Rechtsprechung
BGH, 08.02.2006 - 1 StR 7/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 176 Abs. 3 StGB aF; § 46a Nr. 2 StGB; § 78 StGB; § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB
Strafzumessung beim sexuellen Missbrauch von Kindern (langer Zeitablauf); Täter-Opfer-Ausgleich (kommunikativer Prozess); Ruhen der Verjährung (keine Anwendung bei bereits verjährten Taten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Tateinheitliche Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen; Verjährung der Straftat; Besondere Verjährungsregeln bei Sexualdelikten im Familienverband; Berücksichtigung von strafmildernden Umständen
- Judicialis
StGB § 12 Abs. 3; ; StGB § ... 46a; ; StGB § 46a Nr. 1; ; StGB § 46a Nr. 2; ; StGB § 78 Abs. 3 Nr. 4; ; StGB § 78b; ; StGB § 78b Abs. 1 Nr. 1 nF; ; StGB § 174; ; StGB § 176; ; StGB § 176 Abs. 3 aF; ; StPO § 354 Abs. 1a Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 176 Abs. 1, Abs. 3
Strafzumessung bei langem Abstand zwischen Tat und Urteil - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 393
- NStZ-RR 2006, 368
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 12.06.2017 - GSSt 2/17
Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung des zeitlichen Abstandes zwischen …
Anlass hierzu gibt ihm die unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 1. Strafsenats (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06, NStZ 2006, 393) vorgenommene Wertung des Landgerichts, zu Gunsten des Angeklagten spreche zwar, dass die Taten inzwischen sehr lange zurück lägen; jedoch könne dieser Umstand vorliegend nicht in gleicher Weise Berücksichtigung finden wie bei anderen Straftaten, da der sexuelle Kindesmissbrauch im familiären Umfeld erfolgt und die späte Anzeige der Tat hierdurch mitbedingt gewesen sei, so dass die gesetzgeberische Wertung des § 78b StGB tangiert werde. - BGH, 10.05.2016 - 1 ARs 5/16
Anfrageverfahren; Berücksichtigung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und …
"Dem zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil kommt im Rahmen der Strafzumessung bei Taten des sexuellen Missbrauchs eines Kindes die gleiche Bedeutung zu wie bei anderen Straftaten.' Hieran sieht er sich jedoch durch entgegenstehende Rechtsprechung des 1. Strafsenats (Senat, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06) gehindert.a) Die entsprechende Anknüpfung an die Verjährungsvorschriften entspricht der bisherigen Rechtsprechung auch jenseits der Entscheidungen des Senats vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06 und des anfragenden Senats vom 10. November 1999 - 3 StR 361/99 zur Frage, wie sich der Zeitablauf bei Taten des sexuellen Missbrauchs von Kindern auswirkt.
- BGH, 29.10.2015 - 3 StR 342/15
Anfrageverfahren; Berücksichtigung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und …
Anlass hierzu sowie zu dem Anfrageverfahren gibt die unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 1. Strafsenats (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06, NStZ 2006, 393) vorgenommene Wertung des Landgerichts, zu Gunsten des Angeklagten spreche zwar, dass die Taten inzwischen sehr lange zurück lägen; jedoch könne dieser Umstand vorliegend nicht in gleicher Weise Berücksichtigung finden wie bei anderen Straftaten, da der sexuelle Kindesmissbrauch im familiären Umfeld geschehen und die späte Anzeige der Tat hierdurch mitbedingt gewesen sei, so dass die gesetzgeberische Wertung des § 78b StGB tangiert werde.
- BGH, 14.11.2017 - 2 StR 377/15
Strafzumessung (zeitlicher Abstand zwischen Tat und Verurteilung bei sexuellem …
Hierzu hat es sich auf eine Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs berufen (Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06, NStZ 2006, 393). - BGH, 14.06.2016 - 2 ARs 67/16
Anfrageverfahren; Berücksichtigung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und …
Allerdings komme "dem langen zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil' bei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht die gleich hohe Bedeutung zu wie in anderen Fällen (vgl. BGH NStZ 2006, 393).Dies entspricht der Auffassung des 3. Strafsenats, der deshalb durch Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 342/15 (NStZ 2016, 227 f.) bei dem ersten Strafsenat angefragt hat, ob dieser an seiner abweichenden Rechtsauffassung festhält, wie sie im Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06 (NStZ 2006, 393) erläutert wurde.
