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   BGH, 13.04.2010 - 1 StR 648/09   

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https://dejure.org/2010,5682
BGH, 13.04.2010 - 1 StR 648/09 (https://dejure.org/2010,5682)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2010 - 1 StR 648/09 (https://dejure.org/2010,5682)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2010 - 1 StR 648/09 (https://dejure.org/2010,5682)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 27 StGB, § 263 StGB, § 267 StGB
    Strafverfahren wegen Betruges: Revisionsgerichtliche Nachprüfung eines Freispruchs

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung eines Tatrichters i.R.d. Beurteilung einer Beteiligung eines Rechtsanwalts an einem betrügerischen Erwerb und Verkauf von Waren durch ein später veräußertes Unternehmen

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betruges: Revisionsgerichtliche Nachprüfung eines Freispruchs

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betruges: Revisionsgerichtliche Nachprüfung eines Freispruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweiswürdigung eines Tatrichters i.R.d. Beurteilung einer Beteiligung eines Rechtsanwalts an einem betrügerischen Erwerb und Verkauf von Waren durch ein später veräußertes Unternehmen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter

    Auszug aus BGH, 13.04.2010 - 1 StR 648/09
    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist die Beweiswürdigung grundsätzlich Sache des Tatrichters (BGH NStZ 1984, 180; NJW 2007, 92, 94).

    Spricht das Tatgericht einen Angeklagten frei, weil es Zweifel an seiner Täterschaft selbst nicht zu überwinden vermag, so ist dies durch das Revisionsgericht regelmäßig hinzunehmen (BGH NStZ 1984, 180; NJW 2007, 92, 94; BeckOK-StPO/Wiedner § 337 Rdn. 87 f.).

  • BGH, 16.10.2006 - 1 StR 180/06

    BGH hebt Freispruch im Verfahren gegen Harry Wörz auf

    Auszug aus BGH, 13.04.2010 - 1 StR 648/09
    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist die Beweiswürdigung grundsätzlich Sache des Tatrichters (BGH NStZ 1984, 180; NJW 2007, 92, 94).

    Spricht das Tatgericht einen Angeklagten frei, weil es Zweifel an seiner Täterschaft selbst nicht zu überwinden vermag, so ist dies durch das Revisionsgericht regelmäßig hinzunehmen (BGH NStZ 1984, 180; NJW 2007, 92, 94; BeckOK-StPO/Wiedner § 337 Rdn. 87 f.).

  • BGH, 06.03.2002 - 5 StR 351/01

    Darstellungspflicht bei Freispruch; Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Aufnahme

    Auszug aus BGH, 13.04.2010 - 1 StR 648/09
    Die revisionsgerichtliche Prüfung hat sich darauf zu beschränken, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind oder bei verschiedenen be- und entlastenden Indizien der Tatrichter diese zwar jeweils im Einzelnen gewürdigt, jedoch keine ausreichende Gesamtwürdigung vorgenommen hat; denn möglicherweise können mehrere Indiztatsachen in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln, selbst wenn diese jeweils für sich allein zum Nachweis der Täterschaft eines Angeklagten nicht ausreichen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1983, 133 f.; NStZ-RR 2002, 371, 372).
  • BGH, 25.11.1982 - 4 StR 564/82

    Gesamtwürdigung mehrer Beweiszeichen - Würdigung entlastender Angaben des

    Auszug aus BGH, 13.04.2010 - 1 StR 648/09
    Die revisionsgerichtliche Prüfung hat sich darauf zu beschränken, ob dem Tatrichter bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind oder bei verschiedenen be- und entlastenden Indizien der Tatrichter diese zwar jeweils im Einzelnen gewürdigt, jedoch keine ausreichende Gesamtwürdigung vorgenommen hat; denn möglicherweise können mehrere Indiztatsachen in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln, selbst wenn diese jeweils für sich allein zum Nachweis der Täterschaft eines Angeklagten nicht ausreichen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1983, 133 f.; NStZ-RR 2002, 371, 372).
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