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   BGH, 14.01.2010 - 1 StR 620/09   

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https://dejure.org/2010,3916
BGH, 14.01.2010 - 1 StR 620/09 (https://dejure.org/2010,3916)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2010 - 1 StR 620/09 (https://dejure.org/2010,3916)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 1 StR 620/09 (https://dejure.org/2010,3916)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 103 Abs. 1 GG; § 244 Abs. 2, Abs. 3 StPO; § 250 StPO; § 251 Abs. 1 Nr. 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 337 StPO
    Begriff des Beweisantrages (Unerreichbarkeit; Angabe der aktuellen Anschrift des Zeugen; Aufklärungsrüge; Darlegungsvoraussetzungen); Unmittelbarkeitsgrundsatz (Verlesung; unzureichender Beschluss; Ausschluss des Beruhens)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 3 S 2 StPO, § 251 Abs 1 Nr 1 StPO, § 251 Abs 2 Nr 1 StPO, § 251 Abs 2 Nr 3 StPO, § 251 Abs 4 StPO
    Ablehnung eines Beweisantrags im Strafverfahren: Anforderungen an den Beweisantrag auf Vernehmung des geflohenen früheren Mitangeklagten als Zeuge; Verfahrensrüge wegen Zurückweisung des Beweisantrags; fehlerhafte Begründung des Beschlusses über die Verlesung der ...

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines von dem Tatgericht zugelassenen Beweisantrages durch das Revisionsgericht bei Verletzung der Aufklärungspflicht; Anforderungen an die Verlesung der Aussage eines Angeklagten bei Unauffindbarkeit des Angeklagten im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung

  • rewis.io

    Ablehnung eines Beweisantrags im Strafverfahren: Anforderungen an den Beweisantrag auf Vernehmung des geflohenen früheren Mitangeklagten als Zeuge; Verfahrensrüge wegen Zurückweisung des Beweisantrags; fehlerhafte Begründung des Beschlusses über die Verlesung der ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Ablehnung eines Beweisantrags im Strafverfahren: Anforderungen an den Beweisantrag auf Vernehmung des geflohenen früheren Mitangeklagten als Zeuge; Verfahrensrüge wegen Zurückweisung des Beweisantrags; fehlerhafte Begründung des Beschlusses über die Verlesung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung eines von dem Tatgericht zugelassenen Beweisantrages durch das Revisionsgericht bei Verletzung der Aufklärungspflicht; Anforderungen an die Verlesung der Aussage eines Angeklagten bei Unauffindbarkeit des Angeklagten im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erreichbarkeit des Zeugen als notwendiger Teil eines Beweisantrages und fehlerhafte Verlesung früherer Vernehmung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 403
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.11.1992 - 1 StR 685/92

    Voraussetzungen für einen zulässigen Beweisantrag auf die Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - 1 StR 620/09
    Hierfür ist neben der Benennung eines Beweisthemas nicht nur die Benennung eines Beweismittels erforderlich, sondern es ist regelmäßig auch anzugeben, auf welchem Wege das Beweismittel (der Zeuge) erreicht werden kann (vgl. BGH, Urt. vom 14. Juni 2006 - 2 StR 65/06; StV 1996, 581; Urt. vom 10. November 1992 - 1 StR 685/92 m.w.N.).

    b) Die Zurückweisung eines Antrags, den das Tatgericht zu Unrecht als Beweisantrag behandelt hat, kann die Revision nur dann begründen, wenn eine Verletzung der Aufklärungspflicht vorliegt (vgl. BGH StV 1996, 581; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 13; BGH, Urt. vom 10. November 1992 - 1 StR 685/92 m.w.N.).

    Dies kann grundsätzlich der Fall sein, wenn bei der Suche nach einem der Sache nach nicht unbedeutenden Zeugen erkennbar sinnvolle Möglichkeiten nicht ausgeschöpft wurden (BGH, Urt. vom 10. November 1992 - 1 StR 685/92).

