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   BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51   

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BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51 (https://dejure.org/1952,123)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1952 - 1 StR 670/51 (https://dejure.org/1952,123)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1952 - 1 StR 670/51 (https://dejure.org/1952,123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schwere passive und aktive Bestechung - Beamtenbestimmung im Sinne des Strafrechts - Beamteneigenschaft beim Besatzungsstatuts - Bevorzugung im Wettbewerb - Begriff des Beauftragten - Kennzeichen des geschäftlichen Bereichs - Betrug durch Irreführung - Untreue durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 2, 396
  • NJW 1952, 898
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (18)

  • RG, 11.01.1932 - III 717/31

    Zu den Begriffen "zu Zwecken des Wettbewerbs", "bei dem Bezuge von Waren oder

    Auszug aus BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51
    § 12 UWG ist ferner nur anwendbar, soweit nicht nach einer anderen Bestimmung eine schwere Strafe verwirkt ist; das gilt auch für § 12 Abs. 2, obwohl es dort nicht ausdrücklich hervorgehoben ist (RGSt 66, 81).

    Für die Anwendung des § 12 gilt es gleich, ob die gewerblichen Leistungen von dem Geber der Vorteile (oder von dem Dritten, in dessen Interesse der Geber handelt) bezogen werden sollen oder aber von dem Geschäftsherrn des Empfängers der Vorteile (RGSt 66, 81; 72, 132).

    Unlauter war das diesen angesonnene und von ihnen zugesagte Verhalten deshalb, weil sie, wenn sie ihre Zusage hielten, ihren Vorgesetzten nicht mehr nach rein sachlichen Gesichtspunkten, sondern unter dem Einfluss der empfangenen oder erwarteten Vorteile berieten (RGSt 66, 81; 72, 289).

    Unerheblich ist, ob M. und P. hernach auch unlauter in diesem Sinne gehandelt haben (RGSt 66, 81).

  • RG, 18.10.1932 - I 774/32

    1. Inwieweit gelten i. S. des § 12 UnlWG. wirtschaftliche Unternehmungen

    Auszug aus BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51
    Geschäftlich ist also, was nicht privat ist; privat aber ist, was sich im Bereich des einzelnen ausserhalb von Erwerb und Berufsausübung abspielt (RGSt 66, 380, 384).

    Aber schon in RGSt 66, 380, 384 ist mit Recht betont, dass der Begriff des geschäftlichen Betriebs im Sinne des § 12 nicht im Gegensatz zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben steht.

  • RG, 29.01.1934 - 2 D 1293/33

    1. Kann sich die Tätigkeit des gewählten Vorstandsmitglieds einer

    Auszug aus BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51
    Denn dieser Begriff ist weit zu fassen; er ergreift jeden, der vermöge seiner Stellung im Betrieb berechtigt und verpflichtet ist, für ihn geschäftlich zu handeln, und Einfluss auf die im Rahmen des Betriebs zu treffenden Entscheidungen besitzt (RGSt 68, 70, 74; 68, 119; 68, 263, 270; 72, 62).

    Geschäftliche Betriebe können deshalb auch Unternehmungen sein, die allein gemeinnützige, soziale oder kulturelle Ziele verfolgen, Beispiele aus der Rechtsprechung sind gemeinnützige Genossenschaften und Konsumvereine (RGSt 50, 118; 68, 263),eine Kriegslederaktiengesellschaft, die militärischen und sozialen Zwecken diente (RGSt 55, 31), eine Postbeamtenkrankenkasse (RGSt 68, 70), eine Allgemeine Ortskrankenkasse (RG JW 1935, 1861), eine Beratungsstelle der Reichsvereinigung deutscher Lichtspielstellen, Kultur- und Werbefilmhersteller e.V. (RG HRR 1940, 1220).

  • RG, 07.06.1934 - 2 D 405/34

    1. Wirksamkeit eines von dem Bevollmächtigten eines antragsberechtigten

    Auszug aus BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51
    Denn dieser Begriff ist weit zu fassen; er ergreift jeden, der vermöge seiner Stellung im Betrieb berechtigt und verpflichtet ist, für ihn geschäftlich zu handeln, und Einfluss auf die im Rahmen des Betriebs zu treffenden Entscheidungen besitzt (RGSt 68, 70, 74; 68, 119; 68, 263, 270; 72, 62).

