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   BGH, 20.01.2009 - 1 StR 705/08   

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https://dejure.org/2009,11588
BGH, 20.01.2009 - 1 StR 705/08 (https://dejure.org/2009,11588)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2009 - 1 StR 705/08 (https://dejure.org/2009,11588)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 1 StR 705/08 (https://dejure.org/2009,11588)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ort der Tatbegehung bei Verkauf von Fahrzeugen mit betrügerischer Absicht im Ausland durch Zulassung von Fahrzeugen unter Verwendung gefälschter Papiere in Deutschland; Ort der Tatbegehung im Fall der Beschränkung des Handelns eines Mittäters auf Vorbereitungshandlungen

  • Judicialis

    StGB § 3; ; StGB § 9; ; StPO § 349 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 3; StGB § 9; StPO § 349 Abs. 2
    Ort der Tatbegehung bei Verkauf von Fahrzeugen mit betrügerischer Absicht im Ausland durch Zulassung von Fahrzeugen unter Verwendung gefälschter Papiere in Deutschland; Ort der Tatbegehung im Fall der Beschränkung des Handelns eines Mittäters auf Vorbereitungshandlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 197
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.2001 - 4 StR 402/00

    Betrug; Vermögensschaden; Konkret schadensgleiche Vermögensgefährdung (Zug um Zug

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - 1 StR 705/08
    Die Entscheidung 4 StR 402/00 - nicht 01 - bezieht sich nicht auf diese Fallgestaltung.
  • BGH, 04.12.1992 - 2 StR 442/92

    Tatort eines Verbrechens (Ort, an dem das Verbrechen verabredet wurde,

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - 1 StR 705/08
    Dies gilt auch dann, wenn sich das Handeln des einen Mittäters auf Tatbeiträge beschränkt, die für sich gesehen nur Vorbereitungshandlungen sind (BGHSt 39, 88, 91).
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Einer möglichen Strafbarkeit nach § 217 StGB steht nicht entgegen, dass die Beschwerdeführer zu III. 3. und III. 5. ausschließlich aus der Schweiz heraus handeln, weil ihnen die Tatbeiträge der in Deutschland mitwirkenden Personen und zugleich auch der Ort deren Handelns im Inland mittäterschaftlich (§ 25 Abs. 2 StGB) zuzurechnen wäre (vgl. BGHSt 39, 88 ; BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 StR 705/08 -, NStZ-RR 2009, S. 197; Ambos, in: Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd. 1, 3. Aufl. 2017, § 9 Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Unabhängig davon, dass ein Tatort für jeden der mittäterschaftlich agierenden Angeklagten dort begründet ist, wo einer von ihnen gehandelt hat, auch wenn sich das Handeln auf Tatbeiträge beschränkt, die - wie hier etwa der Erwerb der gegenständlichen Diamanten in Deutschland - für sich gesehen nur Vorbereitungshandlungen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 StR 705/08 mwN, NStZ-RR 2009, 197), ist hier deutsches Strafrecht schon deswegen anwendbar, weil sich die Angeklagten nach den Feststellungen der Strafkammer jedenfalls in Deutschland (UA S. 87) zur Begehung des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges (also eines Verbrechens, § 263 Abs. 5 StGB) verabredet hatten.
  • LG Bonn, 07.03.2016 - 27 KLs 430 Js 794/15

    Gewerbsmäßige strafbare Verletzung einer Gemeinschaftsmarke und gewerbsmäßige

    Begehen Mittäter eine Straftat, so ist für jeden Mittäter ein Tatort dort begründet, wo einer von ihnen gehandelt hat (vgl. BGHSt 39, 88; NStZ-RR 2009, 197).
  • BGH, 14.11.2017 - 3 StR 265/17

    Kein inländischer Handlungsort für eine im Ausland begangene Urkundenfälschung

    Dagegen reichen bloße Vorbereitungshandlungen im Inland nicht aus, um die deutsche Strafgewalt zu begründen, es sei denn, dass diese Handlungen selbständig mit Strafe bedroht sind oder aber es sich um mittäterschaftliche Beiträge eines anderen Tatbeteiligten zu der im Ausland vollzogenen Tat handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 StR 705/08, NStZ-RR 2009, 197; Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88, 90 f.).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 266/17

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei Betrug und Urkundenfälschung (Förderung

    Dagegen reichen bloße Vorbereitungshandlungen im Inland nicht aus, um die deutsche Strafgewalt zu begründen, es sei denn, dass diese selbständig mit Strafe bedroht sind oder es sich um mittäterschaftliche Beiträge eines anderen Tatbeteiligten zu der im Ausland vollzogenen Tat handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 StR 705/08, NStZ-RR 2009, 197; Urteil vom 4. Dezember 1992 - 2 StR 442/92, BGHSt 39, 88, 90 f.).
  • LG Bonn, 06.02.2012 - 27 KLs 5/11

    Verbotenes Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport,

    Bei mittäterschaftlich agierenden Tätern ist ein Tatort für jeden der Mittäter dort begründet, wo einer von ihnen gehandelt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 20.01.2009 - 1 StR 705/08 mwN, NStZ-RR 2009, 197).
  • KG, 02.02.2022 - 151 AuslA 178/21

    Ablehnung der Auslieferung eines des unbefugten Vertriebs von Betäubungsmitteln

    (2) Es kann daher offenbleiben, ob sich die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auch aus §§ 3, 9 StGB ergibt, weil ein Mittäter des Verfolgten das Rauschgift über den deutsch-polnischen Grenzübergang in Kxxxxxx - und damit naheliegend auch im Inland - transportierte (vgl. zur Zurechnung BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 StR 705/08 -, juris).
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