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BGH, 28.12.1995 - 1 StR 648/95 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erpresserischer Menschenraub - Räuberische Erpressung - Konkurrenz - Qualifizierte Drohung - Schußwaffe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 277
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 02.10.1996 - 3 StR 378/96
Beihilfe zu einer unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Sein Wohl muß der Genötigte gerade dadurch gefährdet sehen, daß er sich in der Gewalt des Täters befindet, nach der Vorstellung des Täters muß die Zwangslage zu der genötigten Handlung führen (vgl. BGH NStZ 1996, 277 zu § 239 a StGB; BGH NJW 1966, 2171, 2172). - BGH, 12.05.1999 - 1 StR 201/99
Erpresserischer Menschenraub; Zweipersonenverhältnis; Sichbemächtigen
Es fehlt in einem solchen Fall an der nach § 239 a Abs. 1 StGB erforderlichen (unvollkommenen) Zweiaktigkeit, nämlich einer durch das Sichbemächtigen geschaffenen stabilen Situation und ihrer sich erst anschließenden Ausnutzung zu einer Nötigungshandlung (Entscheidung des Großen Strafsenats BGHSt 40, 350, 355, 359; Senatsbeschlüsse vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95 - und 28. Dezember 1995 - 1 StR 648/95). - BGH, 31.07.1996 - 3 StR 273/96
Unzureichende Erörterung eines möglichen Rückgabewillens bei der Prüfung einer …
Schließlich bestehen gegen die Annahme der Voraussetzungen des erpresserischen Menschenraubes und der Geiselnahme durchgreifende rechtliche Bedenken, denn die Leistung, die durch die Ankündigung erzwungen werden sollte, dem Zeugen die Beine zu brechen und ihn anschließend 'im Walde zu verbuddeln' - das Dulden der Übernahme seiner Werbekolonne durch den Angeklagten S. (UA S. 37) -, sollte erst nach Beendigung der Zwangslage erbracht werden (vgl. BGH NStZ 1996, 277 und Beschluß vom 14. Mai 1996 - 4 StR 174/96 - m.w.N.).