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   BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83   

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BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83 (https://dejure.org/1983,769)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1983 - 1 StR 66/83 (https://dejure.org/1983,769)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1983 - 1 StR 66/83 (https://dejure.org/1983,769)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Vorliegens des Merkmals der "nicht geringen Menge" bei Heroinzubereitungen - Berücksichtigung des Mindestgehalts an reinem Heroin für die Einordnung einer Menge als nicht gering

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 596
  • NStZ 1983, 322
  • StV 1983, 241
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.04.1981 - 2 StR 116/81

    Wissen des Täters über den Zusammenhang seiner Tätigkeit mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
    In neueren Entscheidungen hat er mehrfach ausgesprochen, daß der Tatrichter - nicht nur zur Feststellung einer "nicht geringen Menge", sondern allgemein zur Bestimmung des Schuldumfangs - entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Heroingemisches treffen oder aber von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen müsse (Strafverteidiger 1982, 225 f.; Beschl. vom 14. Oktober 1981 - 2 StR 583/81 - bei Holtz MDR 1982, 103; Urt. vom 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81; Beschl. vom 11. Juni 1982 - 2 StR 198/82; vgl. auch Urt. vom 15. April 1981 - 2 StR 116/84 - bei Holtz MDR 1981, 632).
  • BGH, 11.06.1982 - 2 StR 198/82

    Auswirkungen der Qualität von verkauftem Heroin auf die Grenzbestimmung einer

    Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
    In neueren Entscheidungen hat er mehrfach ausgesprochen, daß der Tatrichter - nicht nur zur Feststellung einer "nicht geringen Menge", sondern allgemein zur Bestimmung des Schuldumfangs - entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Heroingemisches treffen oder aber von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen müsse (Strafverteidiger 1982, 225 f.; Beschl. vom 14. Oktober 1981 - 2 StR 583/81 - bei Holtz MDR 1982, 103; Urt. vom 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81; Beschl. vom 11. Juni 1982 - 2 StR 198/82; vgl. auch Urt. vom 15. April 1981 - 2 StR 116/84 - bei Holtz MDR 1981, 632).
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 500/81

    Beantragung der Ladung und Vernehmung eines ausländischen Zeugen - Ablehnung

    Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
    In neueren Entscheidungen hat er mehrfach ausgesprochen, daß der Tatrichter - nicht nur zur Feststellung einer "nicht geringen Menge", sondern allgemein zur Bestimmung des Schuldumfangs - entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Heroingemisches treffen oder aber von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen müsse (Strafverteidiger 1982, 225 f.; Beschl. vom 14. Oktober 1981 - 2 StR 583/81 - bei Holtz MDR 1982, 103; Urt. vom 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81; Beschl. vom 11. Juni 1982 - 2 StR 198/82; vgl. auch Urt. vom 15. April 1981 - 2 StR 116/84 - bei Holtz MDR 1981, 632).
  • BGH, 12.01.1982 - 2 StR 752/81

    Revision eines Angeklagten in einer Betäubungsmittelsache - Mitteilungspflicht im

    Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
    In neueren Entscheidungen hat er mehrfach ausgesprochen, daß der Tatrichter - nicht nur zur Feststellung einer "nicht geringen Menge", sondern allgemein zur Bestimmung des Schuldumfangs - entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Heroingemisches treffen oder aber von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen müsse (Strafverteidiger 1982, 225 f.; Beschl. vom 14. Oktober 1981 - 2 StR 583/81 - bei Holtz MDR 1982, 103; Urt. vom 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81; Beschl. vom 11. Juni 1982 - 2 StR 198/82; vgl. auch Urt. vom 15. April 1981 - 2 StR 116/84 - bei Holtz MDR 1981, 632).
  • BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von

    Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
    Dabei kann unentschieden bleiben, ob der zu § 11 Abs. 4 Nr. 5 BtMG aF entwickelte Grundsatz, daß die Entscheidung der Frage nach dem Vorliegen einer "nicht geringen Menge" Sache der tatrichterlichen Würdigung sei (BGHSt 26, 355, 358) [BGH 15.06.1976 - 1 StR 273/76] , auf das entsprechende Tatbestandsmerkmal des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG nF übertragbar ist (zweifelnd Körner, BtMG § 29 Rdn. 338; Slotty ZRP 1981, 60, 65).
  • BGH, 10.03.1980 - 3 StR 56/80

    Abgabe Geringer Mengen Heroin als Handeltreiben mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß etwa 3 g besonders reines Heroin(gemisch) eine nicht geringe Menge darstellen können (Beschl. vom 10. März 1980 - 3 StR 56/80), aber 15 g eines Gemisches mit einem Heroinanteil von nur 10 % nicht ohne weiteres eine solche Menge bilden (NStZ 1981, 483; 1982, 425; Strafverteidiger 1982, 347).
  • BGH, 14.10.1981 - 2 StR 583/81

