Rechtsprechung
   BGH, 29.01.1980 - 1 StR 683/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,756
BGH, 29.01.1980 - 1 StR 683/79 (https://dejure.org/1980,756)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1980 - 1 StR 683/79 (https://dejure.org/1980,756)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1980 - 1 StR 683/79 (https://dejure.org/1980,756)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,756) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Urkundenunterdrückung durch den Eigentümer einer Urkunde - Bezug von Schlechtwettergeld beziehungsweise Kurzarbeitergeld durch fingierte Lohnabrechnungen gegenüber dem Arbeitsamt - Verschweigen des Verbleibs von Geschäftsunterlagen durch den Geschäftsführer zur ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Urkundenunterdrückung durch den Urkundeneigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 274

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 29, 192
  • NJW 1980, 1174
  • MDR 1980, 413
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 24.04.1968 - RReg. 1b St 437/67

    Urkundenunterdrückung

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - 1 StR 683/79
    In § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB wird vielmehr das Recht geschützt, mit der Urkunde Beweis zu erbringen (BayObLG NJW 1968, 1896; Tröndle in LK 9. Aufl. § 274 Rdn. 5; Cramer in Schönke/Schröder StGB 19. Aufl. § 274 Rdn. 5).

    Fehlt ihm das Recht, über die Urkunde allein zu verfügen, weil ihm die Rechtsordnung die Verpflichtung auferlegt, die Urkunde für die Beweisführung eines anderen herauszugeben oder zur Einsichtnahme bereitzuhalten, so unterliegt die Unterdrückung der Urkunde der Strafdrohung des § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB (RG HRR 1938, Nr. 491; RGSt 38, 37; BayObLG NJW 1968, 1896, in BGHSt 6, 252, 254 [BGH 09.07.1954 - 1 StR 677/53] noch offen gelassen).

  • BGH, 09.07.1954 - 1 StR 677/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - 1 StR 683/79
    Fehlt ihm das Recht, über die Urkunde allein zu verfügen, weil ihm die Rechtsordnung die Verpflichtung auferlegt, die Urkunde für die Beweisführung eines anderen herauszugeben oder zur Einsichtnahme bereitzuhalten, so unterliegt die Unterdrückung der Urkunde der Strafdrohung des § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB (RG HRR 1938, Nr. 491; RGSt 38, 37; BayObLG NJW 1968, 1896, in BGHSt 6, 252, 254 [BGH 09.07.1954 - 1 StR 677/53] noch offen gelassen).
  • RG, 29.12.1891 - 3532/91

    1. Erfordert das Merkmal der "Unterdrückung" in §. 274 Nr. 1 St.G.B.'s ein

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - 1 StR 683/79
    Es genügt jede Beeinträchtigung fremder Beweisführungsrechte (RGSt 22, 283; 55, 74, 76; RG HRR 1936, 1026; Tröndle in LK 9. Aufl. § 274 StGB Rdn. 24).
  • RG, 09.07.1920 - II 636/20

    Begeht ein Vertrauensmann, der einen ihm zur Einreichung bei dem Wahlvorstand

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - 1 StR 683/79
    Es genügt jede Beeinträchtigung fremder Beweisführungsrechte (RGSt 22, 283; 55, 74, 76; RG HRR 1936, 1026; Tröndle in LK 9. Aufl. § 274 StGB Rdn. 24).
  • RG, 28.04.1905 - 4914/04

    Wann gehört eine Urkunde dem Eigentümer nicht ausschließlich?

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - 1 StR 683/79
    Fehlt ihm das Recht, über die Urkunde allein zu verfügen, weil ihm die Rechtsordnung die Verpflichtung auferlegt, die Urkunde für die Beweisführung eines anderen herauszugeben oder zur Einsichtnahme bereitzuhalten, so unterliegt die Unterdrückung der Urkunde der Strafdrohung des § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB (RG HRR 1938, Nr. 491; RGSt 38, 37; BayObLG NJW 1968, 1896, in BGHSt 6, 252, 254 [BGH 09.07.1954 - 1 StR 677/53] noch offen gelassen).
  • OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18

    Vollendeter Betrug und Urkundenunterdrückung: Passieren des Kassenbereichs eines

    (vgl. BGHSt 29, 192; Leipziger Kommentar-Zieschang, a.a.O., § 274 Rn. 5 und 6; Fischer, a.a.O., § 274 Rn. 3).
  • BGH, 25.11.2009 - 2 StR 430/09

