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   BGH, 25.04.2019 - 1 StR 665/18   

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https://dejure.org/2019,16804
BGH, 25.04.2019 - 1 StR 665/18 (https://dejure.org/2019,16804)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2019 - 1 StR 665/18 (https://dejure.org/2019,16804)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2019 - 1 StR 665/18 (https://dejure.org/2019,16804)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 174 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 206a Abs. 1 StPO, § 264 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erfassen der einzelnen Taten durch die Anklageschrift bei Serienstraftaten; Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Abweichen der angeklagten von der festgestellten Tat

  • Wolters Kluwer

    Erfassen der einzelnen Taten durch die Anklageschrift bei Serienstraftaten; Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Abweichen der angeklagten vo...

  • rewis.io

    Strafverfahren: Identität zwischen angeklagter und abgeurteilter Tat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erfassen der einzelnen Taten durch die Anklageschrift bei Serienstraftaten; Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; Abweichen der angeklagten von der festgestellten Tat

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Identität zwischen angeklagter und abgeurteilter Tat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Anklageschrift: "Nämlichkeit” der angeklagten Tat

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Abweichung vom angeklagten Lebenssachverhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 308
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.08.2018 - 4 StR 200/18

    Inhalt der Anklageschrift (hinreichende Abgrenzung der zur Last gelegten Tat);

    Auszug aus BGH, 25.04.2019 - 1 StR 665/18
    bb) An diesen Grundsätzen gemessen und nach Maßgabe der Umstände des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2018 - 2 StR 390/17, Rn. 15 und vom 16. August 2018 - 4 StR 200/18, Rn. 6) ist der Fall C. IV. 3. der Urteilsgründe nicht Gegenstand der Anklage, da er von wesentlichen Grundzügen des angeklagten Tatgeschehens abweicht.

    Zum anderen sind in der Anklage - auch unter Heranziehung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen (BGH, Urteile vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 134 und vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 25; Beschluss vom 16. August 2018 - 4 StR 200/18, Rn. 8) - die Vielzahl der Taten dadurch charakterisiert, dass die Lebensgefährtin an sechs Tagen in der Woche arbeitete und bereits deswegen auf die Mithilfe des Angeklagten bei der Aufsicht und Erziehung der minderjährigen Tochter im gemeinsamen Haushalt angewiesen war; dies nutzte der Angeklagte zur Begehung der Missbrauchstaten aus.

  • BGH, 10.11.2008 - 3 StR 433/08

    Anklagegrundsatz; Akkusationsprinzip; Identität der Tat; teilweise Einstellung

    Auszug aus BGH, 25.04.2019 - 1 StR 665/18
    Auch bei Serienstraftaten wie hier den Missbrauchstaten zu Lasten eines Kindes bzw. einer Jugendlichen, die zudem erst nach längerer Zeit aufgedeckt werden, können der Ort und die Zeit des Vorgangs, das Täterverhalten, die ihm innewohnende Richtung, also die Art und Weise der Tatverwirklichung, und das Opfer die Vielzahl der Fälle ausreichend konkretisieren, sodass nicht nur die Umgrenzungsfunktion gewahrt ist, sondern auch die Übereinstimmung von angeklagtem und ausgeurteiltem Sachverhalt überprüft werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2018 - 2 StR 390/17, Rn. 18; vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, Rn. 8; vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, Rn. 6 und vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, Rn. 4; Urteile vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 578/83, BGHSt 32, 215, 218 und vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, Rn. 5).

    Zum einen werden nach dem Anklagesatz die Tatorte auf die beiden Fahrzeuge und die gemeinsamen Wohnungen eingegrenzt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, Rn. 5).

  • BGH, 27.02.2018 - 2 StR 390/17

    Prozessuale Tat (Identität der prozessualen Tat von Anklage und Urteil bei

    Auszug aus BGH, 25.04.2019 - 1 StR 665/18
    Auch bei Serienstraftaten wie hier den Missbrauchstaten zu Lasten eines Kindes bzw. einer Jugendlichen, die zudem erst nach längerer Zeit aufgedeckt werden, können der Ort und die Zeit des Vorgangs, das Täterverhalten, die ihm innewohnende Richtung, also die Art und Weise der Tatverwirklichung, und das Opfer die Vielzahl der Fälle ausreichend konkretisieren, sodass nicht nur die Umgrenzungsfunktion gewahrt ist, sondern auch die Übereinstimmung von angeklagtem und ausgeurteiltem Sachverhalt überprüft werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2018 - 2 StR 390/17, Rn. 18; vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, Rn. 8; vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, Rn. 6 und vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, Rn. 4; Urteile vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 578/83, BGHSt 32, 215, 218 und vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, Rn. 5).

    bb) An diesen Grundsätzen gemessen und nach Maßgabe der Umstände des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2018 - 2 StR 390/17, Rn. 15 und vom 16. August 2018 - 4 StR 200/18, Rn. 6) ist der Fall C. IV. 3. der Urteilsgründe nicht Gegenstand der Anklage, da er von wesentlichen Grundzügen des angeklagten Tatgeschehens abweicht.

