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   BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86   

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BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86 (https://dejure.org/1987,807)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1987 - 1 StR 698/86 (https://dejure.org/1987,807)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1987 - 1 StR 698/86 (https://dejure.org/1987,807)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Urkundsqualität des Führerscheins - Beweiswirkung und öffentlicher Glaube des Geburtsdatums im Führerschein - Zusammenhang zwischen Falschbeurkundung und Vermögensvorteil i.S.v. § 272 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    StGB §§ 271, 272
    Ausstellung eines Führerscheins mit falschem Geburtsdatum; Begriff des Vermögensvorteils

Papierfundstellen

  • BGHSt 34, 299
  • NJW 1987, 2243
  • MDR 1987, 598
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 561/72

    Strafbarkeit des pflichtwidrigen Ausstellens von Führerscheinen gegen Bezahlung -

    Auszug aus BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86
    Nach einhelliger Meinung ist der Führerschein - insoweit deutlich unterschieden vom Kraftfahrzeugschein, vgl. BGHSt 22, 201 - öffentliche Urkunde "mit Beweiswirkung für und gegen jedermann hinsichtlich der Erteilung einer Fahrerlaubnis und hinsichtlich des Nachweises, daß der augenblickliche Besitzer mit der im Führerschein bezeichneten Person identisch ist" (BGHSt 25, 95, 96 m. w. Nachw. und Anm. Tröndle JR 1973, 205).

    Ob dieser Tatbestand auch dadurch verletzt wäre, daß der Angeklagte den vorhergegangenen Entzug der Fahrerlaubnis verschwieg, kann dahinstehen (vgl. OLG Köln NJW 1972, 1335 [OLG Köln 08.02.1972 - Ss 263/71]; BayObLG VRS 15, 278; BGHSt 25, 95 und 33, 190).

  • BGH, 20.01.1955 - 3 StR 388/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86
    In der Entscheidung BGH NJW 1955, 839 ist ausgesprochen, der Führerschein genieße "hinsichtlich der in ihm eingetragenen akademischen Grade seines Inhabers" (hier: des Doktortitels) nicht öffentlichen Glauben.

    Zu Unrecht beruft sich das Oberlandesgericht Hamm auf BGH NJW 1955, 839.

  • OLG Köln, 08.02.1972 - Ss 263/71
    Auszug aus BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86
    Ob dieser Tatbestand auch dadurch verletzt wäre, daß der Angeklagte den vorhergegangenen Entzug der Fahrerlaubnis verschwieg, kann dahinstehen (vgl. OLG Köln NJW 1972, 1335 [OLG Köln 08.02.1972 - Ss 263/71]; BayObLG VRS 15, 278; BGHSt 25, 95 und 33, 190).
  • BGH, 02.07.1968 - GSSt 1/68

    Öffentlicher Glaube des Kraftfahrzeugscheins

    Auszug aus BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86
    Nach einhelliger Meinung ist der Führerschein - insoweit deutlich unterschieden vom Kraftfahrzeugschein, vgl. BGHSt 22, 201 - öffentliche Urkunde "mit Beweiswirkung für und gegen jedermann hinsichtlich der Erteilung einer Fahrerlaubnis und hinsichtlich des Nachweises, daß der augenblickliche Besitzer mit der im Führerschein bezeichneten Person identisch ist" (BGHSt 25, 95, 96 m. w. Nachw. und Anm. Tröndle JR 1973, 205).
  • BGH, 24.04.1985 - 3 StR 66/85

    Falschbeurkundung im Amt durch Ausstellung eines falschen Führerscheins -

    Auszug aus BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86
    Ob dieser Tatbestand auch dadurch verletzt wäre, daß der Angeklagte den vorhergegangenen Entzug der Fahrerlaubnis verschwieg, kann dahinstehen (vgl. OLG Köln NJW 1972, 1335 [OLG Köln 08.02.1972 - Ss 263/71]; BayObLG VRS 15, 278; BGHSt 25, 95 und 33, 190).
  • BGH, 13.08.1986 - 2 StR 291/86

