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   BGH, 24.01.1995 - 1 StR 707/94   

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https://dejure.org/1995,4269
BGH, 24.01.1995 - 1 StR 707/94 (https://dejure.org/1995,4269)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1995 - 1 StR 707/94 (https://dejure.org/1995,4269)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1995 - 1 StR 707/94 (https://dejure.org/1995,4269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 287
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Beschleunigung des Todes durch Dritten

    Auszug aus BGH, 24.01.1995 - 1 StR 707/94
    Allerdings kommt es bei der Frage des Fahrlässigkeitsvorwurfs (§ 18 StGB) darauf an, ob der Tod - im Ergebnis und nicht in den Einzelheiten des dahin führenden Kausalverlaufs (Senatsbeschluß aaO.; BGHR StGB § 226 Todesfolge 4) - vom Angeklagten in der konkreten Tatsituation nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten zur Tatzeit vorausgesehen werden konnte.
  • BGH, 28.06.1994 - 4 StR 267/94

    Vorsatz - Willenselement - Kenntnis

    Auszug aus BGH, 24.01.1995 - 1 StR 707/94
    Dabei dürfen mögliche Beeinträchtigungen infolge einer erheblichen Alkoholisierung nicht außer Betracht bleiben (vgl. BGHR aaO. Todesfolge 6), aber selbst eine starke Alkoholisierung steht einer Verurteilung nach § 226 StGB nicht ohne weiteres entgegen (vgl. BGH, Beschl. vom 28. Juni 1994 - 4 StR 267/94).
  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82

    Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines

    Auszug aus BGH, 24.01.1995 - 1 StR 707/94
    Für den Tatbestand des § 226 StGB reicht es aus, daß der Körperverletzungshandlung das Risiko eines tödlichen Ausgangs anhaftet und sich dann dieses, dem Handeln des Täters eigentümliche Risiko im Eintritt des Todes verwirklicht (vgl. BGHSt 31, 96 ff.).
  • BGH, 21.12.1982 - 1 StR 743/82

    Erstrecken der Voraussicht des Täters auf die als Folge der Körperverletzung den

    Auszug aus BGH, 24.01.1995 - 1 StR 707/94
    Damit hat sie sich selbst den Blick auf die Anwendungsvoraussetzungen des § 226 Abs. 1 i.V.m. § 18 StGB verstellt, wonach sich die Voraussicht des Täters nicht auf die physischen Vorgänge zu erstrecken braucht, die als Folge der Körperverletzung im konkreten Fall den Tod schließlich herbeiführen (vgl. BGH, Beschl. vom 21. Dezember 1982 - 1 StR 743/82).
  • BGH, 15.02.2017 - 4 StR 375/16

    Nachstellung mit Todesfolge (tatbestandspezifischer Zusammenhang bei Suizid des

    Besteht die schwere Folge, wie hier, im Eintritt des Todes, braucht sich die Vorhersehbarkeit nicht auf alle Einzelheiten des zum Tode führenden Geschehensablaufs zu erstrecken, insbesondere nicht auf die durch die Tathandlung ausgelösten, im Einzelnen ohnehin nicht einschätzbaren somatischen Vorgänge, die den Tod schließlich ausgelöst haben; es genügt vielmehr die Vorhersehbarkeit des Erfolges im Allgemeinen (Senatsurteile, jeweils aaO mwN; vgl. auch BGH, Urteile vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02, BGHSt 48, 34, 39; vom 12. Februar 1992 - 3 StR 481/91, BGHR StGB § 226 (aF) Todesfolge 4; und vom 24. Januar 1995 - 1 StR 707/94, NStZ 1995, 287, 288).
  • BGH, 20.06.2012 - 5 StR 536/11