  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Auszug aus BGH, 25.04.2019 - 1 StR 665/18
    Zum anderen sind in der Anklage - auch unter Heranziehung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen (BGH, Urteile vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 134 und vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 25; Beschluss vom 16. August 2018 - 4 StR 200/18, Rn. 8) - die Vielzahl der Taten dadurch charakterisiert, dass die Lebensgefährtin an sechs Tagen in der Woche arbeitete und bereits deswegen auf die Mithilfe des Angeklagten bei der Aufsicht und Erziehung der minderjährigen Tochter im gemeinsamen Haushalt angewiesen war; dies nutzte der Angeklagte zur Begehung der Missbrauchstaten aus.
  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 25.04.2019 - 1 StR 665/18
    Auch bei Serienstraftaten wie hier den Missbrauchstaten zu Lasten eines Kindes bzw. einer Jugendlichen, die zudem erst nach längerer Zeit aufgedeckt werden, können der Ort und die Zeit des Vorgangs, das Täterverhalten, die ihm innewohnende Richtung, also die Art und Weise der Tatverwirklichung, und das Opfer die Vielzahl der Fälle ausreichend konkretisieren, sodass nicht nur die Umgrenzungsfunktion gewahrt ist, sondern auch die Übereinstimmung von angeklagtem und ausgeurteiltem Sachverhalt überprüft werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2018 - 2 StR 390/17, Rn. 18; vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, Rn. 8; vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, Rn. 6 und vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, Rn. 4; Urteile vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 578/83, BGHSt 32, 215, 218 und vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, Rn. 5).
  • BGH, 18.10.2016 - 3 StR 186/16

    Erhebliche Abweichung des festgestellten Sachverhalts von den in der

    Auszug aus BGH, 25.04.2019 - 1 StR 665/18
    Auch bei Serienstraftaten wie hier den Missbrauchstaten zu Lasten eines Kindes bzw. einer Jugendlichen, die zudem erst nach längerer Zeit aufgedeckt werden, können der Ort und die Zeit des Vorgangs, das Täterverhalten, die ihm innewohnende Richtung, also die Art und Weise der Tatverwirklichung, und das Opfer die Vielzahl der Fälle ausreichend konkretisieren, sodass nicht nur die Umgrenzungsfunktion gewahrt ist, sondern auch die Übereinstimmung von angeklagtem und ausgeurteiltem Sachverhalt überprüft werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2018 - 2 StR 390/17, Rn. 18; vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, Rn. 8; vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, Rn. 6 und vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, Rn. 4; Urteile vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 578/83, BGHSt 32, 215, 218 und vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, Rn. 5).
  • BGH, 27.09.2011 - 3 StR 255/11

    Prozessuale Tat; Anklagegrundsatz; Identität der Tat (individualisierende

    Auszug aus BGH, 25.04.2019 - 1 StR 665/18
    Auch bei Serienstraftaten wie hier den Missbrauchstaten zu Lasten eines Kindes bzw. einer Jugendlichen, die zudem erst nach längerer Zeit aufgedeckt werden, können der Ort und die Zeit des Vorgangs, das Täterverhalten, die ihm innewohnende Richtung, also die Art und Weise der Tatverwirklichung, und das Opfer die Vielzahl der Fälle ausreichend konkretisieren, sodass nicht nur die Umgrenzungsfunktion gewahrt ist, sondern auch die Übereinstimmung von angeklagtem und ausgeurteiltem Sachverhalt überprüft werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2018 - 2 StR 390/17, Rn. 18; vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, Rn. 8; vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, Rn. 6 und vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, Rn. 4; Urteile vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 578/83, BGHSt 32, 215, 218 und vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, Rn. 5).
  • BGH, 20.11.2014 - 4 StR 153/14

    Mangelnde Anklage (Eröffnungsbeschluss; Begriff der Tat im prozessualen Sinne und

    Auszug aus BGH, 25.04.2019 - 1 StR 665/18
    Auch bei Serienstraftaten wie hier den Missbrauchstaten zu Lasten eines Kindes bzw. einer Jugendlichen, die zudem erst nach längerer Zeit aufgedeckt werden, können der Ort und die Zeit des Vorgangs, das Täterverhalten, die ihm innewohnende Richtung, also die Art und Weise der Tatverwirklichung, und das Opfer die Vielzahl der Fälle ausreichend konkretisieren, sodass nicht nur die Umgrenzungsfunktion gewahrt ist, sondern auch die Übereinstimmung von angeklagtem und ausgeurteiltem Sachverhalt überprüft werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2018 - 2 StR 390/17, Rn. 18; vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, Rn. 8; vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, Rn. 6 und vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, Rn. 4; Urteile vom 21. Dezember 1983 - 2 StR 578/83, BGHSt 32, 215, 218 und vom 20. November 2014 - 4 StR 153/14, Rn. 5).
  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 245/00

