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   BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86   

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https://dejure.org/1987,708
BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86 (https://dejure.org/1987,708)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1987 - 1 StR 647/86 (https://dejure.org/1987,708)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1987 - 1 StR 647/86 (https://dejure.org/1987,708)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2881
  • MDR 1987, 510
  • NStZ 1987, 232
  • NStZ 1987, 233
  • StV 1987, 203
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.1986 - 2 StR 613/85

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86
    Für mittäterschaftliche Einfuhr hat die Rechtsprechung zwar schon "die psychische Beeinflussung eines der Tatgenossen" genügen lassen (BGH StV 1986, 384), doch unterschied sich jener Fall von dem vorliegend zu beurteilenden jedenfalls dadurch, daß die Angeklagten das Betäubungsmittel schon in den Niederlanden erwarben und beim Erwerbsakt den - vom Verkäufer durchzuführenden - Transport nach Deutschland vereinbarten.
  • BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84

    Anforderungen an Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86
    Im übrigen gelten für die Beurteilung, ob Mittäterschaft vorliegt, die allgemeinen Kriterien; wesentliche Anhaltspunkte sind "der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder doch wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen" (BGH NStZ 1984, 413 m.w.Nachw.; BGH, Urt. vom 7. August 1985 - 2 StR 787/84; BGH NJW 1985, 1035).
  • BGH, 07.08.1985 - 2 StR 787/84

    Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in

    Auszug aus BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86
    Im übrigen gelten für die Beurteilung, ob Mittäterschaft vorliegt, die allgemeinen Kriterien; wesentliche Anhaltspunkte sind "der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder doch wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen" (BGH NStZ 1984, 413 m.w.Nachw.; BGH, Urt. vom 7. August 1985 - 2 StR 787/84; BGH NJW 1985, 1035).
  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86
    Im übrigen gelten für die Beurteilung, ob Mittäterschaft vorliegt, die allgemeinen Kriterien; wesentliche Anhaltspunkte sind "der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder doch wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen" (BGH NStZ 1984, 413 m.w.Nachw.; BGH, Urt. vom 7. August 1985 - 2 StR 787/84; BGH NJW 1985, 1035).
  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem

    Vielmehr ist Mittäter, wer nicht nur fremdes Tun fördern will, sondern - wie der Angeklagte - mit Tatherrschaftswillen einen Tatbeitrag leistet (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 3, 4, 6, 8, 9).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Nach den genannten Grundsätzen wird auf der anderen Seite der Hintermann, der in seinem Interesse die unerlaubte Einfuhr der mit seinem Geld erworbenen oder zu bezahlenden Betäubungsmittel veranlaßt, je nach Sachlage Mittäter (vgl. BGHSt 36, 249; BGH NStZ 1990, 130), jedenfalls Anstifter und nicht lediglich Gehilfe sein (vgl. BGH NStZ 1992, 339; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 3).
  • BGH, 31.03.2015 - 3 StR 630/14

    Keine Strafbarkeit wegen Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln durch

    Eine Umstellung des Schuldspruchs verbietet sich zudem auch deshalb, weil in Fällen wie dem vorliegenden eine Strafbarkeit wegen Anstiftung zur Einfuhr der Betäubungsmittel in Betracht kommt; die Voraussetzungen der Anstiftung sind dabei selbständig zu prüfen (BGH, Beschluss vom 22. Januar 1987 - 1 StR 647/86, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3).
  • BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr in einem Flugzeug

    Dazu gehören neben eigenem Erfolgsinteresse und Tatbeteiligung auch Tatherrschaft und der Wille dazu (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 16, 17 m. w. N.); Durchführung und Ausführung der Tat müssen maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGH MDR 1987, 510 m. Nachw.).
  • BGH, 25.09.2012 - 4 StR 137/12

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen

    Beschränkt sich der Käufer darauf, Betäubungsmittel im Ausland zu bestellen und bleibt es völlig dem Verkäufer und den von ihm beauftragten Kurieren überlassen, wie die bestellten Betäubungsmittel nach Deutschland gelangen, scheidet die Annahme einer Mittäterschaft regelmäßig aus (BGH, Beschluss vom 22. Januar 1987 - 1 StR 647/86, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3).
  • BGH, 31.03.1992 - 4 StR 112/92

    Rauschgiftgeschäft - Drogen - Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr von

    Doch ist, wer die Einfuhr lediglich veranlaßt, deshalb allein noch nicht Täter derselben (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3).

