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   BGH, 22.11.1983 - 1 StR 661/83   

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https://dejure.org/1983,11107
BGH, 22.11.1983 - 1 StR 661/83 (https://dejure.org/1983,11107)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1983 - 1 StR 661/83 (https://dejure.org/1983,11107)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1983 - 1 StR 661/83 (https://dejure.org/1983,11107)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Voraussetzungen für die Verlesung einer Niederschrift über die Vernehmung eines Zeugen

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 351/86

    Aufbrechen der Tür - §§ 211, 22, 23 StGB, unmittelbares Ansetzen; § 52 StGB; § 21

    Dies ist der Fall, wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum "jetzt geht es los" überschreitet und objektiv zur tatbestandsmäßigen Angriffshandlung ansetzt, so daß sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung übergeht (BGHSt 22, 80, 81 [BGH 19.01.1968 - 4 StR 559/67]; 26, 201, 202 ff. [BGH 16.09.1975 - 1 StR 264/75]; 28, 162, 163 [BGH 26.10.1978 - 4 StR 429/78]; 30, 363, 364 [BGH 26.01.1982 - 4 StR 631/81]; 31, 178, 182 [BGH 21.12.1982 - 1 StR 662/82]/183;Urt. vom 22. November 1983 - 1 StR 661/83 - BGH GA 1980, 24/25;Urt. vom 29. April 1976 - 4 StR 117/76; vgl. ferner BGH NStZ 1983, 462 sowieBeschl.
  • BGH, 25.06.1985 - 1 StR 273/85

    Aufhebung eines Urteils im Revisionsverfahren bei erfolgreicher Sachbeschwerde -

    Nur die Kenntnis dieser (objektiven wie subjektiven) Umstände gestatten die Beurteilung, ob das Vorgehen des Angeklagten "im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen" sollte, so daß "sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung" übergegangen wäre (BGH, Urt. vom 22. November 1983 - 1 StR 661/83; vgl. auch BGHSt 26, 201; BGH, Urt. vom 12. März 1985 - 5 StR 722/84; Beschl. vom 10. April 1984 - 5 StR 183/84).
  • BGH, 25.06.1985 - 1 StR 273/83
    Nur die Kenntnis dieser (objektiven wie subjektiven) Umstände gestatten die Beurteilung, ob das Vorgehen des Angeklagten "im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen" sollte, so daß "sein Tun ohne Zwischenakte in die Tatbestandserfüllung" übergegangen wäre (BGH, Urt. vom 22. November 1983 - 1 StR 661/83; vgl. auch BGHSt 26, 201; BGH, Urt. vom 12. März 1985 - 5 StR 722/84; Beschl. vom 10. April 1984 - 5 StR 183/84).
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