    Tod bei Brechmitteleinsatz: BGH hebt Freispruch erneut auf

    Wenn der Arzt unter solchen Vorzeichen lediglich nach Prüfung der "Vitalparameter" mit seinem Tun fortfährt, so liegt der Todeseintritt aufgrund mitwirkender Vorschädigung der betroffenen Person nicht so sehr außerhalb der Wahrscheinlichkeit, dass die Voraussehbarkeit für den "erfahrenen Facharzt" und den Angeklagten persönlich in Zweifel zu ziehen wäre (vgl. auch BGH, Urteile vom 24. Januar 1995 - 1 StR 707/94, BGHR StGB § 226 aF Todesfolge 9 ["medizinische Rarität"], vom 26. Februar 1997 - 3 StR 569/96, BGHR StGB § 226 aF Todesfolge 12 [Herzinfarkt infolge Herzvorschädigung] und vom 10. Juni 2009 - 2 StR 103/09, NStZ-RR 2009, 309).
  • LG Köln, 25.07.2003 - 111-4/03

    Kölner Polizeiprozeß: "Die Schläge waren nötig"

    Auch die weiteren tatbestandlichen Voraussetzungen des § 227 StGB, nämlich die Begehung einer vorsätzlichen Körperverletzung, der das Risiko eines tödlichen Ausgangs anhaftet, sofern sich das der Handlung eigentümliche Risiko im Eintritt des Todes des Angegriffenen verwirklicht und dem Täter hinsichtlich der Verursachung des Todes zumindest Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist (BGHSt 31, 96, 98; BGH NStZ 2001, 478 f.; BGHR StGB § 226, Todesfolge 9 und 12.), liegen vor.

    Dies gilt sowohl für die gegen den Kopf geführten Schläge als auch für die gegen den Kopf geführten Tritte, da Verletzungen des Kopfes das Risiko eines tödlichen Ausgangs in sich bergen (vgl. hierzu BGHR StGB § 226, Todesfolge 9).

    Verübt der Täter eine Körperverletzung, die erkennbar todesursächlich sein kann, muss er sich untypische medizinische Folgen zurechnen lassen, soweit diese nicht außerhalb jeglicher Lebenserfahrung liegt (BGHR StGB § 226, Todesfolge 9 "medizinische Rarität" und 12 "psychogener Tod").

  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 569/96

    vorgeschädigtes Herz - § 227 StGB, Verwirklichung des der Tathandlung anhaftenden

    Seine Vorhersehbarkeit braucht sich nicht auf alle Einzelheiten des zum Tode führenden Geschehensablaufs zu erstrecken, insbesondere nicht auf die durch die Gewalthandlungen ausgelösten im einzelnen ohnehin nicht einschätzbaren somatischen und psychischen Vorgänge, die den Tod schließlich herbeigeführt haben (vgl. BGHR StGB § 226 Todesfolge 9 - "medizinische Rarität").
  • LG Kleve, 04.04.2003 - 140 Ks 1/03

    Voraussetzungen für die Zulassung der Anklage der Staatsanwaltschaft;

    Hierfür reicht es aus, dass der Erfolg nicht außerhalb aller Lebenswahrscheinlichkeit liegt; alle konkreten Einzelheiten brauchen dabei nicht voraussehbar sein; es genügt die Vorhersehbarkeit des Erfolgs im Allgemeinen (BGH, Urteil vom 30.6.1982 - 2 StR 226/82 = BGHSt 31, 96, 101 [BGH 30.06.1982 - 2 StR 226/82] - "Hochsitz-Fall"; BGH, Urteil vom 24.1.1995 - 1 StR 707/94 , NStZ 1995, 287 - "medizinische Rarität-Fall"; BGH, Urteil vom 9.10.2002 - 5 StR 42/02 , StraFo 2003, 23, 25 - "Gubener-Hetzjagdt-Fall").

    Die leichte Alkoholisierung des Angeklagten ändert hieran nichts (vgl. BGH, Urteil vom 24.1.1995 - 1 StR 707/94 , NStZ 1995, 287; BGH, Beschl. vom 26.2.2003 - 5 StR 27/03 ).

  • BGH, 12.11.1997 - 3 StR 325/97

    Kausalität zwischen Tathandlung und Taterfolg

    Deshalb liegt es fern, daß das Herzversagen gerade im unmittelbaren Anschluß an die massive Gewaltanwendung des Angeklagten allein aufgrund des vorhandenen Krankheitsbildes zur Tatzeit eingetreten sei (vgl. Senatsurteil NStZ 1997, 341; BGHR StGB § 226 Todesfolge 9 - "medizinische Rarität" ).
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