    Unzulässige Änderung der in der Anklageschrift angegebenen Tatzeiten nach

    Auszug aus BGH, 25.04.2019 - 1 StR 665/18
    Zum anderen sind in der Anklage - auch unter Heranziehung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen (BGH, Urteile vom 17. August 2000 - 4 StR 245/00, BGHSt 46, 130, 134 und vom 28. Oktober 2009 - 1 StR 205/09, BGHR StPO § 200 Abs. 1 Satz 1 Tat 25; Beschluss vom 16. August 2018 - 4 StR 200/18, Rn. 8) - die Vielzahl der Taten dadurch charakterisiert, dass die Lebensgefährtin an sechs Tagen in der Woche arbeitete und bereits deswegen auf die Mithilfe des Angeklagten bei der Aufsicht und Erziehung der minderjährigen Tochter im gemeinsamen Haushalt angewiesen war; dies nutzte der Angeklagte zur Begehung der Missbrauchstaten aus.
  • BGH, 19.04.2023 - 1 StR 72/23

    Begriff der prozessualen Tat (Nämlichkeit der Tat)

    Auch bei Serienstraftaten wie hier den Missbrauchstaten zu Lasten eines Kindes, die zudem erst nach längerer Zeit aufgedeckt werden, können der Ort und die Zeit des Vorgangs, das Täterverhalten, die ihm innewohnende Richtung, also die Art und Weise der Tatverwirklichung, und das Opfer die Vielzahl der Fälle ausreichend konkretisieren, sodass nicht nur die Umgrenzungsfunktion gewahrt ist, sondern auch die Übereinstimmung von angeklagtem und ausgeurteiltem Sachverhalt überprüft werden kann (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021 - 1 StR 46/21 Rn. 10; Beschlüsse vom 27. Juli 2021 - 3 StR 195/21 Rn. 6 und vom 25. April 2019 - 1 StR 665/18 Rn. 5; je mwN).

    bb) An diesen Grundsätzen gemessen und nach Maßgabe der Umstände des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 2022 - 3 StR 440/21 Rn. 7 und vom 25. April 2019 - 1 StR 665/18 Rn. 6; je mwN), namentlich der Fassung des Anklagesatzes unter zusätzlicher Berücksichtigung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen, ist der Oralverkehr in der Badewanne - anders als bei den von Ziffer 1 der Anklage erfassten Fällen des Oralverkehrs im Schlaf- oder Kinderzimmer - nicht Gegenstand der Ziffer 2 der Anklage.

  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 46/21

    Beweiswürdigung des Tatgerichts zum Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs

    Bei Serienstraftaten können der Ort und die Zeit des Vorgangs, das Täterverhalten, die ihm innewohnende Richtung, also die Art und Weise der Tatverwirklichung, und das Opfer die Vielzahl der Fälle ausreichend konkretisieren, sodass nicht nur die Umgrenzungsfunktion gewahrt ist, sondern auch die Übereinstimmung von angeklagtem und ausgeurteiltem Sachverhalt überprüft werden kann (BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2021 - 3 StR 195/21 Rn. 5 f. und vom 25. April 2019 - 1 StR 665/18 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 27.07.2021 - 3 StR 195/21

    Von der Anklage bezeichneten Taten als Gegenstand der Urteilsfindung

    Bei Serienstraftaten können der Ort und die Zeit des Vorgangs, das Täterverhalten, die ihm innewohnende Richtung, also die Art und Weise der Tatverwirklichung, und das Opfer die Vielzahl der Fälle ausreichend konkretisieren, sodass nicht nur die Umgrenzungsfunktion gewahrt ist, sondern auch die Übereinstimmung von angeklagtem und ausgeurteiltem Sachverhalt überprüft werden kann (BGH, Beschluss vom 25. April 2019 - 1 StR 665/18, NStZ 2020, 308 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 418/20

    Beruhen des Urteils auf einer Verletzung des Gesetzes (fehlerhaft unterbliebene

    Sind Gegenstand der zugelassenen Anklage eine Vielzahl überwiegend gleichförmig verlaufender sexueller Übergriffe gegenüber Kindern, deren Tatzeit häufig nicht exakt bestimmt werden kann, erlangt neben dem Tatort und der ungefähren Tatzeit insbesondere die Art und Weise der Tatbestandsverwirklichung maßgebliche Bedeutung für die Individualisierung der zum Gegenstand der Anklage und später des Eröffnungsbeschlusses gewordenen Taten (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2019 - 1 StR 665/18, NStZ 2020, 308, 309; vom 27. Februar 2018 - 2 StR 390/17 Rn. 19; vom 27. September 2011 - 3 StR 255/11, NStZ 2012, 168, 169 und vom 29. November 1994 - 4 StR 648/94, NStZ 1995, 245; Urteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93, BGHSt 40, 44, 46).
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