    Annahme eines besonders schweren Falles bei der Einfuhr einer erhöhten Menge

    Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
    In neueren Entscheidungen hat er mehrfach ausgesprochen, daß der Tatrichter - nicht nur zur Feststellung einer "nicht geringen Menge", sondern allgemein zur Bestimmung des Schuldumfangs - entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Heroingemisches treffen oder aber von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis ausgehen müsse (Strafverteidiger 1982, 225 f.; Beschl. vom 14. Oktober 1981 - 2 StR 583/81 - bei Holtz MDR 1982, 103; Urt. vom 3. Februar 1982 - 2 StR 500/81; Beschl. vom 11. Juni 1982 - 2 StR 198/82; vgl. auch Urt. vom 15. April 1981 - 2 StR 116/84 - bei Holtz MDR 1981, 632).
  • BGH, 26.08.1981 - 2 StR 467/81

    Annahme einer nicht geringen Menge bei qualitativ schlechten Heroins im Rahmen

    Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß etwa 3 g besonders reines Heroin(gemisch) eine nicht geringe Menge darstellen können (Beschl. vom 10. März 1980 - 3 StR 56/80), aber 15 g eines Gemisches mit einem Heroinanteil von nur 10 % nicht ohne weiteres eine solche Menge bilden (NStZ 1981, 483; 1982, 425; Strafverteidiger 1982, 347).
  • BGH, 09.07.1982 - 5 StR 410/82

    Betäubungsmittel - Besitz - Nicht Geringe Menge - Besonders Schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, daß etwa 3 g besonders reines Heroin(gemisch) eine nicht geringe Menge darstellen können (Beschl. vom 10. März 1980 - 3 StR 56/80), aber 15 g eines Gemisches mit einem Heroinanteil von nur 10 % nicht ohne weiteres eine solche Menge bilden (NStZ 1981, 483; 1982, 425; Strafverteidiger 1982, 347).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

    Auszug aus BGH, 08.03.1983 - 1 StR 66/83
    Für die neue Hauptverhandlung wird insoweit jedoch auf die zutreffenden Ausführungen in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 27. Januar 1983 sowie auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in MDR 1983, 245 (zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen) hingewiesen.
  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Die Bestimmung des Schuldumfangs und der Nachweis der tatbestandlichen Voraussetzungen erfordern es, daß entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des Betäubungsmittels getroffen werden oder daß von der für den Angeklagten günstigsten Qualität ausgegangen wird, die nach den Umständen in Frage kommt (BGHSt 32, 162, 164 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83]; BGH MDR 1983, 596; zu den in Betracht zu ziehenden Umständen vgl. BGH, Beschluß vom 19. April 1984 - 1 StR 213/84; BGH, Urteil vom 14. September 1983 - 3 StR 285/83; Körner NStZ 1984, 222, 223).
  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Zur Strafzumessungsregel des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG a.F. hat der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt, daß 3 g qualitativ gutes, besonders reines Heroin als eine nicht geringe Menge angesehen werden können, aber 15 g eines Gemische mit einem Heroinanteil von nur 10 % nicht ohne weiteres eine solche Menge bilden (BGH NStZ 1981, 483; 1983, 322, 323; Körner, BetMG § 29 Rdn. 352 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Im Einzelfall sei die Frage, ob eine nicht geringe Menge vorliege, vom Tatrichter auf Grund aller für die Würdigung in Betracht kommenden Umstände zu entscheiden (BGHSt 26, 355, 358 [BGH 15.06.1976 - 1 StR 273/76]; vgl. auch BGHSt 31, 163, 164 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 384/82]; BGH NStZ 1983, 322).

    Der Nachweis der tatbestandlichen Voraussetzungen und die Bestimmung des Schuldumfangs erfordern, daß entweder konkrete Feststellungen über die Qualität des eingeführten Heroingemischs getroffen werden oder daß von dem für den Angeklagten günstigsten Mischungsverhältnis, das nach den Umständen in Frage kommt, ausgegangen wird (BGH NStZ 1983, 322, 323).

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Das steht nicht in Einklang mit der, neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der wiederholt ausgesprochen hat, bei der Prüfung des Merkmals der "nicht geringen Menge" komme dem Anteil des reinen Wirkstoffs maßgebende Bedeutung zu (vgl. BGH NStZ 1983, 322/323; BGHSt 32, 162, 164 [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83] ; BGH StrVert 1983, 505; 1984, 26; BGH, Beschl. vom 19. April 1984 - 1 StR 213/84; vgl. auch Körner NStZ 1984, 222/223).
  • BGH, 01.06.1983 - 3 StR 193/83

    Zu berücksichtigende Kriterien zur Bejahung des Merkmals einer "nicht geringen

    Zur Erörterung steht die Anwendung der Strafzumessungsregel des § 11 Abs. 4 BetMG aF und der ihr entsprechenden Vorschrift des § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG n.F. Es kann deshalb, wie in BGHSt 31, 163, 164 und im Beschluß des 1. Strafsenats vom 8. März 1983 - 1 StR 66/83 (zur Veröffentlichung bestimmt), offenbleiben, ob der zu § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG aF entwickelte Grundsatz, daß die Entscheidung der Frage einer "nicht geringen Menge" Sache der tatrichterlichen Würdigung sei (BGHSt 26, 355, 358), auf das entsprechende Tatbestandsmerkmal des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG n.F. übertragbar ist.

