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   BGH, 17.02.2009 - 1 StR 691/08   

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BGH, 17.02.2009 - 1 StR 691/08 (https://dejure.org/2009,1339)
BGH, Entscheidung vom 17.02.2009 - 1 StR 691/08 (https://dejure.org/2009,1339)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 1 StR 691/08 (https://dejure.org/2009,1339)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 EMRK; § 168c Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 StPO
    Kein Verwertungsverbot bei Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht des § 168c Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 StPO hinsichtlich eines Mitbeschuldigten (Rechtskreistheorie; Gefahr einer "gespaltenen Tatsachenfeststellung"; Verwertungsverbot hinsichtlich des betroffenen ...

  • lexetius.com

    StPO § 168c Abs. 1, Abs. 5 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Verwertungsverbots aufgrund des Verstoßes gegen die Benachrichtigungspflicht hinsichtlich eines Mitangeschuldigten aus § 168c Abs. 5 S. 1 i.V.m. Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO); Voraussetzungen für eine Verwertung der Aussage eines Beschuldigten bei einer ...

  • Judicialis

    StPO § 52; ; StPO § 136; ; StPO § 163; ; StPO § 168c Abs. 1; ; StPO § 168c Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen eines Verwertungsverbots aufgrund des Verstoßes gegen die Benachrichtigungspflicht hinsichtlich eines Mitangeschuldigten aus § 168c Abs. 5 S. 1 i.V.m. Abs. 1 Strafprozessordnung ( StPO ); Voraussetzungen für eine Verwertung der Aussage eines Beschuldigten bei einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Anforderungen an die Begründung revisionsgerichtlicher Entscheidungen - Verfahrenswirklichkeit und normativer Anspruch (Prof. Dr. Gerhard Fezer; HRRS 2010, 281)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen - § 101 VII 2

Papierfundstellen

  • BGHSt 53, 191
  • NJW 2009, 1619
  • NStZ 2009, 345
  • NStZ 2009, 524 (Ls.)
  • NStZ 2010, 98 (Ls.)
  • JR 2009, 300
  • JR 2009, 385
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - 1 StR 691/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht nämlich selbst bei einer unterbliebenen Beschuldigtenbelehrung - und damit einem Verstoß gegen § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO i.V.m. § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO - ein Verwertungsverbot dann nicht, wenn dem Beschuldigten seine Rechte bei Beginn seiner Vernehmung bekannt waren; denn in diesem Fall ist er nicht in dem gleichen Maße schutzbedürftig wie ein Beschuldigter, der sein Schweigerecht nicht kannte (BGHSt 38, 214, 224).

    (1) Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob ein Verwertungsverbot auch zugunsten von Mitbeschuldigten wirkt, entweder ausdrücklich offen gelassen (BGHSt 38, 214, 228; 42, 15, 24) oder - jeweils nicht tragend - verneint.

  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 53/94

    Verwendung ausländischer Vernehmungsniederschriften zum Zwecke der Beweiserhebung

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - 1 StR 691/08
    Insoweit müssten die zu § 55 StPO entwickelten Rechtsgrundsätze entsprechende Anwendung finden (BGHR StPO § 136 Belehrung 5).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - 1 StR 691/08
    (1) Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob ein Verwertungsverbot auch zugunsten von Mitbeschuldigten wirkt, entweder ausdrücklich offen gelassen (BGHSt 38, 214, 228; 42, 15, 24) oder - jeweils nicht tragend - verneint.
  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 212/02

    Verurteilung wegen sechsfachen Mordes durch Zerstörung eines Miethauses in

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - 1 StR 691/08
    Ebenso trifft es zu, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den Fällen, in denen diese Benachrichtigungspflicht verletzt worden ist, zugunsten des vernommenen Beschuldigten ein Verwertungsverbot angenommen worden ist, wenn er der Verwertung seiner Vernehmung widersprochen hat (vgl. BGH NStZ 1989, 282, 283; NStZ 2003, 671; Griesbaum in KK 6. Aufl. § 168c StPO Rdn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 21.01.1958 - GSSt 4/57

    Fehlerhafte Zeugenbelehrung

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - 1 StR 691/08
    (2) Die Sachlage bei einem Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht aus § 168c Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 StPO entspricht auch nicht derjenigen bei einem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO, bei dem aus übergeordneten Gründen zum Schutz der Familie des Angeklagten einem verwandten Zeugen ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht gewährt wird (BGHSt 11, 213, 216) und das dergestalt mit dem Rechtskreis des Angeklagten verbunden ist, dass es sich bei untrennbaren strafrechtlichen Vorwürfen nicht zu Ungunsten eines Mitangeklagten einschränken lässt (BGHSt 7, 194, 196).
  • BGH, 20.03.2000 - 2 ARs 489/99