    Beweiswürdigung (Widersprüche); Urkundenunterdrückung (Begriff der

    Ohne Rechtsfehler geht die Kammer zwar davon aus, dass ein Nachteil in jeder Beeinträchtigung des Beweisführungsrechts eines Dritten liegen kann (vgl. BGHSt 29, 192, 196) und darunter vor allem die Vereitelung der Nutzung des gedanklichen Inhalts einer Urkunde in einer aktuellen Beweissituation zu verstehen ist (vgl. BGHR StGB § 274 Nachteil 1).
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 7/19

    Konkurrenzverhältnis zwischen Urkundenunterdrückung durch Beschädigen und

    Dabei kann dahinstehen, ob die betroffenen Gutachten mit Blick auf die in der Rechtsprechung und von Teilen des Schrifttums vertretene Auffassung zum fehlenden Beweisführungsrecht des Staates im Bereich der Ordnungsverwaltung auch den Fahrerlaubnisbehörden oder aber nur den begutachteten Personen "gehörten' (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29. Januar 1980 - 1 StR 683/79, BGHSt 29, 192, 194 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Juli 1989 - 5 Ss 251/89 - 102/89 I, JR 1991, 250, 251; LK/Zieschang, StGB, 12. Aufl., § 274 Rn. 7 ff. mwN) sowie deren gegebenenfalls in der Erteilung des Auftrags zur Manipulation der Urkunden enthaltenen Einwilligungen sittenwidrig waren und damit keine rechtfertigende Wirkung für den Angeklagten sowie die gesondert verfolgten Mitttäter entfalten konnten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 9. Juli 1954 - 1 StR 677/53, BGHSt 6, 251, 254; Schönke/Schröder/Heine/Schuster, StGB, 30. Aufl., § 274 Rn. 11; aA LK/Rönnau, StGB, 12. Aufl., Vor §§ 32 ff. Rn. 189).

    Während § 267 StGB die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs mit Urkunden (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1951 - 1 StR 567/51, BGHSt 2, 50, 52; LK/Zieschang, StGB, 12. Aufl., § 267 Rn. 1) und mithin ausschließlich Allgemeininteressen im Blick hat (vgl. SSWStGB/Wittig, 4. Aufl., § 267 Rn. 2; LK/Zieschang, StGB, 12. Aufl., § 267 Rn. 2), zielt § 274 StGB auf den Schutz des individuellen Rechts ab, mit einer Urkunde Beweis zu führen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1980 - 1 StR 683/79, BGHSt 29, 192, 194; SSW/Wittig, StGB, 4. Aufl., § 274 Rn. 1).

  • BVerfG, 02.07.2020 - 1 BvR 1627/19

    Verfassungswidrigkeit eines vorläufigen Berufsverbots gegen einen Rechtsanwalt

    In § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB wird vielmehr das Recht geschützt, mit der Urkunde Beweis zu erbringen (BGHSt 29, 192 ).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.1984 - 2 Ss 528/83

    Urkundenunterdrückung; Urkundsdelikte; Vernichtung; Polizeiliche Kontrolle

    ... Entscheidend ist insoweit, ob auch noch ein anderer ein Recht zur Beweisführung an der Urkunde oder der technischen Aufzeichnung besitzt, ob dem Eigentümer von der Rechtsordnung die Verpflichtung auferlegt ist, die Urkunde für die Beweisführung eines anderen herauszugeben oder auch nur zur Einsichtnahme bereitzuhalten (BGHSt 29, 192 [hier: III (334) 142 d] ..), Geschützt wird nämlich das Recht eines anderen, mit der Urkunde Beweis zu erbringen.

    ... Nach BGHSt 29, 192, 195 ist die nur auf Beeinträchtigung öffentlich-rechtlicher Verwaltungs- und Überwachungsaufgaben angelegte Unterdrückung einer Urkunde bloßes Ordnungsrecht mit der Folge, daß die Möglichkeit der Ahndung nach § 274 StGB entfällt.

  • BayObLG, 21.08.1989 - RReg. 4 St 131/89

    Kriterien; Gesamturkunde; Urkunde; Einzelurkunde; Verfälschung; Reisepaß;

    »Gehören« bezeichnet hier nicht die dinglichen Eigentumsverhältnisse, sondern das Recht, mit der Urkunde im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen (BGHSt 29, 192/194 ..).
  • BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 88/96

    Keine Urkundenunterdrückung durch Heraustrennen des Zurückweisungsvermerks im

    "Gehören" bezeichnet hier nicht die dinglichen Eigentumsverhältnisse, sondern das Recht, mit der Urkunde im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen (BGHSt 29, 192, 194; BayObLGSt 1968, 38, 42; 1979, 199, 202).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht