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   BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07   

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BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07 (https://dejure.org/2008,3940)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2008 - 1 StR 654/07 (https://dejure.org/2008,3940)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - 1 StR 654/07 (https://dejure.org/2008,3940)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 261 StPO
    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des Totschlags (Verkennung von in dubio pro reo; Umgang mit Einlassungen des Angeklagten; lückenhafte Beweiswürdigung; erschöpfende Gesamtwürdigung bei erheblichen Belastungsindizien)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer rechtsfehlerhaften Beweiswürdigung bei Ausgehen von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz (z.B. hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes), nicht aber bei Erscheinen der getroffene Feststellung als "lebensfremd" durch den Tatrichter; ...

  • Judicialis

    StPO § 354 Abs. 2 Satz 1, 2. Alt.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261 § 337 Abs. 1
    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung nach einem Freispruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.05.2007 - 1 StR 582/06

    Freispruch des "Bäckers von Siegelsbach" aufgehoben

    Auszug aus BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07
    Demgegenüber ist eine Beweiswürdigung etwa dann rechtsfehlerhaft, wenn sie schon von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht (z.B. hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes), wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Urt. vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06; NJW 2005, 1727; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33, jew. m.w.N.).

    Bei einer solchen Sachlage muss es in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung alle wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (vgl. Senat, Urt. vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06; BGH NStZ-RR 2002, 338 m.w.N.).

    Auf einzelne Elemente der Beweiswürdigung ist er grundsätzlich nicht anzuwenden (Senat, Urt. vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06).

  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07
    Der Tatrichter ist also nicht gehindert, an sich mögliche, wenn auch nicht zwingende Folgerungen aus bestimmten Tatsachen zu ziehen, wenn diese tragfähig sind (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ-RR 2004, 238).

    Der Begriff der Überzeugung schließt die Möglichkeit eines anderen, auch gegenteiligen Sachverhalts nicht aus; vielmehr gehört es gerade zum Wesen der Überzeugung, dass sie sehr häufig objektiv möglichen Zweifel ausgesetzt bleibt (BGH NStZ-RR 2004, 238, 240).

  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Auszug aus BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07
    Der Tatrichter hat nach ständiger Rechtsprechung vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses zu entscheiden, ob derartige Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NStZ 2002, 48; NJW 2007, 2274).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. nur BVerfG, Beschl. vom 8. November 2006 - 2 BvR 1378/06; BGH NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2004, 35, 36; NJW 2007, 2274).

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 1378/06
    Auszug aus BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07
    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. nur BVerfG, Beschl. vom 8. November 2006 - 2 BvR 1378/06; BGH NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2004, 35, 36; NJW 2007, 2274).
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07
    Der Tatrichter hat nach ständiger Rechtsprechung vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses zu entscheiden, ob derartige Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NStZ 2002, 48; NJW 2007, 2274).
  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98

    Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche

    Auszug aus BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07
    Demgegenüber ist eine Beweiswürdigung etwa dann rechtsfehlerhaft, wenn sie schon von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht (z.B. hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes), wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Urt. vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06; NJW 2005, 1727; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33, jew. m.w.N.).
  • BGH, 29.08.2007 - 2 StR 284/07

    Freispruch vom Vorwurf des Mordes und der versuchten Strafvereitelung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07
    Deshalb bedarf es einer Gesamtabwägung unter Gewichtung der einzelnen Indizien (st. Rspr., vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGH, Urt. vom 29. August 2007 - 2 StR 284/07 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07
    Der Tatrichter hat nach ständiger Rechtsprechung vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses zu entscheiden, ob derartige Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NStZ 2002, 48; NJW 2007, 2274).
  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 478/04

    Beweiswürdigung (kein Beweis des ersten Anscheins im Strafrecht; lebensfremde

    Auszug aus BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07
    Demgegenüber ist eine Beweiswürdigung etwa dann rechtsfehlerhaft, wenn sie schon von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht (z.B. hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung des Zweifelssatzes), wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Urt. vom 22. Mai 2007 - 1 StR 582/06; NJW 2005, 1727; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33, jew. m.w.N.).
  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 136/01

