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BGH, 08.02.2011 - 1 StR 651/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 AO; § 41a EStG; § 267 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 StPO; § 28 Abs. 1 StGB; § 27 Abs. 2 StGB; § 52 StGB
Verurteilung des Arbeitgebers wegen Hinterziehung von Lohnsteuer bei Schwarzlohnabrede (erforderliche Feststellungen; Höhe der hinterzogenen Einkommensteuer; Differenzierung zwischen der Steuerhinterziehung auf Zeit und auf Dauer in der Strafzumessung); Konkurrenzen ... - lexetius.com
AO § 370 Abs. 1; EStG § 41a; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 370 Abs 1 AO, § 41a EStG, § 267 Abs 1 S 1 StPO, § 267 Abs 3 S 1 StPO
Steuerhinterziehung: Urteilsfeststellungen bei Hinterziehung von Lohnsteuern durch Nichtabführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen einer Schwarzlohnabrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - IWW
- Wolters Kluwer
Keine Feststellungen zu individuellen Besteuerungsmerkmalen einzelner Arbeitnehmer i.R.e. Verurteilung eines Arbeitgebers wegen Hinterziehung von Lohnsteuer aufgrund einer das gesamte Gehalt umfassenden Schwarzlohnabrede; Keine Relevanz der Höhe der durch Arbeitnehmer ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur strafrechtlichen Verurteilung des Arbeitgebers wegen Schwarzlohn
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Schwarzlohnabrede - Verurteilung des Arbeitgebers
- rewis.io
Steuerhinterziehung: Urteilsfeststellungen bei Hinterziehung von Lohnsteuern durch Nichtabführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen einer Schwarzlohnabrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- ra.de
- rewis.io
Steuerhinterziehung: Urteilsfeststellungen bei Hinterziehung von Lohnsteuern durch Nichtabführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen einer Schwarzlohnabrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellungen zu individuellen Besteuerungsmerkmalen einzelner Arbeitnehmer i.R.e. Verurteilung eines Arbeitgebers wegen Hinterziehung von Lohnsteuer aufgrund einer das gesamte Gehalt umfassenden Schwarzlohnabrede; Relevanz der Höhe der durch Arbeitnehmer verkürzten ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Schwarzlohnabrede: Zu den Feststellungen des Gerichts bei Hinterziehung durch den Arbeitgeber
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schwarzlohnabreden und die Strafbarkeit des Arbeitgebers
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Zur Schwarzlohnabrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Anforderungen an die Feststellungen in strafgerichtlichen Urteilen reduziert
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
AO § 370 Abs. 1; EStG § 41a; StPO § 267
Zur strafrechtlichen Verurteilung des Arbeitgebers wegen Schwarzlohn
Verfahrensgang
- LG Münster, 12.04.2010 - 7 KLs 10/10
- BGH, 08.02.2011 - 1 StR 651/10
Papierfundstellen
- BGHSt 56, 153
- NJW 2011, 2526
- ZIP 2011, 972
- NStZ 2011, 641
- StV 2011, 485
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18
Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Begriff des …
Zwar ist nach der Rechtsprechung des Senats beim Vorliegen vollumfänglich illegaler Beschäftigungsverhältnisse der Umfang hinterzogener Lohnsteuer grundsätzlich anhand des Eingangssteuersatzes der Lohnsteuerklasse VI (vgl. § 39c EStG) zu bestimmen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2014 - 1 StR 379/13 Rn. 31; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12 und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 16 ff.).In diesen Fällen ist eine unterschiedliche Behandlung im Vergleich zu den Konstellationen der Teilschwarzlohnzahlungen (…BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 Rn. 24; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12; vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11 Rn.14 und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 19) oder der Lohnsteuerhinterziehung auf Zeit (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 15) nicht gerechtfertigt, so dass der Umfang hinterzogener Sozialversicherungsbeiträge anhand der tatsächlich gegebenen Lohnsteuerklasse der Pflegekräfte hätte ermittelt werden müssen.
