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   BGH, 03.02.2016 - 1 StR 646/15   

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https://dejure.org/2016,3874
BGH, 03.02.2016 - 1 StR 646/15 (https://dejure.org/2016,3874)
BGH, Entscheidung vom 03.02.2016 - 1 StR 646/15 (https://dejure.org/2016,3874)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 2016 - 1 StR 646/15 (https://dejure.org/2016,3874)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 54 Abs. 1 StGB; § 55 Abs. 1 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen: Voraussetzungen, rein indizielle Bedeutung der Beeinträchtigung der Gesundheit, Arbeits-und Leistungsfähigkeit); nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 1 StGB
    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe: Zäsurwirkung zweier Vorverurteilungen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 55 StGB, §§ 53, 54 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 67 Abs. 2 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Ausspruchs über die Gesamtstrafen; Übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne eines Hanges; Neubeurteilung der Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt unter Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • rewis.io

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe: Zäsurwirkung zweier Vorverurteilungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Ausspruchs über die Gesamtstrafen; Übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne eines Hanges; Neubeurteilung der Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt unter Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung des Ausspruchs über die Gesamtstrafen; Übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne eines Hanges; Neubeurteilung der Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt unter Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - und die Frage des Hanges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 138
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 01.04.2008 - 4 StR 56/08

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges;

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 1 StR 646/15
    Insoweit kann dem Umstand, dass durch den Rauschmittelkonsum bereits die Gesundheit, Arbeits-und Leistungsfähigkeit des Betreffenden erheblich beeinträchtigt ist, zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hanges zukommen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198 und vom 14. Dezember 2005 - 1 StR 420/05, NStZ-RR 2006, 103).

    Wenngleich solche Beeinträchtigungen in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen dürften, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Bejahung eines Hanges aus (BGH, Beschlüsse vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198 und vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15).

  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 1 StR 646/15
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Urteile vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 Rn. 7, vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13).

    Dass nur die Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04 und Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 382/08, NStZ-RR 2009, 59).

  • BGH, 24.03.1988 - 1 StR 83/88

    Hinderung der Auflösung einer fehlerhaft gebildeten Gesamtstrafe durch die

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 1 StR 646/15
    Eine zweite Zäsur - wie vom Landgericht angenommen - und die Möglichkeit zur Zusammenfassung zu einer weiteren Gesamtstrafe kommt aber nur für Einzelstrafen wegen Taten in Betracht, die nach der ersten und vor der zweiten Verurteilung begangen wurden (BGH, Beschluss vom 24. März 1988 - 1 StR 83/88, BGHSt 35, 243, 245).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 415/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, alkoholische

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 1 StR 646/15
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Urteile vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 Rn. 7, vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13).
  • BGH, 18.08.2015 - 1 StR 305/15

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (keine Einbeziehung von Taten, die zum

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 1 StR 646/15
    Der Senat weist zudem darauf hin, dass die neu zu bildenden Gesamtstrafen wegen des Verschlechterungsverbots des § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO nur so hoch bemessen werden dürfen, dass sie zusammen die Summe der im angefochtenen Urteil verhängten drei Gesamtfreiheitsstrafen nicht übersteigen (BGH, Beschluss vom 18. August 2015 - 1 StR 305/15, NStZ-RR 2015, 305).
  • BGH, 14.12.2005 - 1 StR 420/05

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Erörterungspflicht;

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 1 StR 646/15
    Insoweit kann dem Umstand, dass durch den Rauschmittelkonsum bereits die Gesundheit, Arbeits-und Leistungsfähigkeit des Betreffenden erheblich beeinträchtigt ist, zwar indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Hanges zukommen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198 und vom 14. Dezember 2005 - 1 StR 420/05, NStZ-RR 2006, 103).
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 1 StR 646/15
    Sie hat die Nichtanwendung des § 64 StGB durch das Tatgericht auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 1992 - 2 StR 374/92, BGHSt 38, 362).
  • BGH, 10.05.1994 - 1 StR 142/94

    Gesamtstrafenbildung - Versuch - Haupttat - Verurteilung des Gehilfen

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 1 StR 646/15
    Zweck des § 55 StGB ist es gerade, den Täter so zu stellen, als ob das Gericht bei der früheren Verurteilung von allen gesamtstrafenfähigen Taten gewusst und diese nach §§ 53, 54 StGB abgeurteilt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 1994 - 1 StR 142/94, NStZ 1994, 482; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 55 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 15.05.2014 - 3 StR 386/13

    Beweiswürdigung (eigene Sachkunde des Gerichts bei der

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 1 StR 646/15
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Urteile vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15 Rn. 7, vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13).
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs

    Auszug aus BGH, 03.02.2016 - 1 StR 646/15
    Wenngleich solche Beeinträchtigungen in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen dürften, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Bejahung eines Hanges aus (BGH, Beschlüsse vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198 und vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15).
  • BGH, 21.10.2008 - 3 StR 382/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Prüfung bei Vorliegen

  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs;

    Die Beeinträchtigung der Gesundheit oder der Arbeits- und Leistungsfähigkeit durch den Rauschmittelkonsum indiziert zwar einen Hang im Sinne des § 64 Satz 1 StGB, ihr Fehlen schließt diesen indes nicht aus (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014-3StR 386/13, juris Rn.10; Beschluss vom 3. Februar 2016 -1 StR 646/15, juris Rn.11).
  • BGH, 19.04.2016 - 3 StR 48/16

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs;

    Die Beeinträchtigung der Gesundheit oder der Arbeits- und Leistungsfähigkeit durch den Rauschmittelkonsum indiziert zwar einen Hang im Sinne des § 64 Satz 1 StGB, ihr Fehlen schließt diesen indes nicht aus (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, juris Rn.10; Beschluss vom 3. Februar 2016 - 1 StR 646/15, juris Rn.11).
  • BGH, 06.02.2018 - 3 StR 629/17

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Erwerb zum

    Die Beeinträchtigung der Gesundheit oder der Arbeits- und Leistungsfähigkeit durch den Rauschmittelkonsum indiziert zwar einen Hang im Sinne des § 64 Satz 1 StGB, ihr Fehlen schließt diesen indes nicht aus (BGH, Urteil vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13, juris Rn. 10; Beschlüsse vom 3. Februar 2016 - 1 StR 646/15, juris Rn. 11; vom 19. April 2016 - 3 StR 566/15, juris Rn. 7).
  • BGH, 26.10.2016 - 1 StR 480/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen des Hangs)

    a) Dem Umstand, dass durch den Rauschgiftgebrauch bereits die Arbeits- und Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt sind, kommt für das Vorliegen eines Hanges zwar eine wichtige indizielle Wirkung zu, das hier festgestellte Fehlen dieser Beeinträchtigungen schließt indes die Bejahung eines Hanges nicht aus (BGH, Beschlüsse vom 19. April 2016 - 3 StR 566/15 und vom 3. Februar 2016 - 1 StR 646/15, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 20).
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