Rechtsprechung
BGH, 21.01.2014 - 1 StR 664/13 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 27 StGB; § 52 StGB; § 54 StGB; § 50 StGB; § 337 StPO
Konkurrenzen bei mehreren Beihilfehandlungen (Akzessorietät; nicht ausschließbare Auswirkungen eines Fehlers bei der Konkurrenzbeurteilung auf den Strafausspruch: Beruhen, Aufhebung der Gesamtstrafe) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29a BtMG, § 27 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Mehrere Beihilfehandlungen zu einer einheitlichen Haupttat - Wolters Kluwer
Verschmelzung der unterschiedlichen Veräußerungsgeschäfte zu einer Bewertungseinheit i.R.d. Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verschmelzung der unterschiedlichen Veräußerungsgeschäfte zu einer Bewertungseinheit i.R.d. Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 30.07.2013 - 1 KLs 301 Js 138010/12
- BGH, 21.01.2014 - 1 StR 664/13
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 465
- NStZ-RR 2014, 180
- StV 2014, 598
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 16.12.2020 - 4 StR 297/20
Zeuge vom Hörensagen zur Beweisführung im Strafprozess
So liegt wegen der sich aus der Regelung des § 27 StGB ergebenden Akzessorietät der Beihilfe nur eine einheitliche Beihilfetat vor, wenn der Gehilfe eine Haupttat durch mehrere Hilfeleistungen unterstützt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 1. August 2000 . 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 116; Beschlüsse vom 2. September 2008 . 5 StR 356/08, NStZ-RR 2008, 386; vom 21. Januar 2014 . 1 StR 664/13, NStZ 2014, 465). - BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17
Beteiligung und Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beifahrer …
Dies hat aber zur Konsequenz, dass wegen der Akzessorietät der Beihilfe auch die mehreren Unterstützungshandlungen der Angeklagten V. zu einer Tat im Rechtssinne zusammenzufassen waren (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 1 StR 664/13, NStZ 2014, 465 mwN;… Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Rn. 306). - BGH, 14.10.2020 - 1 StR 211/20
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit mit …
Das Landgericht hat damit rechtsfehlerhaft nicht erkennbar gemacht, dass maßgeblich für die Einordnung der Schuld eines Gehilfen das Gewicht seiner Beihilfehandlung ist, wenn auch die Schwere der Haupttat mit zu berücksichtigen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 1 StR 664/13 Rn. 5 …und vom 19. März 2003 - 2 StR 530/02 Rn. 3 jeweils mwN). - BGH, 09.12.2014 - 2 StR 381/14
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Zwischen beiden Betäubungsmittelgeschäften besteht deshalb Tateinheit mit der Folge, dass sich die Unterstützungshandlungen des Angeklagten P. auf eine einzige Haupttat des Lieferanten "M." bezogen und somit auch nur ein einheitliches Beihilfedelikt darstellen (BGH NStZ 2014, 465). - BGH, 14.11.2017 - 5 StR 395/17
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verbindung von Einzelhandlungen zur …
Da hier B. das ihm zum Weiterverkauf überlassene Rauschgift jeweils erst bei der nächsten Lieferung bezahlte und mithin die Betäubungsmittelgeschäfte in einem Handlungsteil zusammentrafen, bezogen sich die drei Unterstützungshandlungen des Angeklagten nur auf eine einzige Haupttat des Lieferanten Y. und stellen somit auch nur ein einheitliches Beihilfedelikt dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 1 StR 664/13, NStZ 2014, 465 mwN, und vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 381/14).