- BGH, 23.10.2018 - 1 StR 454/17
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerrechtliche Erklärungspflicht als …
Objektive Umstände, wie die Vermögensbetreuungspflicht in § 266 StGB (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 4 StR 476/14, wistra 2015, 146 mwN; vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 206/11, NStZ 2012, 316, 317 und vom 26. November 2008 - 5 StR 440/08, NStZ-RR 2009, 102), die Arbeitgebereigenschaft bei § 266a StGB (BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 310/16, NStZ 2018, 221, 222; vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11, wistra 2011, 344, 346 und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153, 155) sowie die für die täterschaftliche Begehung des § 283 StGB erforderliche Pflichtenstellung als Schuldner (BGH, Beschlüsse vom 21. März 2018 - 1 StR 423/17, wistra 2018, 437, 438 und vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, BGHSt 58, 115, 118), können täterbezogen sein, wenn sie eine besondere Pflichtenstellung höchstpersönlicher Art umschreiben.Für die von § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO in Bezug genommene Pflichtenlage legt der Senat diese allerdings - entgegen seiner bisherigen und von dem Landgericht aus dessen Sicht zutreffend angewendeten Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 5 StR 491/94, BGHSt 41, 1; bestätigt durch Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153, 155; vgl. BGH, Urteil vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12, BGHSt 58, 218, 231; Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 310/16, NStZ 2018, 221, 223) - dahingehend aus, dass für das auf eine außerstrafrechtliche Pflicht rekurrierende Straftatmerkmal der "Pflichtwidrigkeit' maßgeblich ist, dass es im Einzelfall eine besondere Pflichtenstellung des Täters beschreibt und damit ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB darstellt.
- BGH, 16.01.2019 - 5 StR 249/18
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (doppelte Strafrahmenmilderung; …
Von einer solchen doppelten Strafrahmenmilderung kann in Fällen der vorliegenden Art nur dann abgesehen werden, wenn das Landgericht die Täterschaft des Angeklagten allein wegen Fehlens eines besonderen persönlichen Merkmals verneint hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 1975 - 2 StR 567/74, BGHSt 26, 53, 54 f.; vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153, 155; vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, BGHSt 58, 115, 118, und vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 310/16, NStZ 2018, 221, 223).
- BGH, 11.05.2017 - 1 StR 35/17
Letztes Wort des Angeklagten (Wiedereintritt in die Hauptverhandlung für eine …
Eine weitere Milderung nach §§ 28 Abs. 1, 49 Abs. 1 StGB neben der nach §§ 27 Abs. 2 Satz 2, 49 Abs. 1 StGB ist in dieser Konstellation nur dann nicht geboten, wenn die Verurteilung wegen Beihilfe allein deshalb erfolgt, weil das strafbarkeitsbegründende persönliche Merkmal bei dem Tatbeteiligten nicht vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153; vom 14. Juni 2011 - 1 StR 90/11, NStZ 2011, 645 und vom 22. Januar 2013 - 1 StR 234/12, NJW 2013, 949, 950). - BGH, 15.01.2014 - 1 StR 379/13
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit (Voraussetzungen; …
Dies gilt sowohl hinsichtlich des tatbestandlichen Hinterziehungsumfangs als auch hinsichtlich des der Strafzumessung zu Grunde zu legenden Schadens (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153). - BGH, 14.06.2011 - 1 StR 90/11
Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Lohnsteuer, von Umsatzsteuer und von …
Die Strafe hinsichtlich der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt wäre auch gemäß § 28 Abs. 1 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB zu mildern gewesen, da beim Angeklagten F. das besondere persönliche Merkmal der Arbeitgebereigenschaft fehlt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, ZIP 2011, 972 mwN). - BGH, 08.08.2012 - 1 StR 296/12