  • BGH, 14.06.2006 - 2 StR 65/06

    Unzulässige Verfahrensrüge (Beweisermittlungsantrag); schwerer Raub (Versuch;

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - 1 StR 620/09
    Hierfür ist neben der Benennung eines Beweisthemas nicht nur die Benennung eines Beweismittels erforderlich, sondern es ist regelmäßig auch anzugeben, auf welchem Wege das Beweismittel (der Zeuge) erreicht werden kann (vgl. BGH, Urt. vom 14. Juni 2006 - 2 StR 65/06; StV 1996, 581; Urt. vom 10. November 1992 - 1 StR 685/92 m.w.N.).

    Allerdings wäre, zumal das Gericht nach der Beweisperson schon einige Zeit vergeblich mit Haftbefehl fahndete, auch unter dem Blickwinkel einer Aufklärungsrüge vorzutragen gewesen, welche konkreten, vom Gericht bisher nicht ergriffenen Möglichkeiten dies gewesen wären (vgl. BGH, Urt. vom 14. Juni 2006 - 2 StR 65/06).

  • BGH, 15.05.1996 - 1 StR 131/96

    Rüge einer unterlassenen Nachforschung über den Aufenthaltsort eines wichtigen

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - 1 StR 620/09
    Hierfür ist neben der Benennung eines Beweisthemas nicht nur die Benennung eines Beweismittels erforderlich, sondern es ist regelmäßig auch anzugeben, auf welchem Wege das Beweismittel (der Zeuge) erreicht werden kann (vgl. BGH, Urt. vom 14. Juni 2006 - 2 StR 65/06; StV 1996, 581; Urt. vom 10. November 1992 - 1 StR 685/92 m.w.N.).

    b) Die Zurückweisung eines Antrags, den das Tatgericht zu Unrecht als Beweisantrag behandelt hat, kann die Revision nur dann begründen, wenn eine Verletzung der Aufklärungspflicht vorliegt (vgl. BGH StV 1996, 581; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 13; BGH, Urt. vom 10. November 1992 - 1 StR 685/92 m.w.N.).

  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - 1 StR 620/09
    a) Im Ergebnis zutreffend hat der Vorsitzende davon abgesehen, ein Verfahren zur Protokollberichtigung (vgl. BGHSt 51, 298 ff.) einzuleiten, da dies eine sichere Erinnerung der Urkundspersonen voraussetzt (BGHSt aaO 314, 316).
  • BGH, 24.11.1989 - 3 StR 266/89

    Die Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - 1 StR 620/09
    b) Die Zurückweisung eines Antrags, den das Tatgericht zu Unrecht als Beweisantrag behandelt hat, kann die Revision nur dann begründen, wenn eine Verletzung der Aufklärungspflicht vorliegt (vgl. BGH StV 1996, 581; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 13; BGH, Urt. vom 10. November 1992 - 1 StR 685/92 m.w.N.).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    b) Die Revision bleibt durch widersprüchliches Vorbringen auch die erforderliche klare Bezeichnung der Angriffsrichtung schuldig, mithin werden die den Mangel begründenden Tatsachen nicht in einer § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügenden Weise dargetan (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 620/09; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10).
  • BGH, 23.08.2011 - 1 StR 153/11

    Recht auf Beschwerde; Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Individualbeschwerde;

    Unbeschadet der Frage nach der gebotenen Klarheit der "Angriffsrichtung" dieser Rüge (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 620/09, NStZ 2010, 403, 404 mwN) in tatsächlicher Hinsicht, erscheint zweifelhaft, ob, wie für eine zulässige Verfahrensrüge stets erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - 1 StR 157/10, StV 2011, 399; BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2005 - 1 StR 117/05, NStZ-RR 2006, 181, 182 mwN), der Vortrag widerspruchsfrei ist.
  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 169/15

    Ablehnung eines Richters wegen des Verdachts der Befangenheit (Vorbefassung mit

    b) An der Zulässigkeit der Verfahrensbeanstandungen bestehen im Hinblick auf die notwendige Klarstellung der Angriffsrichtung (zur Maßgeblichkeit der Angriffsrichtung siehe BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 620/09, NStZ 2010, 403 f.; näher Cirener in HRRS-Gedächtnisgabe für Widmaier, 2013, S. 27 ff.) Bedenken, indem einerseits auf das Negativattest im Hinblick auf durch die jetzt zuständige Strafkammer selbst geführte mitteilungsbedürftige Gespräche abgestellt und andererseits eine unzureichende Erfüllung der auf einen von der im ersten Rechtsgang zuständigen Kammer durchgeführten Erörterungstermin bezogenen Mitteilungspflicht beanstandet wird.
  • BGH, 14.01.2010 - 1 StR 587/09

