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   BGH, 10.05.2016 - 1 StR 669/15   

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https://dejure.org/2016,15712
BGH, 10.05.2016 - 1 StR 669/15 (https://dejure.org/2016,15712)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2016 - 1 StR 669/15 (https://dejure.org/2016,15712)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - 1 StR 669/15 (https://dejure.org/2016,15712)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 176a StGB
    Schwerer sexueller Kindesmissbrauch: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 46 Abs. 3 StGB, § 353 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Nachprüfung der Strafzumessung; Abänderung des Schuldspruchs auf die Revision

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs und der Vollstreckbarkeitsentscheidung auf die Revision; Verjährung des Vorwurfs des Sichverschaffens kinderpornografischer Schriften; Berücksichtigung von prozessordnungsgemäß festgestellten verjährten Taten bei der Strafzumessung

  • rewis.io

    Schwerer sexueller Kindesmissbrauch: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Schwerer sexueller Kindesmissbrauch: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 34
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 26.10.2021 - 4 StR 349/21

    Grundsätze der Strafzumessung (Strafrahmen; strafschärfende Berücksichtigung der

    Denn das Landgericht wertet damit zu Lasten des Angeklagten, dass er diese Tat überhaupt begangen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2021 - 4 StR 495/20 Rn. 9; vom 6. Dezember 2018 - 1 StR 186/18 Rn. 8; vom 25. April 2017 - 3 StR 81/17 Rn. 5; vom 10. Mai 2016 - 1 StR 669/15 Rn. 6 und vom 9. Dezember 2014 - 3 StR 502/14 Rn. 3).
  • BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf mögliche Einziehungsentscheidung (förmliche

    Indem das Landgericht darauf abstellt, dass der Angeklagte "die Taten mit einem Machtwort (hätte) verhindern können oder in Kenntnis des sich immer weiter vergrößernden Gesamtschadens jederzeit einen Schlussstrich (hätte) ziehen können' (UA S. 58), legt es ihm unter Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot im Sinne des § 46 Abs. 3 StGB straferschwerend zur Last, die Taten überhaupt begangen zu haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 2018 - 4 StR 325/18 Rn. 5, NStZ-RR 2019, 8; vom 19. Juli 2018 - 5 StR 301/18 Rn. 5; vom 10. Mai 2016 - 1 StR 669/15 Rn. 6, StV 2017, 34, 35 und vom 9. Dezember 2014 - 3 StR 502/14 Rn. 3, NStZ-RR 2015, 71, 72).
  • BGH, 07.06.2017 - 2 StR 30/16

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung des Tatmotivs)

    Ihm wird damit nicht angelastet, dass er die Tat überhaupt begangen und nicht von einer Tatbegehung Abstand genommen habe (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 1 StR 669/15, StV 2017, 34; s. auch Senat, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 2 StR 119/13, NStZ 2014, 512).
  • BGH, 14.11.2017 - 3 StR 483/17

    Begründung der Verhängung einer gleich hohen Strafe nach Aufhebung trotz

    Denn es bedarf einer eingehenden Begründung, wenn - wie hier - ein Urteil auf ein Rechtsmittel zugunsten des Angeklagten im Strafausspruch aufgehoben wird und das neue Tatgericht trotz einer wesentlichen Verringerung des Schuldumfangs eine gleich hohe Strafe für erforderlich hält (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2015 - 3 StR 416/15, StV 2017, 34 mwN).
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