Wirksame Anklageschrift und wirksamer Eröffnungsbeschluss (Berechnungsdarstellung …
Zwar bestimmt sich bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen der der Strafzumessung zugrunde zu legende Nominalbetrag verkürzter Lohnsteuer auf der Grundlage des gezahlten Schwarzlohns nur dann nach den Steuersätzen der Lohnsteuerklasse VI, wenn in Fällen vollumfänglicher Schwarzlohnzahlungen dem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers nicht vorlag (§ 39c EStG in der im Tatzeitraum geltenden Fassung) bzw. ihm die dem Arbeitnehmer zugeteilte Identifikationsnummer nicht bekannt war (§ 39c EStG), im Übrigen (Teilschwarzlohnzahlungen) nach der jeweiligen - unschwer feststellbaren - Steuerklasse des betroffenen Arbeitnehmers (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 mwN; zu geringfügig entlohnten Beschäftigten vgl. BGH, Urteil vom 11. August 2010 - 1 StR 199/10, NStZ-RR 2010, 376). - BGH, 25.10.2017 - 1 StR 310/16
Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Darstellung der geschuldeten …
Hiervon kann nur dann abgesehen werden, wenn das Landgericht die Täterschaft des Angeklagten allein schon wegen Fehlens eines besonderen persönlichen Merkmals verneint hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 1975 - 2 StR 567/74, BGHSt 26, 53, 54; vom 22. April 1988 - 2 StR 111/88, wistra 1988, 303; vom 1. März 2005 - 2 StR 507/04, NStZ-RR 2006, 109 und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153, 155).Allerdings ist bei dem Angeklagten K. ohnehin nach § 52 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 StGB der Strafzumessung der allein nach § 27 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB gemilderte Strafrahmen des § 370 Abs. 1 AO zu Grunde zu legen; denn die in § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO angesprochene Pflicht, die vorliegend für den Haupttäter als Arbeitgeber aus § 41a EStG folgte, ist kein besonderes persönliches Merkmal i.S.d. § 28 Abs. 1 StGB (BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 5 StR 491/94, BGHSt 41, 1; Beschluss vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153, 155).
- BGH, 22.09.2021 - 1 StR 86/21
Lohn- und Umsatzsteuerhinterziehung sowie Vorenthalten und Veruntreuen von …
Nur bei vollumfänglich illegalen Beschäftigungsverhältnissen ist der Umfang hinterzogener Lohnsteuer grundsätzlich anhand des Eingangssteuersatzes der Lohnsteuerklasse VI (vgl. § 39c EStG) zu bestimmen; wenn die tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer bekannt waren oder - wie hier - ohne Weiteres hätten festgestellt werden können, muss der Umfang hinterzogener Sozialversicherungsbeiträge anhand der tatsächlich gegebenen Lohnsteuerklasse der Arbeitnehmer ermittelt werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2019 - 1 StR 346/18, BGHSt 64, 195 Rn. 36 f.;… vom 6. Juli 2018 - 1 StR 234/18 Rn. 16;… vom 7. Dezember 2016 - 1 StR 185/16 Rn. 24; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12 und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 19). - LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18
Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen
bbb) Vorgehen soweit eine Zurechnung zu nicht identifizierbaren Personen möglich war Soweit eine personenbezogene Zurechnung der Stunden möglich war, die jeweilige Person aber nicht identifizierbar war, hat die Kammer den Lohnsteuersatz anhand des Steuersatzes der Lohnsteuerklasse VI (vgl. § 39c EStG) bestimmt (…vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 15. Januar 2014 - 1 StR 379/13 Rn. 31; vom 8. August 2012 - 1 StR 296/12 und vom 8. Februar 2011 - 1 StR 651/10, BGHSt 56, 153 Rn. 16 ff.). - FG Berlin-Brandenburg, 11.10.2018 - 4 K 4263/17
Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers für Lohnsteuer für ausländische Arbeitnehmer …
- BGH, 08.02.2011 - 1 StR 652/10
Verwerfung einer Revision mangels Rechtsfehlern zu Lasten des Angeklagten