    Beweiswürdigung; Wahlgegenüberstellung; Anwendungsbereich des Zweifelsgrundsatzes

    Auszug aus BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07
    Keinesfalls gilt er für entlastende Indiztatsachen (st. Rspr., vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 24 m.w.N.).
  • BGH, 22.08.2002 - 5 StR 240/02

    Beweiswürdigung (Prüfungsmaßstab; Freispruch; Gesamtwürdigung; erheblicher

  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95

    Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten

  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

  • BGH, 17.09.1986 - 2 StR 353/86

    Strafbarkeit wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

  • BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03

    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Anforderungen an die

  • BGH, 14.10.2008 - 1 StR 260/08

    Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der EnBW AG vom Vorwurf der

    Im Strafprozess gibt es keinen Beweis des ersten Anscheins, der nicht auf der Gewissheit des Tatrichters, sondern auf der Wahrscheinlichkeit eines Geschehensablaufs beruht (vgl. Senatsurt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 - Rdn. 18 m.w.N.).
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Der Tatrichter hat nach ständiger Rechtsprechung vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses zu entscheiden, ob derartige Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07; Urt. vom 14. Januar 2009 - 1 StR 158/08 - Rdn. 59 (vorgesehen zum Abdruck in BGHSt 53, 145 ff.)).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. nur BVerfG, Beschl. vom 8. November 2006 - 2 BvR 138 - 63 - 1378/06; BGH NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2004, 35, 36; NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).

  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt

    Der Tatrichter hat nach ständiger Rechtsprechung vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses zu entscheiden, ob derartige Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. nur BVerfG, Beschl. vom 8. November 2006 - 2 BvR 1378/06; BGH NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2004, 35, 36; NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).

  • BGH, 13.07.2017 - 1 StR 536/16

    Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von Umsatzsteuervoranmeldungen

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 12. Juli 2016 - 1 StR 595/15, NStZ 2017, 167; vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, wistra 2016, 78; vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 und vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, wistra 2008, 398; jeweils mwN).
  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 554/08

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt

    Der Tatrichter hat nach ständiger Rechtsprechung vielmehr auf der Grundlage des gesamten Beweisergebnisses zu entscheiden, ob derartige Angaben geeignet sind, seine Überzeugungsbildung zu beeinflussen (vgl. BGHSt 34, 29, 34; BGH NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. nur BVerfG, Beschl. vom 8. November 2006 - 2 BvR 1378/06; BGH NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2004, 35, 36; NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).

  • BGH, 16.05.2017 - 1 StR 306/16

    Betrug (Vermögenschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Ermittlung des Werts von

    Die tatsächlichen Schlussfolgerungen des Tatgerichts müssen nicht zwingend sein; es genügt, dass sie möglich sind und das Tatgericht von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238; vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 und vom 12. Februar 2015 - 4 StR 420/14, NStZ-RR 2015, 148).
  • BGH, 12.07.2016 - 1 StR 595/15

    Geldwäsche (Begriff des Verwahrens und des Verwendens bei Buchgeld;

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, wistra 2016, 78; vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 und vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, wistra 2008, 398; jeweils mwN).
  • BGH, 01.06.2016 - 1 StR 597/15

    Notwehr (Gebotenheit: Notwehrprovokation, gestuftes Notwehrrecht, persönliches

    Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15, wistra 2016, 78, vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 und vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, wistra 2008, 398; jeweils mwN).
  • BGH, 28.07.2010 - 1 StR 643/09

    Steuerhinterziehung (Schätzung des Taterfolges: konkrete und pauschale Schätzung;

