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   BGH, 09.04.2019 - 1 StR 673/18   

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https://dejure.org/2019,13116
BGH, 09.04.2019 - 1 StR 673/18 (https://dejure.org/2019,13116)
BGH, Entscheidung vom 09.04.2019 - 1 StR 673/18 (https://dejure.org/2019,13116)
BGH, Entscheidung vom 09. April 2019 - 1 StR 673/18 (https://dejure.org/2019,13116)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG, § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG, § 265 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen vorsätzlichen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften; Konkurrenzrechtliche Beurteilung mehrerer Darlehensgeschäfte

  • rewis.io

    Unerlaubtes Betreiben von Bankgeschäften: Konkurrenzverhältnis bei einheitlicher Geschäftsorganisation und kontinuierlichem Tatentschluss

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4 ; StPO § 265
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen vorsätzlichen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften; Konkurrenzrechtliche Beurteilung mehrerer Darlehensgeschäfte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 169
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 416/16

    Tatbestandsirrtum (Irrtum über normative Tatbestandsmerkmal; Maßstab der sog.

    Auszug aus BGH, 09.04.2019 - 1 StR 673/18
    Zur konkurrenzrechtlichen Beurteilung der Darlehensgeschäfte des Angeklagten G. hat der Generalbundesanwalt ausgeführt (vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 StR 416/16, NJW 2018, 3467 Rn. 12 ff.).
  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 61/21

    Straf- und Zahlungsdienstrechtliche Beurteilung des Hawala-Finanzsystems

    Ohne einen solchen Rahmen erbrachte vereinzelte Zahlungsdienste benötigen mithin keine Erlaubnis und stellen keine Straftat dar (vgl. entsprechend zu § 54 KWG BGH, Beschluss vom 9. April 2019 - 1 StR 673/18, BGHR KWG § 54 Genehmigungslose Bankgeschäfte 3 Rn. 2; Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 StR 416/16, BGHR KWG § 54 Bankgeschäfte 1 Rn. 14).

    Für das Betreiben von Bankgeschäften im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG ist bereits entschieden, dass eine Mehrheit natürlicher Einzelhandlungen zu einer einmaligen Verwirklichung des Tatbestandes zusammengefasst wird (s. BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 StR 416/16, BGHR KWG § 54 Bankgeschäfte 1 Rn. 14; Beschlüsse vom 9. April 2019 - 1 StR 673/18, BGHR KWG § 54 Genehmigungslose Bankgeschäfte 3 Rn. 2; vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 343; zu einem einheitlichen Begriffsverständnis Richter in Luz/Neus/Schaber/Schneider/Wagner/Weber, ZAG, 2019, § 63 Rn. 8).

  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 281/22

    Einziehung (Abgrenzung von Tatertrag und Tatobjekt: rechtsgutbezogene Wertung;

    Die einzelnen Verstöße gegen das Kreditwesengesetz durch das fortlaufende unerlaubte Betreiben von Bankgeschäften (§ 54 Abs. 1 Nr. 2 Alternative 1, § 32 Abs. 1 Satz 1, § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KWG) sind zu einer rechtlichen Handlungseinheit und damit zu einer einzigen Tat zusammenzufassen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 StR 416/16, BGHR KWG § 54 Bankgeschäfte 1 Rn. 14; Beschlüsse vom 2. Juni 2021 - 3 StR 61/21, Rn. 22; vom 9. April 2019 - 1 StR 673/18, BGHR KWG § 54 Genehmigungslose Bankgeschäfte 3 Rn. 2 und vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03 Rn. 36 f., BGHSt 48, 331, 343).
  • BGH, 15.10.2019 - 3 StR 379/19

    Konkurrenzen (Voraussetzungen einer Verklammerung mehrerer in Tatmehrheit

    Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Delikt, das sich - wie das unerlaubte Betreiben von Bankgeschäften (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 StR 416/16, NJW 2018, 3467 Rn. 14; Beschluss vom 9. April 2019 - 1 StR 673/18, wistra 2019, 362 Rn. 2) - über einen gewissen Zeitraum erstreckt und mit anderen Straftaten tateinheitlich zusammentrifft, die bei isolierter Betrachtung in Tatmehrheit stehen, solche Taten nur dann zur Tateinheit verbinden, wenn es nicht von minderschwerem Gewicht ist (s. BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2017 - 1 StR 310/16, NStZ 2018, 221 f.; vom 2. Dezember 2008 - 3 StR 203/08, BGHR StGB § 258 Abs. 1 Konkurrenzen 1 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 23.09.2020 - 2 StR 55/20

    Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz; Begriff

    Das neue Tatgericht wird, sollte es erneut zu einer Verurteilung wegen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften gelangen, den Strafrahmen des § 54 KWG in der zur Tatzeit gültigen Fassung zugrundezulegen und hinsichtlich der konkurrenzrechtlichen Beurteilung die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsurteil vom 18. Juli 2018 - 2 StR 416/16, NStZ 2020, 167; BGH, Beschluss vom 9. April 2019 - 1 StR 673/18, NStZ 2020, 169) in den Blick zu nehmen haben.
  • LG Landshut, 11.11.2020 - 3 KLs 201 Js 3700/20

    Einziehung von Taterträgen und des Wertes von Taterträgen beim unerlaubten

    Auf die Revision des Verurteilten änderte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 09.04.2019, Az. 1 StR 673/18, das Urteil des Landgerichts Landshut - bei Verwerfung der Revision im Übrigen als unbegründet - im Schuldspruch dahingehend ab, dass der Verurteilte wegen vorsätzlichen unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt wurde, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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