    Geschäftliche Betriebe können deshalb auch Unternehmungen sein, die allein gemeinnützige, soziale oder kulturelle Ziele verfolgen, Beispiele aus der Rechtsprechung sind gemeinnützige Genossenschaften und Konsumvereine (RGSt 50, 118; 68, 263),eine Kriegslederaktiengesellschaft, die militärischen und sozialen Zwecken diente (RGSt 55, 31), eine Postbeamtenkrankenkasse (RGSt 68, 70), eine Allgemeine Ortskrankenkasse (RG JW 1935, 1861), eine Beratungsstelle der Reichsvereinigung deutscher Lichtspielstellen, Kultur- und Werbefilmhersteller e.V. (RG HRR 1940, 1220).

  • RG, 16.02.1915 - IV 1242/14

    Ist ein Bauamtsassistent im Hochbauamt einer Stadtgemeinde Angestellter eines

    Auszug aus BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51
    Ein geschäftlicher betrieb wurde deshalb verneint bei einem städtischen Hochbauamt (RGSt 49, 199), bei der Kaiserlichen Werft zu Kiel (RG JW 1918, 446); sie wurde in Zweifel gezogen bei einem städtischen Elektrizitätswerk (RG MuW 1932, 100).
  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 399/51
    Auszug aus BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51
    Personen, die - wie M. und P. - nicht im staatsrechtlichen Sinn Beamte sind, erfüllen diese Voraussetzungen dann, wenn sie durch einen öffentlich-rechtlichen Akt der zuständigen Behörde zu Dienstverrichtungen berufen worden sind, die aus der deutschen Staatsgewalt abgeleitet sind und deutschen staatlichen Zwecken dienen (RGSt 67, 299; 75, 396; BGH vom 9. März 1951 - 4 StR 102/50 - und vom 23. Oktober 1951 - 1 StR 399/51 -).
  • BGH, 09.03.1951 - 4 StR 102/50

    Begriff der Anstellungsbehörde i.S.d. § 359 Strafgesetzbuch (StGB) -

    Auszug aus BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51
    Personen, die - wie M. und P. - nicht im staatsrechtlichen Sinn Beamte sind, erfüllen diese Voraussetzungen dann, wenn sie durch einen öffentlich-rechtlichen Akt der zuständigen Behörde zu Dienstverrichtungen berufen worden sind, die aus der deutschen Staatsgewalt abgeleitet sind und deutschen staatlichen Zwecken dienen (RGSt 67, 299; 75, 396; BGH vom 9. März 1951 - 4 StR 102/50 - und vom 23. Oktober 1951 - 1 StR 399/51 -).
  • RG, 23.05.1913 - V 32/13

    Zum Begriffe des Aubietens, Versprechens oder Gewährens von Geschenken oder

    Auszug aus BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51
    Was es damit von der Strafdrohung ausnehmen will, ist deutlich: es ist der unlautere Wettbewerb um den privaten Kunden (RGSt 47, 183).
  • RG, 08.06.1920 - II 426/20

    1. Zum Begriff des geschäftlichen Betriebs nach § 12 UnlWG. 2. Kann die

    Auszug aus BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51
    Geschäftliche Betriebe können deshalb auch Unternehmungen sein, die allein gemeinnützige, soziale oder kulturelle Ziele verfolgen, Beispiele aus der Rechtsprechung sind gemeinnützige Genossenschaften und Konsumvereine (RGSt 50, 118; 68, 263),eine Kriegslederaktiengesellschaft, die militärischen und sozialen Zwecken diente (RGSt 55, 31), eine Postbeamtenkrankenkasse (RGSt 68, 70), eine Allgemeine Ortskrankenkasse (RG JW 1935, 1861), eine Beratungsstelle der Reichsvereinigung deutscher Lichtspielstellen, Kultur- und Werbefilmhersteller e.V. (RG HRR 1940, 1220).
  • RG, 21.03.1938 - 3 D 154/38

    In welcher Richtung muß auf den Angestellten oder Beauftragten des geschäftlichen

    Auszug aus BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51
    Für die Anwendung des § 12 gilt es gleich, ob die gewerblichen Leistungen von dem Geber der Vorteile (oder von dem Dritten, in dessen Interesse der Geber handelt) bezogen werden sollen oder aber von dem Geschäftsherrn des Empfängers der Vorteile (RGSt 66, 81; 72, 132).
  • RG, 26.09.1933 - I 36/33

    Welchen Einfluß hat die Verwendung eines Beamten in einem gewerblichen Betrieb

  • RG, 09.12.1941 - 1 D 470/41

    Der Kassenleiter eines Getreidewirtschaftsverbandes ist Beamter im

  • RG, 19.07.1938 - 1 D 243/38

    1. Ist der Obermeister einer Innung i. S. des § 359 StGB. Beamter? Ist er nach

  • RG, 22.06.1909 - I 711/09

    1. Sind in Württemberg bei Vergehen gegen § 4 des Gesetzes zur Bekämpfung des

  • RG, 24.01.1938 - 2 D 723/37

    Zum Begriffe des Beauftragten i. S. des § 12 Abs. 2 UnlWG. und zur Frage der

  • RG, 10.04.1934 - 1 D 36/34

    Zum Begriff des Beauftragten eines geschäftlichen Betriebs i. S. des § 12 UnlWG.