    So hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, daß drei Gramm besonders reines Heroin(gemisch) eine nicht geringe Menge darstellen könnten (Beschluß vom 10. März 1980 - 3 StR 56/80; vgl. dazu Urteil vom 8. März 1983 - 1 StR 66/83), aber 15 Gramm eines Gemisches mit einem Heroinanteil von nur 10 % nicht ohne weiteres eine solche Menge bildeten (BGH NStZ 1981, 483; vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1983 - 1 StR 66/83).

  • BGH, 07.12.1984 - 2 StR 664/84

    Strafzumessung bei minder schwerem Fall

    Vielmehr muß er dann das für den Angeklagten günstigste Mischungsverhältnis zugrundelegen, das nach den Umständen des Falles in Frage kommt (BGH NStZ 1983, 322, 323).
  • BayObLG, 09.06.1997 - 4St RR 137/97

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenausspruch bei Verurteilung

    Daher müssen im Urteil entweder konkrete Feststellungen über die Qualität (Wirkstoffmenge, Reinheitsgrad) des in Rede stehenden Rauschgifts getroffen werden oder es muß - was im Urteil ausdrücklich unter Darlegung der dafür maßgeblichen Anknüpfungstatsachen (Beweisanzeichen) konkret auszuführen und zu begründen ist - nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" von der für den Angeklagten günstigsten Möglichkeit ausgegangen werden (BGH NStZ 1983, 322/323; Franke/Wienroeder BtMG Rn. 4 zu § 29 a).
  • BGH, 21.09.1988 - 2 StR 457/88

    Strafprozeßrecht: Einführung eines Geständnisses in die Hauptverhandlung

    Vielmehr muß er dann das für den Angeklagten günstigste Mischungsverhältnis zugrunde legen, das nach den Umständen des Falles in Frage kommt (BGH NStZ 1983, 322, 323; BGH Strafverteidiger 1985, 148, jeweils m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 07.10.1983 - 1 StR 648/83

    Betäubungsmittelstrafrecht: Nicht geringe Menge Haschisch

    Daß es bei der "nicht geringen Menge" des § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG wesentlich auf den Wirkstoffgehalt ankommt, ist anerkannt (vgl. BGH MDR 1983, 596; BGH, Urteil vom 15. März 1983 - 5 StR 45/83).
  • BGH, 05.01.1984 - 1 StR 837/83

    Verletzung des Grundsatzes der Ganzheitsbetrachtung bei der Strafzumessung

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß bei der Prüfung dieses Merkmals dem Anteil reinen Wirkstoffs maßgebende Bedeutung zukommt (BGH MDR 1983, 596; BGH, Urt. vom 15.03.1983 - 5 StR 45/83; Beschl. vom 17.05.1983 - 5 StR 283/83; Beschl. vom 07.10.1983 - 1 StR 648/83).
  • BGH, 26.08.1983 - 3 StR 294/83

    Verwirklichung des Tatbestandsmerkmals "nicht geringe Menge" durch Einführung von

    Er ist der Auffassung, daß bei der hier infrage stehenden Menge allenfalls beste Qualität - hierzu gibt es Erfahrungswerte - zur Erfüllung des Verbrechenstatbestandes genügt (vgl. dazu die in Strafverteidiger 1983, 241 abgedruckte Entscheidung des 5. Strafsenats, die bei einer Menge von insgesamt 261 Gramm Haschisch und 11, 5 Gramm Marihuana Feststellungen über Reinheitsgrad und Wirkstoffgehalt vermißt).
  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 673/86

    Grenzwert für das Vorliegen einer nicht geringen Menge Heroin - Erfordernis des

  • BGH, 22.03.1984 - 4 StR 133/84

    Notwendigkeit der Überprüfung des Reinheitsgrades von Heroin für die Feststellung

  • BGH, 06.11.1984 - 4 StR 591/84

    Maßgeblichkeit des Anteils des reinen Wirkstoffes des Rauschmittels bei der

  • OLG Frankfurt, 29.11.1985 - 1 Ss 475/85

    Cannabis-Harz; Anteil des THC; Verletzung des Zweifelsgrundsatzes;

  • BGH, 10.07.1984 - 1 StR 361/84

    Anforderungen an eine ordnungegemäße gerichtliche Prüfung des Vorliegens von

  • BGH, 14.09.1983 - 3 StR 285/83

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

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