht käme allenfalls eine mittelbare Täterschaft der Beklagten i.S.v. §§ 263 Abs. 1, 25 Abs. 1, 2. Alt. StGB, bei der die Tathandlung i.S.v. § 9 Abs. 1, 1. Alt. StGB allerdings sowohl am Ort des eigenen Tätigwerdens des Tatmittlers als auch dort begangen wird, wo das Werkzeug gehandelt hat, da dem mittelbaren Täter dessen Handlung zugerechnet wird (vgl. BGH , Urt. v. 15.01.1991 - 1 StR 617/90 - wistra 1991, 135; Eser , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 9 Rn. 4; Satzger , in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl. 2017, § 9 Rn. 10; Werle/Jeßberger , Leipziger Kommentar, StGB, Bd. 1, 12. Aufl. 2007, § 9 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 26.10.2018 - 32 SA 30/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche des Käufers eines vom

    In Betracht kommt allenfalls eine mittelbare Täterschaft der Beklagten i.S.v. §§ 263 Abs. 1, 25 Abs. 1, 2. Alt. StGB, bei der die Tathandlung i.S.v. § 9 Abs. 1, 1. Alt. StGB allerdings sowohl am Ort des eigenen Tätigwerdens des Tatmittlers als auch dort begangen wird, wo das Werkzeug gehandelt hat, da dem mittelbare Täter dessen Handlung zugerechnet wird (vgl. BGH , Urt. v. 15.01.1991 - 1 StR 617/90 - wistra 1991, 135; Eser , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 9 Rn. 4; Satzger , in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl. 2017, § 9 Rn. 10; Werle/Jeßberger , Leipziger Kommentar, StGB, Bd. 1, 12. Aufl. 2007, § 9 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 09.05.2019 - 32 SA 21/19

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    In Betracht käme allenfalls eine mittelbare Täterschaft der Beklagten i.S.v. §§ 263 Abs. 1, 25 Abs. 1, 2. Alt. StGB, bei der die Tathandlung i.S.v. § 9 Abs. 1, 1. Alt. StGB allerdings sowohl am Ort des eigenen Tätigwerdens des Tatmittlers als auch dort begangen wird, wo das Werkzeug gehandelt hat, da dem mittelbaren Täter dessen Handlung zugerechnet wird (vgl. BGH , Urt. v. 15.01.1991 - 1 StR 617/90 - wistra 1991, 135; Eser , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 9 Rn. 4; Satzger , in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl. 2017, § 9 Rn. 10; Werle/Jeßberger , Leipziger Kommentar, StGB, Bd. 1, 12. Aufl. 2007, § 9 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 27.05.2019 - 32 SA 29/19

    Gerichtsstandbestimmung; Abgasskandal; unerlaubte Handlung; Schadensersatz;

    In Betracht käme allenfalls eine mittelbare Täterschaft der Beklagten i.S.v. §§ 263 Abs. 1, 25 Abs. 1, 2. Alt. StGB, bei der die Tathandlung i.S.v. § 9 Abs. 1, 1. Alt. StGB allerdings sowohl am Ort des eigenen Tätigwerdens des Tatmittlers als auch dort begangen wird, wo das Werkzeug gehandelt hat, da dem mittelbaren Täter dessen Handlung zugerechnet wird (vgl. BGH , Urt. v. 15.01.1991 - 1 StR 617/90 - wistra 1991, 135; Eser , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 9 Rn. 4; Satzger , in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl. 2017, § 9 Rn. 10; Werle/Jeßberger , Mer Kommentar, StGB, Bd. 1, 12. Aufl. 2007, § 9 Rn. 14).
  • OLG Hamm, 10.05.2019 - 32 SA 27/19

    Vom Dieselskandal betroffener Pkw des Typs VW Tiguan 2.0 TDI

    In Betracht käme allenfalls eine mittelbare Täterschaft der Beklagten i.S.v. §§ 263 Abs. 1, 25 Abs. 1, 2. Alt. StGB, bei der die Tathandlung i.S.v. § 9 Abs. 1, 1. Alt. StGB allerdings sowohl am Ort des eigenen Tätigwerdens des Tatmittlers als auch dort begangen wird, wo das Werkzeug gehandelt hat, da dem mittelbaren Täter dessen Handlung zugerechnet wird (vgl. BGH , Urt. v. 15.01.1991 - 1 StR 617/90 - wistra 1991, 135; Eser , in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 9 Rn. 4; Satzger , in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 3. Aufl. 2017, § 9 Rn. 10; Werle/Jeßberger , Leipziger Kommentar, StGB, Bd. 1, 12. Aufl. 2007, § 9 Rn. 14).
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