    Ausschließung des Verteidigers wegen Verdachts einer Straftat

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - 1 StR 691/08
    Der 2. Strafsenat hat diese Rechtsprechung aufgegriffen und ausgeführt, dass selbst das Unterbleiben einer Belehrung des einen Mitbeschuldigten die Verwertung seiner Angaben gegen einen anderen Mitbeschuldigten nicht hindern würde (BGH wistra 2000, 311, 313).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 598/96

    Faires Verfahren (Analogie; keine Berechtigung des Beschuldigten zur Anwesenheit

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - 1 StR 691/08
    Aus diesem Grund ist bei der richterlichen Vernehmung des Beschuldigten lediglich dessen Verteidiger gemäß § 168c Abs. 1 StPO die Anwesenheit gestattet, Mitbeschuldigte oder deren Verteidiger haben dagegen kein Anwesenheitsrecht (BGHSt 42, 391, 393).
  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76

    Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - 1 StR 691/08
    Sie soll verhindern, dass im Ermittlungsverfahren unter Verletzung des Anspruchs des Beschuldigten auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) ein für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens möglicherweise entscheidendes Beweisergebnis herbeigeführt werden kann, ohne dass der vernommene Beschuldigte und sein Verteidiger Gelegenheit hatten, hierauf Einfluss zu nehmen (BGHSt 26, 332, 334).
  • BGH, 05.02.2002 - 5 StR 588/01

    Hinweis auf anwaltlichen Notdienst

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - 1 StR 691/08
    Ebenso hat sich der 5. Strafsenat in einem Beschluss vom 5. Februar 2002 geäußert und geurteilt, dass sich eine Angeklagte nicht auf eine unzulängliche Belehrung einer Mitangeklagten nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO berufen könne, da ihre Rechte hiervon nicht berührt würden (BGHSt 47, 233, 234).
  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom

    Auszug aus BGH, 17.02.2009 - 1 StR 691/08
    (2) Die Sachlage bei einem Verstoß gegen die Benachrichtigungspflicht aus § 168c Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 StPO entspricht auch nicht derjenigen bei einem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO, bei dem aus übergeordneten Gründen zum Schutz der Familie des Angeklagten einem verwandten Zeugen ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht gewährt wird (BGHSt 11, 213, 216) und das dergestalt mit dem Rechtskreis des Angeklagten verbunden ist, dass es sich bei untrennbaren strafrechtlichen Vorwürfen nicht zu Ungunsten eines Mitangeklagten einschränken lässt (BGHSt 7, 194, 196).
  • BGH, 23.09.1988 - 2 StR 409/88

    Verwertung der rechtsfehlerhaft erlangten Aussage des Angeklagten - Unterlassen

  • BGH, 09.08.2016 - 4 StR 195/16

    Drittwirkung von Verwertungsverboten (Vorenthalten des anwaltlichen Beistands

    Ein Verwertungsverbot würde sich daher aus den gleichen Gründen wie im Fall der unterlassenen oder fehlerhaften Belehrung nach § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO nicht auf ihn erstrecken (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. Februar 2002 - 5 StR 588/01, BGHSt 47, 233, 234; Beschluss vom 20. März 2000 - 2 AR 217/99, wistra 2000, 311, 313; Urteil vom 10. August 1994 - 3 StR 53/94, NStZ 1994, 595, 596; offengelassen in BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - 5 StR 341/05, NJW 2006, 1008, 1009 und Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, NStZ 2009, 281, Rn. 18 (insoweit in BGHSt 53, 112 nicht abgedruckt); siehe auch BGH, Beschluss vom 17. Februar 2009 - 1 StR 691/08, BGHSt 53, 191 Rn. 14 ff. (Verstoß gegen § 168c Abs. 5 StPO); zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit von rechtskreisbezogenen Überlegungen bei der Bestimmung der Rechtsfolgen von Verfahrensverstößen vgl. BVerfG, NStZ 2014, 528, 529; NJW 2011, 207, 211 (zu Art. 38 Abs. 1 lit. b S. 3 WÜK.
  • LG Hamburg, 06.06.2018 - 617 KLs 31/17

    Gruppenvergewaltigung einer 14-Jährigen - höhere Strafen

    Vielmehr konnten die polizeilichen Angaben der Angeklagten zu Gunsten und zu Lasten der übrigen Angeklagten zulässigerweise verwertet werden, da deren Rechtskreis durch die Verstöße mangels Drittbezugs nicht berührt wurde (vgl. BGH, Beschl. v. 17.2.2009, 1 StR 691/08).
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