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BGH, 31.07.2006 - 1 StR 70/06 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 357 StPO
Verfallsanordnung (entgegenstehende Ansprüche der Geschädigten; möglicher Verzicht); Revisionserstreckung (materiellrechtliche Gesetzesverletzung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Verfallsanordnung im Strafprozess; Revisionserstreckung auf einen Mitangeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 Abs. 1; StPO § 111i
Vorrang von Ansprüchen der Geschädigten gegenüber dem Verfall; Verlängerung eines dinglichen Arrests zugunsten des Geschädigten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 346
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 04.09.2014 - 3 Ws 253/14
Fehlendes Vorhandensein des Wertes des Erlangten im Vermögen des Betroffenen …
Nach § 111b Abs. 2 und 5, § 111d StPO kann der dingliche Arrest angeordnet werden, wenn Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass der Verfall von Wertersatz oder der Verfall nur deshalb nicht angeordnet werden kann, weil Ansprüche Verletzter bestehen (vgl. zum dinglichen Arrest zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe etwa BGH, Urteile vom 20. Februar 2013 - 5 StR 306/12, BGHSt 58, 152, 157 f.; vom 19. Dezember 2012 - VIII ZR 302/11, NJW 2013, 1158 f.; Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 70/06, NStZ-RR 2006, 346 mwN).
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