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   BGH, 31.03.2020 - 1 StR 639/19   

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https://dejure.org/2020,23159
BGH, 31.03.2020 - 1 StR 639/19 (https://dejure.org/2020,23159)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2020 - 1 StR 639/19 (https://dejure.org/2020,23159)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2020 - 1 StR 639/19 (https://dejure.org/2020,23159)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen; hinreichende Erfolgsaussicht der Unterbringung bei fehlender Therapiebereitschaft)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Hang im Sinne von § 64 StGB

  • rewis.io

    Absehen von der Anordnung einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt: Fehlende Erfolgsaussicht bei fehlender Therapiebereitschaft des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Revision gegen die Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Hang im Sinne von § 64 StGB

  • datenbank.nwb.de

    Absehen von der Anordnung einer Unterbringung in der Entziehungsanstalt: Fehlende Erfolgsaussicht bei fehlender Therapiebereitschaft des Angeklagten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 362 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.05.2014 - 3 StR 386/13

    Beweiswürdigung (eigene Sachkunde des Gerichts bei der

    Auszug aus BGH, 31.03.2020 - 1 StR 639/19
    Ebenso wenig steht die Tatsache, dass der Täter kurzzeitig in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder sogar einzustellen, dem Vorliegen eines Hanges entgegen (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13 Rn. 10).
  • BGH, 10.05.2011 - 4 StR 178/11

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 31.03.2020 - 1 StR 639/19
    e) Des Weiteren ist die fehlende Therapiebereitschaft des Angeklagten für sich genommen kein Grund, von der Anordnung einer Unterbringung gemäß § 64 StGB abzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 178/11 Rn. 5).
  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 348/17

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Auszug aus BGH, 31.03.2020 - 1 StR 639/19
    Eine soziale Gefährdung oder soziale Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Täter Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern insbesondere auch bei Beschaffungskriminalität (BGH, Beschluss vom 20. September 2017 - 1 StR 348/17 Rn. 10).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 415/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, alkoholische

    Auszug aus BGH, 31.03.2020 - 1 StR 639/19
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist dann gegeben, wenn der Täter aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 Rn. 7; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04 Rn. 10).
  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

    Auszug aus BGH, 31.03.2020 - 1 StR 639/19
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist dann gegeben, wenn der Täter aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 Rn. 7; Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04 Rn. 10).
  • BGH, 19.07.2022 - 4 StR 116/22

    Verbotene Kraftfahrzeugrennen (Begriff des Kraftfahrzeugrennens); Unterbringung

    c) Das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht wird daher ? unter Hinzuziehung eines Sachverständigen (vgl. § 246a StPO) ? die Frage der Maßregelanordnung insgesamt neu zu prüfen und dabei auch zu beachten haben, dass § 64 StGB gegenüber einer Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG Vorrang hat (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2020 ? 3 StR 195/20 Rn. 5; Beschluss vom 28. Juli 2020 ? 2 StR 210/20, StV 2021, 362, 363; Beschluss vom 15. Juni 2010 ? 4 StR 229/10, NStZ-RR 2010, 319, 320).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 02.02.2022 - 1 KLs 22 Js 1927/21

    Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges - "Polizei-Trick-Betrug"

    Von einem Hang ist auszugehen, wenn eine auf eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung besteht, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad physischer Abhängigkeit erreicht haben muss, vgl. BGH, Beschluss vom 14.12.2015, Az.: 1 StR 420/15 "Im Übermaß' bedeutet, dass der Betroffene berauschende Mittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt wird, vgl. BGH, a. a. O Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint, vgl. BGH, Beschluss vom 21.08.2014, Az.: 4 StR 311/12; BGH, Beschluss vom 31.03.2020, Az. 1 StR 639/19.

    Auch die Tatsache, dass ein Täter kurzfristig in der Lage war, seinen Rauschmittelkonsum zu verringern oder sogar einzustellen, steht dem Vorliegen eines Hanges nicht entgegen, vgl. BGH, Beschluss vom 31.03.2020, Az. 1 StR 639/19.

  • LG Weiden/Oberpfalz, 05.04.2022 - JK1 KLs 213 Js 3179/21

    Psychische Beihilfe bei einem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern

    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint, vgl. BGH, Beschluss vom 21.08.2014, Az.: 4 StR 311/12; BGH, Beschluss vom 31.03.2020, Az. 1 StR 639/19.
  • BGH, 05.08.2021 - 2 StR 442/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang:

    Vielmehr legt schon der Umstand, dass der Angeklagte mit der Handelsmenge zugleich eine Eigenbedarfsmenge erworben oder zu erlangen versucht hat, einen solchen Zusammenhang nahe; dem steht nicht entgegen, dass er mit den gehandelten Betäubungsmitteln auch seinen Lebensunterhalt finanzierte (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 31. März 2020 - 1 StR 639/19 Rn. 10; Senat, Beschluss vom 15. Mai 2019 ? 2 StR 96/19; BGH, Beschluss vom 19. April 2018 - 3 StR 24/18; Beschluss vom 21. August 2012 ? 4 StR 311/12).
  • OLG Bamberg, 07.11.2022 - 1 Ws 629/22

    Rechtmäßigkeit der Organisationshaft - Anspruch auf zeitnahe Unterbringung im

    Da die verbal geäußerte fehlende Therapiebereitschaft eines Angeklagten für sich genommen kein Grund ist, von der Anordnung einer Unterbringung gemäß § 64 StGB abzusehen (st.Rspr. vgl. zuletzt nur BGH Beschluss vom 31.03.2020 - 1 StR 639/19, 01.06.2021 - 6 StR 212/21 und 23.11.2021 - 4 StR 289/21, jew. bei juris), ist sie - zumal vor dem Hintergrund, dass das anordnende Gericht sie in mündlicher Verhandlung geprüft und verneint hat - erst recht kein Grund, die Aufnahme in eine Therapieeinrichtung nicht zügig zu betreiben, denn es ist gerade die ureigene Aufgabe der Therapieeinrichtung, eine mangelnde Therapiebereitschaft zu wecken.
  • BGH, 08.08.2022 - 5 StR 75/22

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Die Annahme eines Hangs setzt nicht voraus, dass eine Abhängigkeit von Alkohol und Drogen festgestellt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2020 - 1 StR 639/19; vom 27. November 2018 - 3 StR 299/18, jeweils mwN).
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