    Strafbemessung bei Begehung einer erneuten Straftat nach Zustellung einer

    Auszug aus BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86
    Strafschärfend kann in solchem Fall allenfalls die - vergebliche - Warnung sein, die auch von einem eingestellten Verfahren ausgehen kann (vgl. zur Warnfunktion der zugestellten Anklage BGH, Urt. vom 13. August 1986 - 2 StR 291/86).
  • RG, 09.10.1888 - 1806/88

    38. Kann die Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, im §. 272

    Auszug aus BGH, 26.02.1987 - 1 StR 698/86
    Schon das Reichsgericht hat hieraus geschlossen (in einem Fall, in dem ein Student gegen Belohnung unter dem Namen eines Schülers die Reifeprüfung ablegen sollte, RGSt 18, 145), es genüge, daß die in § 271 StGB geschilderte Tat als Mittel zur Erlangung des Vermögensvorteils dienen solle, was der Fall sei, wenn sie im Bewußtsein des Täters mit einem erstrebten Vermögensvorteil im Zusammenhang stehe; auch dann sei der verbrecherische Wille auf den Vermögensvorteil als ursächliche Folge der Tat gerichtet.
  • BGH, 30.10.2008 - 3 StR 156/08

    Urkundenfälschung (Teilnahme: Anstiftung, Beihilfe; Konkurrenzen; tatbestandliche

    c) Da der Angeklagte die strafschärfende Bereicherungsabsicht des Mitangeklagten N., dem die Zulassungen von Kraftfahrzeugen als Mittel zur Erlangung von Vermögensvorteilen dienen sollten (vgl. BGHSt 34, 299, 303), auch hinsichtlich der Zulassung etwaiger weiterer Fahrzeuge kannte, hat er als Gehilfe auch hinsichtlich des PKW Mercedes den Qualifikationstatbestand des § 271 Abs. 3 StGB erfüllt (Cramer/Heine aaO § 271 Rdn. 45; Gribbohm aaO § 271 Rdn. 109; Puppe in NK-StGB § 271 Rdn. 66; aA Hoyer in SK-StGB § 271 Rdn. 36: besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB).
  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 C 16.15

    Erwerb einer Fahrerlaubnis; Fahrerlaubniserwerb; Führerscheinerwerb;

    Wie es strafrechtlich zu beurteilen ist, wenn jemand bewirkt, dass ihm ein Führerschein mit falschem Ort und/oder Tag der Geburt ausgestellt wird (hierzu vgl. BGH, Urteile vom 26. Februar 1987 - 1 StR 698/86 - BGHSt 34, 299 und vom 12. Oktober 1995 - 4 StR 259/95 - NJW 1996, 470 ), ist für die Frage, welchen Anforderungen ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt für die Erteilung einer Fahrerlaubnis genügen muss, ohne Bedeutung.
  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 521/18

    Banden- und gewerbsmäßige Hehlerei (persönliche Merkmale; Beihilfe; Durchbrechung

    Diesbezüglich genügt der zielgerichtete Wille, mittels der inhaltlich unzutreffenden öffentlichen Urkunde einen mittelbaren Vorteil zu erlangen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1987 - 1 StR 698/86, BGHSt 34, 299, 303; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - 3 StR 156/08, BGHSt 53, 34 Rn. 22; OLG Hamm, Urteil vom 25. November 1955 - 3 Ss 1172/55, NJW 1956, 602; MüKoStGB/Freund, 3. Aufl., § 271 Rn. 48).
  • BGH, 24.10.1990 - 3 StR 196/90

    Umschreibung eines ausländischen Führerscheins; Beihilfe zur Vorteilsgewährung

    Der Führerschein ist eine solche Urkunde, die zu öffentlichem Glauben die Erteilung der Fahrerlaubnis an die dort bezeichnete Person beweist (vgl. BGHSt 25, 95, 96; 34, 299, 301).
  • BayObLG, 31.10.1995 - 2St RR 80/95
    Unter diese Vorschrift fallen vielmehr nur solche, denen "volle Beweiskraft für und gegen jedermann" zukommt (RGSt 66, 407, 409; BGHSt 6, 380, 381: 22, 201, 203; 34, 299, 300 f.; 37, 207, 209; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 271 Rn. 6 ff.; Lackner StGB 21. Aufl. § 271 Rn. 2; LK/Tröndle StGB 10. Aufl. § 348 Rn. 5, § 271 Rn. 4, 18, 28, Schönke/Schröder/Cramer StGB 24. Aufl. § 271 Rn. 8).

