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   BGH, 06.04.2021 - 1 StR 67/21   

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https://dejure.org/2021,13791
BGH, 06.04.2021 - 1 StR 67/21 (https://dejure.org/2021,13791)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2021 - 1 StR 67/21 (https://dejure.org/2021,13791)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2021 - 1 StR 67/21 (https://dejure.org/2021,13791)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kundenkonto verklammert Betrugstaten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Täter kaufte hunderte von Online-Tickets mittels fremder Kreditkartendaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 214
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 12.01.2023 - 1 StR 400/22
    Soweit die Urteilsgründe - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - sich nicht auch zu dem Straftatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21 Rn. 3 mwN) verhalten, beschwert dies den Angeklagten nicht.

    b) Zum anderen hat die Strafkammer nicht bedacht, dass - ungeachtet des zeitlichen Abstands der Buchungen voneinander - bei der mehrfachen Nutzung eines Kundenkontos mit den dort gespeicherten unrichtigen beweiserheblichen Daten die über dieses Konto getätigten betrügerischen Bestellungen zur Tateinheit verbunden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21 Rn. 4 mwN).

    Da die von dem Landgericht getroffenen Feststellungen die für die Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses der Taten erforderlichen Angaben nicht enthalten, kommt eine Schuldspruchänderung durch den Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21 Rn. 4).

  • BGH, 12.10.2022 - 4 StR 134/22

    Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten: unbefugt, betrugsspezifische

    Bestellungen oder Buchungsvorgänge im Internet unter unbefugter Verwendung von Konto- bzw. Kreditkartendaten können zwar grundsätzlich den Tatbestand des Computerbetrugs erfüllen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21, NStZ-RR 2021, 214 (widerrechtliche Verwendung fremder Kreditkartendaten); Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 94/20 Rn. 12; je mwN).
  • BGH, 09.01.2023 - 1 StR 381/22
    Nicht nur das Verändern eines bestehenden "online-Kontos" (vgl. zu einem "e-Bay-account": BGH, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14 Rn. 6), sondern auch - wie hier - das Anlegen des online-Kundenkontos unter Identitätstäuschung erfüllt den Tatbestand des § 269 Abs. 1 StGB (vgl. zum Anlegen eines PayPal-Kontos: BGH, Beschluss vom 4. August 2022 - 4 StR 81/22 Rn. 7; eines eBay-Kontos: BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 5 StR 146/19, BGHSt 65, 98 Rn. 27-31; zu einem online-Kundenkonto bei der Deutschen Bahn AG: BGH, Beschlüsse vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21 Rn. 3 und vom 9. März 2021 - 1 StR 22/21 Rn. 2 f.).
  • BGH, 04.08.2022 - 4 StR 81/22

    Betrug (Konkurrenzen: Paypal-Konto, Speicherung beweiserheblicher Daten,

    Speichert der Täter - wie hier bei Anlegung der PayPal-Konten - beweiserhebliche Daten (vgl. zum Anlegen eines eBay-Kontos BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 ? 5 StR 146/19, NStZ 2021, 43 Rn. 27 ff.; zu einem Kundenkonto bei der Deutschen Bahn BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21, NStZ-RR 2021, 214) und macht er von diesen danach plangemäß Gebrauch, ist insoweit nur von einer Tat auszugehen.

    Dies hat zur Folge, dass die (versuchten) Betrugstaten, die durch die täuschende Verwendung der zuvor gespeicherten Kontodaten begangen wurden, zur Tateinheit verbunden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21, NStZ-RR 2021, 214; Beschluss vom 21. April 2015 ? 4 StR 422/14, NStZ 2015, 635).

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