    Wer sich wie der Angeklagte an einem Rauschgiftgeschäft lediglich in der Weise beteiligt, daß er für den Erwerb im Ausland Geld zur Verfügung stellt und nur darauf wartet, daß ein anderer ihm eingeschmuggeltes Rauschgift bringt, sonst aber überhaupt keinen Einfluß auf den Einfuhrvorgang hat, ist grundsätzlich nicht Mittäter bei der Einfuhr (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3; BGH StV 1988, 205 und 530; BGH, Beschluß vom 3. August 1990 - 2 StR 281/90).

  • BGH, 12.11.1987 - 4 StR 550/87

    Mittäterschaft bei lediglich förderndem Tatbeitrag oder reiner

    Ausgang und Durchführung der Tat hing deshalb nicht maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten ab, der damit zutreffend als Gehilfe und nicht als Mittäter (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 3) bestraft worden ist.
  • BayObLG, 17.05.2004 - 4St RR 51/04

    Strafprozessrecht: Fehlerhafte Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage;

    Doch ist, wer die Einfuhr lediglich veranlasst, deshalb allein noch nicht Täter derselben (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3).

    Wer sich wie der Angeklagte an einem Rauschgiftgeschäft lediglich in der Weise beteiligt, dass er für den Erwerb im Ausland Geld zur Verfügung stellt und nur darauf wartet, dass ein anderer ihm eingeschmuggeltes Rauschgift bringt, sonst aber überhaupt keinen Einfluss auf den Einfuhrvorgang hat, ist grundsätzlich nicht Mittäter bei der Einfuhr (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3; BGH StV 1988, 205 ).

  • BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90

    Betäubungsmittel - Bewertung eines Tatbeitrags - Unerlaubte Einfuhr - Mithilfe -

    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betreffenden abhängen (BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 2 und 3, BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 8, 10 jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 14.03.2001 - 3 StR 474/00

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Die Feststellungen sind zu den einzelnen Fällen unterschiedlich ausführlich, sie lassen eine eindeutige rechtliche Zuordnung als täterschaftliche Einfuhr (vgl. dazu BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 17: vgl. auch Einfuhr 26) oder Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. dazu BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 3) nicht zu.
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 614/87

    Mittäterschaft an der Einfuhr von Haschisch wegen Beteiligung an der Finanzierung

  • BGH, 04.01.1989 - 3 StR 398/88

    Unzulässigkeit der Richterablehnung mangels geeigneter Begründung; Keine Beschwer

  • BGH, 28.07.1993 - 2 StR 359/93

    Tatbeitrag - Beihilfe - Tatherrschaft - Drogen - Steuerung - Einwirkung -

  • BGH, 10.06.1987 - 3 StR 119/87

    Begriff der Einfuhr; Einfuhr in Mittäterschaft

  • BGH, 15.01.1999 - 2 StR 602/98

    Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 441/89

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

  • BGH, 06.09.1988 - 5 StR 397/88

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Einfuhr von Betäubungsmitteln bei

  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 274/92

    Tätereigenschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erfordernis

  • BGH, 25.08.1987 - 1 StR 268/87

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

  • BayObLG, 31.05.2000 - 4St RR 68/00

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Grenzen der freien

  • BGH, 03.08.1990 - 2 StR 281/90

    Betäubungsmittel - Eigenhändiges Einführen - Mittäterschaft - Einfluß des

  • LG Ravensburg, 14.01.2008 - 2 KLs 260 Js 8492/07

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln durch telefonische

  • BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 16/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Unerlaubte Einfuhr in Mittäterschaft

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