- BGH, 17.11.2016 - 3 StR 342/15
Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Berücksichtigung des Abstands …
Anlass hierzu gibt die unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 1. Strafsenats (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06, NStZ 2006, 393) vorgenommene Wertung des Landgerichts, zu Gunsten des Angeklagten spreche zwar, dass die Taten inzwischen sehr lange zurück lägen; jedoch könne dieser Umstand vorliegend nicht in gleicher Weise Berücksichtigung finden wie bei anderen Straftaten, da der sexuelle Kindesmissbrauch im familiären Umfeld erfolgt und die späte Anzeige der Tat hierdurch mitbedingt gewesen sei, so dass die gesetzgeberische Wertung des § 78b StGB tangiert werde. - BGH, 06.04.2016 - 2 StR 219/15
Sexueller Missbrauch von Kindern (Strafzumessung: Berücksichtigung eines längeren …
Allerdings komme "dem langen zeitlichen Abstand zwischen Tat und Urteil' bei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs nicht die gleich hohe Bedeutung zu wie in anderen Fällen (vgl. BGH NStZ 2006, 393).Dies entspricht der Auffassung des 3. Strafsenats, der deshalb durch Beschluss vom 29. Oktober 2015 - 3 StR 342/15 (NStZ 2016, 227 f.) bei dem ersten Strafsenat angefragt hat, ob dieser an seiner abweichenden Rechtsauffassung festhält, wie sie im Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06 (NStZ 2006, 393) erläutert wurde.
- BGH, 30.03.2007 - 1 StR 349/06
Verwertungsverbot nach Zeugnisverweigerung (Vernehmung; Spontanangaben; …
Deshalb hat der Gesetzgeber auch die besondere Verjährungsregelung in § 78b StGB getroffen (vgl. BGH NStZ 2006, 393; 2006, 587, 588; NJW 2000, 748, 749;… G. Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 437). - BGH, 17.03.2006 - 1 StR 577/05
Aufklärungspflicht (Aufklärungsrüge: zulässige Einbeziehung der Akten; Verbot der …
Dabei würdigt der Senat auch den - von der Kammer nicht ausdrücklich erwogenen - Umstand, dass bei Sexualstraftaten zum Nachteil junger Opfer der bloße Zeitablauf seit der Tat als begünstigender Strafzumessungsumstand weniger Gewicht hat (Senat, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06;… Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 437). - BGH, 29.03.2021 - 2 StR 450/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Abweichen von einem …
Die Neufassungen finden auch für vor ihrem Inkrafttreten begangene Taten Anwendung, sofern deren Verfolgung zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt ist; dies ergibt sich aus der erklärten Intention des Gesetzgebers und der Regelungssystematik des Gesetzes (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juni 2005 - 2 StR 122/05, BGHSt 50, 138, 139 f.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 1 StR 7/06, NStZ 2006, 393; Beschluss vom 24. Juni 2004 - 4 StR 165/04, NStZ 2005, 89 f.; Beschluss vom 7. April 2020 - 3 StR 90/20; Beschluss vom 3. März 2021 - 5 StR 571/20). - BGH, 25.01.2018 - 5 StR 511/17
Bedeutung des Abstands zwischen Taten und Urteil im Rahmen der Strafzumessung …
- BGH, 08.02.2012 - 1 StR 658/11
Aufrechterhaltung des Strafausspruchs nach Korrektur des Schuldspruchs und …
- BGH, 24.01.2012 - 1 StR 614/11
Aufrechterhaltung des Strafausspruchs nach Korrektur des Schuldspruchs und …
- BGH, 22.12.2011 - 4 StR 600/11
Strafschärfende Berücksichtigung verjährter Straftaten …