  • RG, 27.06.1916 - V 235/16

    Zum Begriff des geschäftlichen Betriebs im Sinne des § 12 Abs. 1 UnlWG. Muß der

  • RG, 23.01.1912 - V 824/11

    Über die Voraussetzungen und den Umfang des Rechtes der Verbände zur Förderung

  • BGH, 29.03.2012 - GSSt 2/11

    Keine Strafbarkeit von Kassenärzten wegen Bestechlichkeit

    Dafür spricht, dass der geschäftliche Betrieb zwar daraufhin angelegt sein muss, dauerhaft am Wirtschaftsleben teilzunehmen, im Unterschied zum Gewerbebetrieb aber nicht darauf, Gewinn zu erzielen (BGH, Urteil vom 13. Mai 1952 - 1 StR 670/51, BGHSt 2, 396, 401 f. zu § 12 UWG).

    Deshalb können grundsätzlich zum Kreis der geschäftlichen Betriebe neben gemeinnützigen und sozialen Einrichtungen auch - unabhängig von ihrer Organisationsform und davon, ob sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen - staatliche Stellen zählen, sofern sie durch den Austausch von Leistung und Gegenleistung am Wirtschaftsleben teilnehmen (BGH, Urteil vom 13. Mai 1952 aaO, S. 403; MünchKommStGB/Diemer/Krick, § 299 Rn. 7; NK-StGB/ Dannecker, 3. Aufl., § 299 Rn. 24).

    a) Beauftragter im Sinne des § 299 StGB ist, wer, ohne Angestellter oder Inhaber eines Betriebes zu sein, auf Grund seiner Stellung im Betrieb berechtigt und verpflichtet ist, auf Entscheidungen dieses Betriebes, die den Waren- oder Leistungsaustausch betreffen, unmittelbar oder mittelbar Einfluss zu nehmen (BGH, Urteil vom 13. Mai 1952 - 1StR 670/51, BGHSt 2, 396, 402; Kühl, StGB, 27. Aufl., § 299 Rn. 2; MünchKommStGB/Diemer/Krick, § 299 Rn. 5; LK-StGB/ Tiedemann, 12. Aufl., § 299 Rn. 16; SSW-StGB/Rosenau, § 299 Rn. 9; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 299 Rn. 10; NK-StGB/Dannecker, 3. Aufl., § 299 Rn. 22).

  • BGH, 18.01.2018 - I ZR 150/15

    Schadensersatzansprüche wegen einer ohne Wissen des Klägers von seinem

    Beauftragter ist jeder, der auf Grund seiner Stellung berechtigt und verpflichtet ist, geschäftlich für den Betrieb zu handeln und Einfluss auf die im Rahmen des Betriebs zu treffenden Entscheidungen besitzt, ohne Angestellter oder Inhaber des Betriebs zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1952 - 1 StR 670/51, BGHSt 2, 396, 401; BGH, GRUR 1968, 587, 588 - Bierexport, beide zu § 12 UWG aF; BGH, Urteil vom 9. August 2006 - 1 StR 50/06, NJW 2006, 3290, 3298; Beschluss vom 29. März 2012 - GSSt 2/11, BGHSt 57, 202 Rn. 28, beide zu § 299 StGB).
  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 458/10

    Ist der Vertragsarzt Amtsträger?

    Sollte der Große Senat für Strafsachen entgegen der Ansicht des vorlegenden Senats die Amtsträgereigenschaft des niedergelassenen Vertragsarztes bei der Verordnung von Hilfsmitteln verneinen, so hängt der Erfolg der Revision der Staatsanwaltschaft davon ab, ob der Geschäftsführer der Verfallsbeteiligten durch das von ihm praktizierte Geschäftsmodell tatbestandlich und rechtswidrig zumindest Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 Abs. 2 StGB) begangen hat (zur Subsidiarität des § 12 UWG aF, der Vorgängervorschrift des § 299 StGB, gegenüber den Amtsdelikten vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1952 - 1 StR 670/51, BGHSt 2, 396, 403; Beschluss vom 10. Februar 1994 - 1 StR 792/93, NStZ 1994, 277), und daher auf dieser Grundlage die selbstständige Anordnung von Wertersatzverfall gegen die Verfallsbeteiligte in Betracht kommt.

