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   BGH, 05.12.1991 - 1 StR 719/91   

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https://dejure.org/1991,2425
BGH, 05.12.1991 - 1 StR 719/91 (https://dejure.org/1991,2425)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1991 - 1 StR 719/91 (https://dejure.org/1991,2425)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1991 - 1 StR 719/91 (https://dejure.org/1991,2425)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Anordnung einer Einziehung von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 33 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
    Auszug aus BGH, 05.12.1991 - 1 StR 719/91
    Der Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung muß die einzuziehenden Gegenstände so genau kennzeichnen, daß bei allen Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (ständ. Rspr., vgl. u.a. BGHSt 8, 205, 211 f; BGHSt 9, 88 f.; w. Nachw. b. Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 74 Rdn. 21).
  • BGH, 07.09.1978 - 4 StR 434/78

    Einfuhr von Betäubungsmitteln als rechtlich unselbständiger Teilakt - Zu den

    Auszug aus BGH, 05.12.1991 - 1 StR 719/91
    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts bedarf es jedoch deshalb einer Zurückverweisung der Sache nicht; der Senat kann gemäß § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidung selbst treffen (vgl. BGHSt 26, 258, 266; BGH NStE Nr. 1 zu § 33 BtMG; Dreher/Tröndle aaO), wenn die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten (BGH, Beschluß vom 7. September 1978 - 4 StR 434/78; BGH b. Schmidt, MDR 1981, 883).
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 05.12.1991 - 1 StR 719/91
    Der Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung muß die einzuziehenden Gegenstände so genau kennzeichnen, daß bei allen Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (ständ. Rspr., vgl. u.a. BGHSt 8, 205, 211 f; BGHSt 9, 88 f.; w. Nachw. b. Dreher/Tröndle, StGB 45. Aufl. § 74 Rdn. 21).
  • BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71

    Betätigung als Mitglied einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 05.12.1991 - 1 StR 719/91
    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts bedarf es jedoch deshalb einer Zurückverweisung der Sache nicht; der Senat kann gemäß § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidung selbst treffen (vgl. BGHSt 26, 258, 266; BGH NStE Nr. 1 zu § 33 BtMG; Dreher/Tröndle aaO), wenn die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten (BGH, Beschluß vom 7. September 1978 - 4 StR 434/78; BGH b. Schmidt, MDR 1981, 883).
  • BGH, 12.01.1984 - 4 StR 765/83

    Erfordernis der Erkennbarkeit des einschlägigen Straftatbestandes aus dem

    Auszug aus BGH, 05.12.1991 - 1 StR 719/91
    Bei der Einziehung von Betäubungsmitteln gehört dazu auch die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muß (ständ. Rspr., vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 13. April 1978 - 4 StR 60/78; BGH, Beschluß vom 12. Januar 1984 - 4 StR 765/83; w. Nachw. b. Körner, BtMG 3. Aufl. § 33 Rdnrn. 9, 11).
  • BGH, 22.02.1978 - 4 StR 60/78

    Anforderungen an den Ausspruch über die Einziehung von Rauschgift

    Auszug aus BGH, 05.12.1991 - 1 StR 719/91
    Bei der Einziehung von Betäubungsmitteln gehört dazu auch die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muß (ständ. Rspr., vgl. u.a. BGH, Beschluß vom 13. April 1978 - 4 StR 60/78; BGH, Beschluß vom 12. Januar 1984 - 4 StR 765/83; w. Nachw. b. Körner, BtMG 3. Aufl. § 33 Rdnrn. 9, 11).
  • BGH, 26.08.1981 - 2 StR 467/81

    Annahme einer nicht geringen Menge bei qualitativ schlechten Heroins im Rahmen

    Auszug aus BGH, 05.12.1991 - 1 StR 719/91
    Entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts bedarf es jedoch deshalb einer Zurückverweisung der Sache nicht; der Senat kann gemäß § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidung selbst treffen (vgl. BGHSt 26, 258, 266; BGH NStE Nr. 1 zu § 33 BtMG; Dreher/Tröndle aaO), wenn die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten (BGH, Beschluß vom 7. September 1978 - 4 StR 434/78; BGH b. Schmidt, MDR 1981, 883).
  • BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07

    Verwertung von Erkenntnissen "ausländischer verdeckter Ermittler" (kein

    Der Senat kann gemäß § 354 Abs. 1 StPO die Entscheidung selbst treffen, wenn die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten (vgl. BGHSt 26, 258, 266; BGH, Beschl. vom 5. Dezember 1991 - 1 StR 719/91; BGH, Beschl. vom 13. Februar 2004 - 3 StR 501/03; BGH, Beschl. vom 28. November 2006 - 4 StR 404/06; BGH, Beschl. vom 25. April 2007 - 2 StR 86/07).
  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 232/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Versuch; Vollendung;

    Der Senat hat die Bezeichnung nachgeholt, wie sie sich aus den Urteilsgründen ergibt (vgl. BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 2).
  • BGH, 21.03.2018 - 2 StR 408/17

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Herkunft der im Pkw, in der Wohnung und im

    Bei der Einziehung von Betäubungsmitteln gehört dazu auch die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1991 - 1 StR 719/91, BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 2).
  • OLG Koblenz, 03.07.2007 - 1 Ss 171/07

    Einziehung: Bestimmtheit der Einziehungsanordnung bei der Einziehung von

    Bei der Einziehung von Betäubungsmitteln gehört zur hinreichenden Bestimmtheit der Einziehungsanordnung auch die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muss (im Anschluss an BGH, 5. Dezember 1991, 1 StR 719/91, BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 2 m.w.N; s.a. OLG Koblenz, Beschluss vom 4. September 2006, 1 Ss 241/06, wonach auch die Bezugnahme auf ein Asservatenverzeichnis nicht genügt).