    Dies kann jedoch nicht rechtfertigen, auf dieses Merkmal zu verzichten; denn der Bundesgerichtshof stellt bis in die jüngste Zeit hierauf ab (vgl. BGHSt 37, 207, 209; 34, 299).

    Entscheidend ist, daß der Urkunde im Rechtsverkehr Bedeutung beigemessen wird (vgl. BGHSt 26, 9 : Eintragung des Termins für die Hauptuntersuchung im Kraftfahrzeugschein; BGHSt 34, 299 : Führerschein).

  • BayObLG, 09.08.1994 - 5St RR 41/94
    "Vermögensvorteil" im Sinne der genannten Bestimmung ist jede mit der in § 271 Abs. 1 StGB beschriebenen Tätigkeit unmittelbar oder mittelbar verbundene Bereicherung (BGHSt 34, 299/302 f.; Lackner StGB 20. Aufl. § 272 Rn. 1).

    Seine wirtschaftliche Lage hätte sich dann durch die Tathandlung nicht günstiger dargestellt als ohne sie (vgl. RGSt 53, 102; BGHSt 34, 299/303; LK/Tröndle § 272 Rn. 7; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 272 Rn. 2).

    Davon abgesehen schweigen sich die Urteilsgründe, was die in § 272 Abs. 1 Satz 1 StGB geforderte, auf die Bereicherung gerichtete "Absicht" betrifft, darüber aus, ob im Bewußtsein des Angeklagten gerade die Angabe falscher Personalien als Mittel zur Erlangung der angestrebten Sozialleistungen dienen sollte (BGHSt 34, 299/303).

  • BGH, 12.10.1995 - 4 StR 259/95

    Bescheinigung - Personalangaben - Keine öffentliche Urkunde

    Insofern unterscheidet sich die Bescheinigung nach § 20 Abs. 4 AsylVfG a.F. grundlegend von dem Führerschein, der hinsichtlich des Geburtsdatums des Inhabers öffentlichen Glauben genießt (BGHSt 34, 299).
  • BGH, 13.12.2018 - 3 StR 386/18

    Strafschärfende Berücksichtigung von Voreintragungen im Erziehungsregister

    Eine bloße Berücksichtigung einer solchen Warnwirkung lässt sich dem Urteil aber gerade nicht entnehmen (vgl. auch BGH, Urteil vom 26. Februar 1987 - 1 StR 698/86, NJW 1987, 2243, 2244; insgesamt skeptisch BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 4 StR 125/06, NStZ 2006, 620).
  • BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88

    Illegale Einschleusung ausländischer Frauen

    Dabei ist ausreichend, daß die Einschleusung des Ausländers als Mittel zur Erlangung des Vermögensvorteils dienen soll (vgl. BGHSt 34, 299, 303 zu § 272 StGB).
  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 389/97

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Tätigwerden für

    Die Mißachtung dieser Warnung durfte bei der Strafzumessung zum Nachteil des Angeklagten A. berücksichtigt werden (vgl. dazu BGHSt 25, 64 [BGH 06.12.1972 - 2 StR 499/72]; BGHR StGB § 46 II Vorleben 2, insoweit in BGHSt 34, 299 nicht abgedruckt; BGH bei Holtz MDR 1979, 635; Stree in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 46 Rdn. 31 a.E.).
  • VGH Bayern, 05.11.2009 - 11 C 08.3165

    Anerkannter Flüchtling aus dem Irak

  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 312/08

    Revisibilität der Strafzumessung (Strafrahmenmilderung wegen verminderter

  • OLG Celle, 09.12.2019 - 3 Ss 48/19

    Keine strafmildernde Wirkung alkoholbedingter Enthemmung bei fahrlässiger Tötung

  • OLG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 Ss 420/98

    Besorgnis der Befangenheit im gerichtlichen Bußgeldverfahren; Beweiswirkung des

  • BGH, 27.07.1994 - 3 StR 149/94

    Betäubungsmittel - Beihilfe - Unerlaubtes Handeltreiben - Warnfunktion -

  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 415/97
  • OLG Frankfurt, 01.09.1995 - 1 Ws 198/94
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