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   BGH, 20.04.2016 - 1 StR 62/16   

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BGH, 20.04.2016 - 1 StR 62/16 (https://dejure.org/2016,13687)
BGH, Entscheidung vom 20.04.2016 - 1 StR 62/16 (https://dejure.org/2016,13687)
BGH, Entscheidung vom 20. April 2016 - 1 StR 62/16 (https://dejure.org/2016,13687)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 261 StPO; § 267 Abs. 1 StPO
    Schuldunfähigkeit (erforderliche Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten im Urteil: Wahnvorstellungen des Täters; nur ausnahmsweises gleichzeitiges Fehlen der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Feststellung der Schuldunfähigkeit wegen wahnhafter Störung

  • IWW

    §§ 413 ff. StPO, § 63 StGB, § 24 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. StGB, § 20 StGB, § 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Anordnung der unbefristeten Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Beurteilung der Frage der Schuldfähigkeit durch den Tatrichter auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens

  • rewis.io

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Feststellung der Schuldunfähigkeit wegen wahnhafter Störung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Anordnung der unbefristeten Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Beurteilung der Frage der Schuldfähigkeit durch den Tatrichter auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens

  • rechtsportal.de

    StPO §§ 413 ff.; StGB § 20 ; StGB § 21 ; StGB § 63
    Anforderungen an die Anordnung der unbefristeten Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren; Beurteilung der Frage der Schuldfähigkeit durch den Tatrichter auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Psychiatrie - fehlende Einsicht oder fehlende Steuerungsfähigkeit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 239
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15

    Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

    Auszug aus BGH, 20.04.2016 - 1 StR 62/16
    aa) Wenn sich der Tatrichter - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15 und vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 mwN).

    Erforderlich ist daher die Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der jeweiligen Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15 und vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, jeweils mwN).

  • BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12

    Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten

    Auszug aus BGH, 20.04.2016 - 1 StR 62/16
    Erforderlich ist daher die Darlegung, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der jeweiligen Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15 und vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, NStZ-RR 2012, 306, jeweils mwN).
  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 304/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (negative

    Auszug aus BGH, 20.04.2016 - 1 StR 62/16
    Störungen, bei denen sowohl die Einsichtsfähigkeit als auch die Steuerungsfähigkeit aufgehoben sind, stellen die Ausnahme dar (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2008 - 3 StR 304/12 mwN).
  • BGH, 16.03.2016 - 1 StR 402/15

    (Verminderte) Schuldunfähigkeit (Persönlichkeitsstörung als schwere andere

    Auszug aus BGH, 20.04.2016 - 1 StR 62/16
    Sie darf daher nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung im Sinne einer der in § 20 StGB genannten Eingangsmerkmale schuldunfähig (§ 20 StGB) oder vermindert schuldfähig (§ 21 StGB) war und die Tatbegehung hierauf beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2016 - 1 StR 402/15 und vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12 mwN).
  • BGH, 30.07.2003 - 2 StR 215/03

    Verbotsirrtum; Einsichtsfähigkeit (verminderte, fehlende); Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 20.04.2016 - 1 StR 62/16
    Einer Aufhebung der rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen zu den der Maßregelanordnung zugrunde liegenden rechtswidrigen Taten bedarf es jedoch nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juli 2003 - 2 StR 215/03).
  • BGH, 17.06.2014 - 4 StR 171/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anforderungen

    Auszug aus BGH, 20.04.2016 - 1 StR 62/16
    aa) Wenn sich der Tatrichter - wie hier - darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15 und vom 17. Juni 2014 - 4 StR 171/14, NStZ-RR 2014, 305, 306 mwN).
  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 20.04.2016 - 1 StR 62/16
    Sie darf daher nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung im Sinne einer der in § 20 StGB genannten Eingangsmerkmale schuldunfähig (§ 20 StGB) oder vermindert schuldfähig (§ 21 StGB) war und die Tatbegehung hierauf beruht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. März 2016 - 1 StR 402/15 und vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12 mwN).
  • BGH, 22.11.2016 - 1 StR 354/16

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassen (Strafbarkeit, Vorliegen des

    Es wäre aber geboten gewesen, die wesentlichen Anknüpfungspunkte und Darlegungen des Sachverständigen im Urteil so wiederzugeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich gewesen wäre (st. Rspr.; etwa BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15, NStZ-RR 2016, 135 f.; vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15 und vom 20. April 2016 - 1 StR 62/16, NStZ-RR 2016, 239 f. mwN).
  • BGH, 12.08.2021 - 1 StR 242/21

    Verminderte Schuldfähigkeit aufgrund einer wahnhaften Störung (Voraussetzung für

    Allein aus der Diagnose einer wahnhaften Störung ist aber regelmäßig noch keine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit herzuleiten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 62/16 Rn. 11), wenn Tatmotiv und -handlung nicht in einer direkten Beziehung zum Wahnthema stehen (vgl. BGH, Urteile vom 4. Juli 2018 - 5 StR 580/17 Rn. 10 und vom 25. Februar 2015 - 2 StR 495/13 Rn. 10).

    Maßgeblich ist vielmehr, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 62/16 Rn. 11).

  • BGH, 02.11.2021 - 1 StR 291/21

    Versuchter Mord am Bahnhof Waghäusel muss teilweise neu verhandelt werden

    (aa) Schließt sich der Tatrichter - wie hier - den Ausführungen eines Sachverständigen an, müssen dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2017 - 4 StR 463/16 Rn. 13; Beschlüsse vom 19. Januar 2017 - 4 StR 595/16 Rn. 8; vom 28. Januar 2016 - 3 StR 521/15 Rn. 4 und vom 20. April 2016 - 1 StR 62/16 Rn. 11).
  • KG, 15.11.2016 - 161 HEs 19/16

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Voraussetzungen nach der

    Erforderlich ist daher die Feststellung, in welcher Weise sich die psychische Störung bei Begehung der jeweiligen Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Angeklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 62/16 - mit weit. Nachweisen [juris]).
  • BGH, 09.03.2023 - 6 StR 22/23

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus;

    b) Davon abgesehen hat die Strafkammer versäumt darzulegen, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung in den konkreten Tatsituationen auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 2. September 2020 - 5 StR 520/19, NStZ-RR 2020, 379, 381; Beschlüsse vom 20. April 2016 - 1 StR 62/16, NStZ-RR 2016, 239; vom 12. Oktober 2017 - 4 StR 78/16, NStZ-RR 2017, 74, 75).
  • LG Düsseldorf, 10.09.2018 - 1 Ks 10/18

    Werfen der Warnbake mit voller Wucht senkrecht auf die Frontscheibe eines

    Die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie führt für sich genommen noch nicht zu der Feststellung einer generellen oder zumindest längere Zeiträume überdauernden gesicherten erheblichen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit (vgl. BGH Beschluss vom 4. August 2016 - 4 StR 230/16 - BGH Beschluss vom 20. April 2016 - 1 StR 62/16 - NStZ-RR 2016, 239).
  • LG Gießen, 19.01.2023 - 8 Ns 405 Js 16528/19

    Die wahnhafte Störung im Sinne des ICD-10 F 22.0 ist unter dem Begriff der

    In einem weiteren Beschluss vom 20. April 2016 (1 StR 62/16) hob der Bundesgerichtshof die zugrundeliegende Entscheidung des Landgerichts Kempten zwar auf, äußerte sich in diesem Zusammenhange aber nicht ablehnend dazu, dass die bei dem Angeklagten diagnostizierte wahnhafte Störung in dem angefochtenen Urteil unter § 20 Var. 1 StGB subsumiert worden war.
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