    Einer entsprechenden Einlassung (keine Schwarzeinkäufe) muss das Tatgericht bei einem derartigen Hintergrund ohne weitere Anhaltspunkte für Richtigkeit dieser Darstellung im Hinblick auf die Wahl einer geeigneten Schätzmethode nicht allein deshalb glauben, weil es die Behauptung nicht widerlegen kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, Rn. 18; Urteil vom 4. Dezember 2008 - 1 StR 327/08, Rn. 8; Urteil vom 21. Oktober 2008 - 1 StR 292/08, Rn. 24; Urteil vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07, Rn. 22; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 1 StR 217/08, Rn. 19; Urteil vom 8. Mai 2008 - 3 StR 102/08, Rn. 9).
  • KG, 10.04.2017 - 161 Ss 173/16

    Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Anforderungen an die

    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 361/15 - und vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 - jeweils juris).

    Insbesondere wenn jedoch das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl erhebliche Belastungsindizien vorliegen, muss es in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung alle wesentlichen für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen und in einer Gesamtwürdigung betrachten (vgl. BGH, Urteile vom 14. Januar 2016 - 4 StR 361/15 - und vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 - jeweils juris; Ott in Karlsruher Kommentar, StPO 7. Aufl., § 261 Rdn. 51, 82).

    Auch geht die Kammer grundsätzlich zutreffend davon aus, dass ein Wechsel der Einlassung im Laufe des Verfahrens ein Indiz für die Unrichtigkeit der Einlassung in der Hauptverhandlung sein und ihre Bedeutung für die Beweiswürdigung verringern oder unter Umständen ganz entfallen lassen kann (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 - juris Rdn. 26 m.w.N.).

    Zu beanstanden ist darüber hinaus, dass die Kammer - trotz des von ihr aufgezeigten Widerspruchs zwischen den verschiedenen Einlassungen des Angeklagten - diese in der Darstellung des Ergebnisses der Berufungshauptverhandlung jeweils einzeln betrachtet und auf dieser Grundlage unterschiedliche in Betracht kommende Handlungsabläufe (neben dem von dem Zeugen A... beschriebenen Tatgeschehen und dem von der Kammer als "die wahrscheinlichste Tatbegehung" bezeichneten Ablauf) benennt (zur Unzulässigkeit der einzelnen Abhandlung verschiedener Einlassungen vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 - juris Rdn. 26).

    d) Die Urteilsgründe weisen schließlich auch nicht aus, dass das Landgericht eine erschöpfende Gesamtwürdigung aller Indizien vorgenommen, also nicht nur die einzelnen Beweisergebnisse isoliert gewertet, sondern sie in eine umfassende Gesamtabwägung eingestellt hat (dazu vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07 - juris).

  • BGH, 30.07.2009 - 3 StR 273/09

    Beweiswürdigung (überspannte Anforderungen; lückenhafte); Doppelverfolgungsverbot

  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 50/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Anforderungen an ein

  • BGH, 28.06.2017 - 1 StR 677/16

    Eingeschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung; Revisionsgründe

  • BGH, 29.10.2009 - 4 StR 368/09

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch vom Vorwurf der Brandstiftung

  • BGH, 28.06.2017 - 1 StR 624/16

    Steuerhinterziehung (Vorsatz: erforderliche Gesamtbetrachtung); tatrichterliche

  • OLG Braunschweig, 25.02.2015 - 1 Ss 13/15

    Strafaussetzung zur Bewährung wegen Vorliegens besonderer Umstände i.S.d. § 56

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 360/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: erforderliche

  • BGH, 18.01.2011 - 1 StR 600/10

    Lückenhafte und widersprüchliche Beweiswürdigung beim Freispruch

  • BGH, 01.02.2011 - 1 StR 408/10

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruches (Revisibilität der

  • BGH, 04.04.2017 - 1 StR 432/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Revisibilität)

  • BGH, 08.08.2012 - 1 StR 88/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Umfang der

  • KG, 12.09.2018 - 161 Ss 141/18

    Entscheidung über außerhalb der Hauptverhandlung gestellte Beweisanträge

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