    Strafklageverbrauch beim unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Andernfalls ist nicht auszuschließen, dass das Revisionsgericht trotz seiner umfassenden Überprüfung der Beruhensfrage eine in diesem Zusammenhang (doch) in Betracht zu ziehende Möglichkeit nicht erkennt und daher auch nicht in seine Erwägungen einbezieht (BGH, Beschl. vom 14. Januar 2010 - 1 StR 620/09).
  • BGH, 15.03.2011 - 1 StR 33/11

    Rüge der mangelnden Anwesenheit eines Protokollführers; kein Verwertungsverbot

    Anhaltspunkte für die Grundlage eines - zu Recht nicht durchgeführten - Protokollberichtigungsverfahrens (BGH - Großer Senat für Strafsachen -, Beschluss vom 23. April 2007 - GSSt 1/06, BGHSt 51, 298), also etwa dafür, dass die gebotenen Feststellungen in der Hauptverhandlung getroffen, aber versehentlich nicht protokolliert wurden, liegen nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 2 StR 54/09; BGHSt 54, 37; BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 620/09 mwN).
  • BGH, 01.11.2022 - 6 StR 219/22

    BGH; Ablehnung von Beweisanträgen (Unerreichbarkeit des Beweismittels:

    Ohne näheren Vortrag, etwa zum Umfang der Vollmacht, dem Zeitpunkt ihrer Erteilung und zum Kontakt des Vollmachtnehmers zum Zeugen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 620/09, NStZ 2010, 403; Basdorf, FS Widmaier, 2008, S. 51, 61), dürfte dem Tatgericht eine sinnvolle Prüfung des Ablehnungsgrundes der Unerreichbarkeit regelmäßig verschlossen sein.
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 16/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Begehung als nicht eigenhändig

    Macht der Revisionsführer daraufhin - wie hier - geltend, dass die Bemühungen des Tatrichters zur Ermittlung der ladungsfähigen Anschrift des Zeugen unzureichend waren, muss er vortragen, welche Handlungen der Strafkammer er vermisst und dass diese ein bestimmtes, für den Revisionsführer positives Ergebnis erbracht hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 620/09, NStZ 2010, 403, 404).
  • BGH, 26.02.2020 - 4 StR 662/19

    Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen)

    Es ist in einem solchen Fall dann aber mitzuteilen, welche konkreten Bemühungen das Gericht zur Ermittlung der Zeugen hätte entfalten können und müssen (BGH, Beschlüsse vom 15. April 2003 ? 1 StR 82/03, NStZ-RR 2004, 3 (Sander); vom 14. Januar 2010 ? 1 StR 620/09, StraFo 2010, 150; Becker in LR-StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 368).
  • BGH, 28.01.2022 - 6 StR 626/21

    Strafverfahren: Wirksamkeit der Berichtigung des Hauptverhandlungsprotokolls

    Maßgeblich ist vielmehr, ob die dienstliche Äußerung - wie hier - insgesamt erkennen lässt, dass die Urkundsperson keinen Zweifel an der Richtigkeit des Verfahrensvorgangs hat oder ob sie ihn im Gegensatz hierzu lediglich für möglich hält (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 1 StR 620/09, NStZ 2010, 403, 404; LR-Stuckenberg, StPO, 27. Aufl. 2021, § 271 Rn. 49, 65).
  • OLG Hamm, 23.04.2013 - 1 RVs 20/13

    Unzulässigkeit der Verlesung einer Zeugenaussage bei Wohnort des Zeugen in 200 km

    Zur Begründung ist auch die bloße Angabe der nach Auffassung des Gerichts einschlägigen Gesetzesbestimmung nicht ausreichend (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2010, 1 StR 620/09 m.N.).
  • OLG Hamm, 26.05.2011 - 3 RBs 145/11

    Verfahrensrüge der unzulässigen Ablehnung eines Beweisantrages auf Beiziehung der

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