    Bei der Einziehung von Betäubungsmitteln gehört dazu auch die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muss (BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 2 m.w.N; s.a. Senat, Beschluss 1 Ss 241/06 vom 04.09.2006, wonach auch die Bezugnahme auf ein Asservatenverzeichnis nicht genügt).

  • BGH, 24.11.2021 - 2 StR 288/21

    Besitz einer vollautomatischen Schusswaffe; Ausüben der tatsächlichen Gewalt über

    Im Falle der Einziehung von Betäubungsmitteln muss sich daher Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts aus dem Urteilstenor ergeben (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 StR 418/14; BGH, Beschlüsse vom 23. November 2010 - 3 StR 393/10; vom 5. Dezember 1991 - 1 StR 719/91, BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 2).
  • BGH, 13.02.2004 - 3 StR 501/03

    Einziehung von Betäubungsmitteln (Bezeichnung des einzuziehenden Rauschgifts;

    Der Senat kann die Bezeichnung nachholen, weil die Urteilsgründe die erforderlichen Angaben enthalten (vgl. BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 2).
  • BGH, 17.04.2019 - 2 StR 114/19

    Einziehung (Anforderungen an den Ausspruch über die Anordnung)

    Der Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung hat die einzuziehenden Gegenstände so genau zu kennzeichnen, dass bei allen Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht; im Falle von Betäubungsmitteln gehört dazu die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muss (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2018 - 3 StR 236/15, juris Rn. 10; Senat, Beschluss vom 5. November 2014 - 2 StR 418/14; BGH, Beschlüsse vom 23. November 2010 - 3 StR 393/10; vom 5. Dezember 1991 - 1 StR 719/91, BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 2).
  • BGH, 28.11.2006 - 4 StR 404/06

    Tenorierung bei der Einziehung von Gegenständen

    Da die Urteilsgründe die bei Betäubungsmitteln erforderlichen Angaben von deren Art und Menge enthalten, kann der Senat die Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände insoweit nachholen (vgl. BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 2; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2004 - 3 StR 501/03).
  • BGH, 01.10.2019 - 3 StR 382/19

    Nachholung der konkreten Bezeichnung der Einziehungsgegenstände

    Das Landgericht hat die weiteren Einziehungsgegenstände nicht derart konkret bezeichnet, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2019 - 3 StR 458/18, juris Rn. 10; vom 5. Dezember 1991 - 1 StR 719/91, BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 2).
  • BGH, 23.11.2010 - 3 StR 393/10

    Strafzumessung (Generalprävention); Einziehung (genaue Bezeichnung des

    Der Ausspruch über die Anordnung einer Einziehung hat die einzuziehenden Gegenstände so genau zu kennzeichnen, dass bei allen Beteiligten und der Vollstreckungsbehörde Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht; im Falle von Betäubungsmitteln gehört dazu die Angabe von Art und Menge des einzuziehenden Rauschgifts, die sich aus dem Urteilstenor ergeben muss (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1991 - 1 StR 719/91, BGHR BtMG § 33 Beziehungsgegenstand 2).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11

    Rechtfertigung einer Unterbringung nach § 64 StGB allein aus der Gefahr des

  • BGH, 05.11.2014 - 2 StR 418/14

    Kennzeichnung der einzuziehenden Gegenstände i.R.d. Ausspruchs über die Anordnung

  • BGH, 18.08.2015 - 3 StR 303/15

    Einziehung (Betäubungsmittel; Mobiltelefone; fehlende konkrete Bezeichnung;

  • BGH, 11.10.2012 - 2 StR 291/12

    Einziehung sichergestellter Betäubungsmittel (formale Voraussetzungen);

  • BGH, 10.06.2021 - 2 StR 134/21

    Vorwegvollzug (Erledigung durch vorherige Untersuchungshaft);

  • BGH, 12.02.2008 - 3 StR 7/08

    Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten bei Nachprüfung des Urteils auf

  • OLG Koblenz, 29.11.2010 - 1 Ss 197/10

    Strafurteil gegen Jugendlichen: Notwendige Begründung bei Abweichung von

  • BGH, 11.02.1992 - 1 StR 50/92

    Begründung eines Gesamtvorsatzes bei einem allgemeinen Entschluß des Täters zur

  • OLG Koblenz, 16.01.2017 - 2 OLG 4 Ss 186/16

    Revision in Strafsachen: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines

  • BGH, 15.09.2004 - 2 StR 232/04
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