    Beauftragter nach dieser Vorschrift ist nach gefestigter, ständiger Rechtsprechung und allgemeiner Auffassung in der Literatur, wer, ohne Geschäftsinhaber oder Angestellter zu sein, für einen Geschäftsbetrieb befugtermaßen tätig wird und dabei aufgrund seiner Stellung berechtigt und verpflichtet ist, auf Entscheidungen des Betriebes, die den Waren- oder Leistungsaustausch betreffen, Einfluss zu nehmen (BGH aaO, BGHSt 2, 396, 401; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 299 Rn. 16 mwN).

    Bereits in der Rechtsprechung zu § 12 UWG, der Vorgängervorschrift des § 299 StGB, war es allgemein anerkannt, dass der Beauftragtenbegriff weit auszulegen ist, weil ihm innerhalb des Tatbestandes eine Auffangfunktion zukommen soll (BGH aaO, BGHSt 2, 396, 401; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 299 Rn. 16).

    Auch in anderen Fällen, etwa bei einem Testamentsvollstrecker oder Insolvenzverwalter, wird eine rechtliche Beziehung zwischen Beauftragtem und "Auftraggeber" nicht verlangt (BGH aaO, BGHSt 2, 396, 401; Dannecker, GesR 2010, 281, 284).

    Danach werden auch die gesetzlichen Krankenkassen erfasst (vgl. schon RG, Urteil vom 29. Januar 1934 - 2 D 1293/33, RGSt 68, 70, 74; BGH, Urteil vom 13. Mai 1952 - 1 StR 670/51, BGHSt 2, 396, 402; LK/Tiedemann, StGB, 12. Aufl., § 299 Rn. 19); denn sie können ihren Versorgungsauftrag gegenüber den Versicherten nur durch Leistungsaustausch insbesondere mit Apotheken und Pharmaunternehmen erfüllen (vgl. Böse/Mölders, MedR 2008, 585, 586).

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 981/00

    Steuerberaterkammer

    Daneben wurde den Kammern allerdings die Wahrung der Gesamtinteressen der in ihr zusammengeschlossenen Berufsangehörigen übertragen, die nach der Rechtsprechung Befugnisse im Wettbewerbsrecht einschließen kann (vgl. insbesondere das Recht zur Stellung von Strafanträgen gegen Außenstehende: RGSt 35, 267; 43, 44; 44, 348; BGHSt 2, 396 ; vgl. zu Wettbewerbsklagen gegen Dritte: BGH, GRUR 1980, S. 855; GRUR 1981, S. 596).
  • BFH, 14.05.2014 - X R 23/12

    Abzugsverbot für Bestechungsgelder umfasst auch Kosten des Strafverfahrens und

    Beauftragter ist, wer, ohne Angestellter oder Inhaber eines Betriebs zu sein, aufgrund seiner Stellung im Betrieb berechtigt und verpflichtet ist, auf Entscheidungen dieses Betriebs, die den Waren- oder Leistungsaustausch betreffen, unmittelbar oder mittelbar Einfluss zu nehmen (BGH-Beschluss vom 29. März 2012 GSSt 2/11, BGHSt 57, 202, unter IV.2.a, m.w.N.; ebenso zuvor bereits Urteil des Reichsgerichts --RG-- vom 29. Januar 1934  2 D 1293/33, RGSt 68, 70 (74), sowie BGH-Urteil vom 13. Mai 1952  1 StR 670/51, BGHSt 2, 396, unter A.II.1.).

    Dies gilt beispielsweise für deutsche Ingenieure, die in der unmittelbaren Nachkriegszeit im Dienst der US-Besatzungstruppen standen und ihren --allein entscheidungsbefugten-- Vorgesetzten, einen US-Offizier, bei der Vergabe von Bauaufträgen an deutsche Unternehmen lediglich "zu unterstützen und zu beraten" hatten (BGH-Urteil in BGHSt 2, 396).

    "Unlauter" ist eine Bevorzugung, wenn die Entscheidungsbefugten nicht mehr nach sachlichen Gesichtspunkten, sondern unter dem Einfluss der gewährten Vorteile beraten werden (BGH-Urteil in BGHSt 2, 396, unter A.II.1.).

  • BGH, 08.11.1965 - 8 StE 1/65

    Pätsch - Art. 5 GG, Erörterung von Staatsgeheimnissen

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  • LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09

    Verurteilung eines Arztes und einer Pharmareferentin wegen Bestechlichkeit und

    In erster Linie liegt die Bedeutung darin, Unrechtsvereinbarungen zwischen einem Wettbewerber und einem privaten Endverbraucher auszugrenzen (vgl. BGHSt 2, 396, 402).
  • BGH, 10.05.1995 - 1 StR 764/94

    Unbefugte Verwertung von Geschäftsgeheimnissen und Angestelltenbestechung bei der

    Das Landgericht hat - insoweit zutreffend - ausgeführt, daß die Baudienststellen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika als geschäftliche Betriebe im Sinne der Schutzvorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb anzusehen sind (vgl. BGHSt 2, 396, 401 ff.).
  • BGH, 09.10.1990 - 1 StR 538/89

    Keine Amtsträgereigenschaft des landeskirchlichen Vermögensverwalters

    Als Amtsträger kann danach - neben den Beamten im staatsrechtlichen Sinne - jeder eingestuft werden, der von einer nach öffentlichem Recht zuständigen Stelle ausdrücklich oder stillschweigend zu Dienstverrichtungen berufen ist, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (vgl. RGSt 30, 29; 39, 232; 60, 139; 67, 299; 70, 234; 72, 289; BGHSt 2, 119; 2, 396; 6, 17; 8, 21; 12, 89; 31, 264).

    Die Evangelische Pflege Schönau, mag sie auch der Erfüllung kirchlicher Aufgaben dienen und keine Gewinnabsicht verfolgen, stellte einen geschäftlichen Betrieb im Sinne des § 12 UWG dar, weil sie durch Austausch von Leistung und Gegenleistung am Wirtschaftsleben teilzunehmen pflegt (vgl. BGHSt 2, 396, 401 ff.; 10, 358, 365 f.; Fuhrmann aaO § 12 UWG Anm. 2 d; Baumbach/Hefermehl aaO Einl UWG Rdn. 210 f., § 12 UWG Rdn. 5).

  • LG Berlin, 08.08.2022 - 83 O 9/22

    Sittenwidrigkeit des durch einen Rechtsanwalt für seinen Mandanten

    Beauftragter ist jeder, der auf Grund seiner Stellung berechtigt und verpflichtet ist, geschäftlich für den Betrieb zu handeln und Einfluss auf die im Rahmen des Betriebs zu treffenden Entscheidungen besitzt, ohne Angestellter oder Inhaber des Betriebs zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1952 - 1 StR 670/51, BGHSt 2, 396, 401; BGH, GRUR 1968, 587, 588 - Bierexport, beide zu § 12 UWG aF; BGH, Urteil vom 9. August 2006 - 1 StR 50/06, NJW 2006, 3290, 3298; Beschluss vom 29. März 2012 - GSSt 2/11, BGHSt 57, 202 Rn. 28, beide zu § 299 StGB).
  • BGH, 04.09.2013 - 5 StR 152/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (unzureichende Beweiswürdigung;

  • BGH, 10.07.1957 - 4 StR 5/57

    Ermächtigung des deutschen Gerichts zur Vernehmung eines Angeklagten ohne

  • BGH, 10.02.1994 - 1 StR 792/93

    Mitarbeiter - Amerikanische Streitkräfte - Bestimmtheit - Unrechtsvereinbarung -

  • BayObLG, 20.07.1995 - 4St RR 4/95

    Öffentliche Vergabe und Weitergabe von Informationen an Interessenten - Betrug,

  • BGH, 21.01.1965 - VII ZR 22/63

    Anforderungen an die Tätigkeit eines Handelsvertreters

  • BGH, 16.01.1981 - I ZR 29/79

    Apotheken - Steuerberatungsgesellschaft

  • BGH, 28.04.1994 - 1 StR 173/94

    Amtsträgereigenschaft - Bestechung - Unrechtsvereinbarung - Diensthandlung -

  • BGH, 10.10.1958 - 5 StR 404/58

    Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben - Daseinsvorsorge - Amtsträgerschaft -

  • BGH, 17.12.1964 - VII ZR 99/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 409/53

    Rechtsmittel

  • BDH, 18.01.1966 - II D 36/65

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.05.1954 - 2 StR 540/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.03.1953 - 2 StR 651/52

    Rechtsmittel

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